Vorhaben
Beratungsstellen für Gewaltprävention
Beauftragung von Beratungsstellen für Gewaltprävention
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -51.093
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung der Gewaltprävention durch Verminderung der Rückfallquote durch verpflichtende Gefährder/innenberatung in Beratungsstellen für Gewaltprävention in Österreich
Beschreibung des Ziels
Das ohnedies bereits hohe Niveau im Opferschutz soll noch weiter gehoben und umfassender gestaltet werden. Analog zur bundesweiten Institutionalisierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren zum Schutz und zur Beratung von Opfern nach Fällen von Gewalt in der Privatsphäre gilt es, bundesweit Beratungsstellen für Gewaltprävention einzurichten und diese nachhaltig zu etablieren, welche Gefährder bzw. Gefährderinnen nach einem polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG im Sinne des Opferschutzes betreuen. Die zeitnahe und unmittelbare Kontaktaufnahme (Weggewiesenenberatung) durch den Gefährder bzw. die Gefährderin nach dem Betretungs- und Annäherungsverbot trägt zur Deeskalation bei und nutzt das „window of opportunity“ zum Gewaltstopp und zur Verhaltensänderung. Die Arbeit mit den Gefährdern bzw. Gefährderinnen in den Beratungsstellen für Gewaltprävention ist Teil der Interventionskette und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Opferschutz, da sie ein möglichst frühzeitiges Durchbrechen der Gewaltspirale erzielen soll.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erhöhung der Beratungsrate [%]
Istwert
85%
Zielzustand
100%
Datenquelle: Die Daten stammen von den bundesweit etablierten Beratungsstellen für Gewaltprävention
Minimierung von Wiederholungstaten [%]
Istwert
5%
Zielzustand
16%
Datenquelle: PAD
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beauftragung geeigneter Beratungsstellen für Gewaltprävention Zwecks Beratung von Gefährdern/innen iSv § 38a SPG durch den Bundesminister für Inneres (§ 25 Abs 4 SPG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der gegenständl. Maßnahme soll der Bundesminister für Inneres bewährte geeignete Einrichtungen für opferschutzorientierte Täterarbeit (Beratungsstellen für Gewaltprävention) vertraglich damit beauftragen, Gefährder und Gefährderinnen gemäß § 38a Abs. 8 zu beraten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 39,121 Mio. EUR für die Jahre 2021 bis 2025 gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 51,093 Mio. eingetreten. Im Evaluierungszeitraum wurden insgesamt 1.425 Anzeigen nach § 84 Abs. 1b SPG verhängt. Statistische Aufzeichnung über die Strafhöhen werden nicht geführt.
Seit der Einführung der gesetzlichen Maßnahme Betretungs- und Annäherungsverbot im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes 2019 ist die Anzahl der von der Exekutive verhängten Betretungs- und Annäherungsmaßnahmen bis Ende 2023 kontinuierlich gestiegen. Somit konnte auch ein Anstieg der Gefährderinnen und Gefährder verzeichnet werden. In den Jahren 2024 und 2025 kam es zu einem leichten Abfall der ausgesprochenen Maßnahmen. Bei Vertragsabschluss ist man von 9.621 zu beratenden Personen ausgegangen. Im Jahr 2024 waren es bereits 12.534 zu beratende Personen. Für das Jahr 2025 liegen mit Ende Jänner 2026 noch keine abschließenden Fallzahlen vor.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Seit der Aufnahme der Tätigkeit der Beratungsstellen für Gewaltprävention berichten die Gewaltschutzzentren von einer Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der von häuslicher Gewalt betroffenen Personen. Als Zielzustand für die Gewaltpräventionsberatung wurde eine Minimierung der Wiederholungstaten auf unter 17 Prozent angestrebt. Dieses Ziel wurde zur Gänze erreicht und ist somit davon auszugehen, dass durch diese Art der Beratung eine Bewusstseinsänderung bei den gefährdenden Personen (Gefährder und Gefährderinnen) eintritt und diese von weiteren Gewalttaten dieser Art abhält.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Angestrebt wird eine qualitative Evaluierung mit den Beratungsstellen für Gewaltprävention, deren Umfang noch genauer zu definieren sein wird.