Vorhaben
Fuhrparkmanagement des Bundesministeriums für Inneres 2022 - 2032
Fuhrparkmanagement des Bundesministeriums für Inneres 2022 – 2032
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -144.366
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aufrechterhaltung und Einsatzbereitschaft der Sicherheitsexekutive
Beschreibung des Ziels
Die Verfügbarkeit und die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge im Bereich des Bundesministeriums für Inneres werden immer auf den neuesten Stand der Technik gehalten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen [%]
Istwert
100%
Zielzustand
100%
Datenquelle: eAVS (ehem. AG-Ausstattung)
Überalterungsgrad der Fahrzeuge [%]
Istwert
0%
Zielzustand
0%
Datenquelle: eAVS (ehem. AG-Ausstattung); FIS (Software der Porsche Bank)
Meilenstein 1: laufender Rahmenvertrag
Ausgangszustand 2020:
Es besteht bereits ein laufender Rahmenvertrag im Bereich des Fuhrparkmanagement. Sowohl im Bereich der Fahrzeuge in ziviler Verwendung, als auch Blaulichtfahrzeuge.
Zielzustand 2025:
Es soll eine lückenloser Übergang und somit eine lückenlose Versorgung mit Fahrzeugen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres sichergestellt werden. Sowohl im Bereich der Fahrzeuge in ziviler Verwendung, als auch bei Blaulichtfahrzeugen.
Istzustand 2025:
Eine lückenlose Versorgung mit Fahrzeugen ist in allen Bereichen des Bundesministeriums für Inneres sichergestellt.
Datenquelle:
BBG (BundesbeschaffungsGmbH)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Kontinuierliche Erneuerung des Fuhrparks mit Leasingfahrzeugen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Zuge des Fuhrparkmanagementmodells werden laufend neue Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer oder nach Erreichen der festgelegten Limits im Kilometerbereich ausgetauscht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Abschluss eines neuen BBG-Rahmenvertrages beginnend mit 01.01.2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es ist geplant, dass die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) den spezifischen Bedarf des Bundesministeriums für Inneres in einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb bis zum 15.08.2021 abschließt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei der Vorbereitung des aktuellen Rahmenvertrages konnten die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen und die sich daraus ergebenden sicherheitspolitischen Herausforderungen der letzten Jahre keinesfalls antizipiert respektive abgebildet werden. Für die Erstellung der Kostenabschätzung ist man daher im Jahr 2020 von Gesamtkosten in der Höhe von insg. € 453.440.000,- ausgegangen, die vorerst zu gleichen Teilen auf die Vertragsjahre 2022 bis 2031 aufgeteilt wurden. Zudem muss angemerkt werden, dass für den ggst. Rahmenvertrag nicht die Laufzeit definiert wurde, sondern die Vertragssumme ausschlaggebend ist. Für die Nutzung ist man nach damaligem Wissensstand vorerst von 10 Jahren ausgegangen, aufgrund dem verpflichtenden Verbau von Assistenzsystemen, Umsetzung der Abgasnormen usw. wird diese Nutzungsdauer aber voraussichtlich nachkorrigiert werden müssen. In der Folge dieser unvorhersehbaren Ereignisse (Pandemie, Ukrainekrieg, Zinsentwicklung, Lieferengpässe) kam es darüber hinaus zu einer Anpassung der Vertragssumme auf insgesamt € 590.000.000,00. Im Hinblick auf die bisher erfolgten Abrufe aus dem ggst. Rahmenvertrag und deren Verrechnung liegen mittlerweile auch die tatsächlichen Zahlen für die vergangenen Jahre sowie die Prognosen bis Vertragsende, wie in der Beantwortung dargestellt, vor, welche aufgrund des fließenden Übergangs vom Altvertrag zum aktuellen Rahmenvertrag in den ersten Jahren weit unter den ursprünglich geplanten Kosten lagen und bis dato sukzessive angestiegen sind bzw. bis zum Vertragsende hin noch ansteigen werden. Dies ergibt sich daraus, dass Fahrzeuge, die im Rahmen des Altvertrages abgerufen wurden, bis zum jeweiligen Laufzeitende auch über diesen und die neuen Fahrzeuge in einem rollierenden Austausch erst ab 01.01.2022 über den aktuellen Rahmenvertrag finanziert werden. Ausschlaggebend für den Vertragswert ist jedenfalls die kumulierte Gesamtsumme.
Die o.a. Zahlen der Jahre 2022 bis 2025 (bis zum 12.12.2025) entsprechen den tatsächlichen Summen, welche im Rahmen des betreffenden BMI-Fuhrparkmanagement-Rahmenvertrages abgerufen bzw. abgerechnet wurden. Die Zahlen für das Jahr 2026 ergeben sich anhand einer Prognose aus der letzten Budgetsimulation der Vertragspartnerin Porsche Bank AG.
Demnach sind die Kosten, entgegen der Darstellung in der WFA, nicht gleichbleibend, sondern aufgrund des sukzessiven Übergangs vom alten in den neuen Rahmenvertrag entsprechend steigend. Die Steigerungen sind in den kommenden Jahren insbesondere auch auf die einschneidenden Entwicklungen auf dem Fahrzeugmarkt (alternative Antriebskonzepte, verpflichtende umfassende Sicherheitsausstattung, EURO7) zurückzuführen und bilden sich entsprechend in der o.a. Prognose ab.
Eine Bedeckung der o.a. Kosten war bis dato durch die Budgetmittel des BMI bzw. im Rahmen der Detailbudgets der jeweiligen Bedarfsträger gegeben.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Wie bereits bei den finanziellen Auswirkungen angeführt, ist für die budgetäre Auswirkung des ggst. Rahmenvertrages die kumulierte Summe über die gesamte Nutzungsdauer relevant. Für die Vertragsjahre 2022 bis 2026 betrugen die finanziellen Auswirkungen insgesamt rund 145 Mio. Euro. Die Prognose ergibt ab dem Jahr 2027 einen kontinuierlichen Anstieg der jährlichen Kosten in der Höhe von insgesamt rund 445 Mio. Euro, sodass aus heutiger Sicht der gesamte Vertragsrahmen von 590 Mio. Euro bis Jahresmitte 2031 ausgeschöpft sein wird. Darüber hinaus wird angemerkt, dass die zuletzt eingeleiteten und aktuell umgesetzten Optimierungsmaßnahmen im Bereich des Fuhrparks, welche je nach Einsatzgebiet sowohl auf die Stückzahlen, als auch auf eine bestmögliche Ausnutzung der jeweiligen Laufzeiten abzielen, dämpfende Wirkungen auf die Fuhrparkmanagement-Kostenentwicklung haben werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.