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Vorhaben

Fuhrparkmanagement des Bundesministeriums für Inneres 2022 - 2032

Fuhrparkmanagement des Bundesministeriums für Inneres 2022 – 2032

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -144.366

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Die Mobilität ist ein wesentlicher Faktor für die Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Es besteht ein hohes gesellschaftliches Interesse, dass alle relevanten Anforderungen insbesondere im Bereich der exekutiven Aufgaben erfüllt werden.

Der bestehende Rahmenvertrag „Fuhrparkmanagement“ mit der Porsche Bank AG wurde im Jahr 2008 mit einer Vertragslaufzeit bis 31.12.2021 abgeschlossen. Um die Fahrbereitschaft und Einsatzfähigkeit des Bundeministeriums für Inneres, insbesondere der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, aufrecht zu halten, ist nun eine Folgeausschreibung mit der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) vorgesehen. Es ist geplant den spezifischen Bedarf des Bundesministeriums für Inneres in einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb bis zum 15.08.2021 abzuschließen. Ab dem 01.01.2022 mit einer geplanten Gesamtlaufzeit von 10 Jahren kann somit mit einem Fuhrparkdienstleister das Fuhrparkmanagement weitergeführt werden.

Das Bundesministerium für Inneres betreibt ca. 5500 Leasingfahrzeuge, die jährlich insgesamt ca. 127 Mio. Kilometer zurücklegen. Die Bandbreite umfasst Einsatzfahrzeuge, wie Streifenwagen im Corporate Design oder Fahrzeuge ohne „Folie“, für festgelegte und definierte Einsatzzwecke, sowie Fahrzeuge für den allgemeinen Fuhrpark des Bundesministeriums für Inneres. Im Zuge des Fuhrparkmanagementmodells werden laufend neue Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer ausgetauscht.

Das bestehende Fuhrparkmanagementmodell mit Leasingfahrzeugen hat sich im Vergleich zur Kaufvariante von Dienstkraftfahrzeugen bewährt und weist deutliche Vorteile auf.

Es erfolgt kein Ankauf von Dienstkraftfahrzeugen, sondern die Bezahlung eines monatlichen Entgeltes in Form eines Operating Leasing für die Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge, ohne Anzahlung, ohne Restwertzahlung. Es handelt sich hier um ein Full-Service-Leasingmodell, welches den Abschluss von Wartungsverträgen lt. Herstellervorschrift samt Verschleißreparaturen bis hin zum Reifenmanagement (Sommer- und Winterreifen mit Umstecken, Wuchten und Lagerung) beinhaltet.
Durch die Verwendungsdauer der Dienstkraftfahrzeuge von 2 bis max. 3 Jahren je nach Kategorie und Jahreskilometer ist permanent eine „moderne Fahrzeugflotte“ gegeben, die dadurch auch eine höhere Einsatzsicherheit aufweist und sind somit auch nur wenige Stehzeiten gegeben.
Die Dienstkraftfahrzeuge sind während der Verwendungsdauer in der Garantie/Gewährleistungsphase, was sich hinsichtlich der Behebung von „Defekten/Reparaturen“ in der Gegenüberstellung von angekauften Dienstkraftfahrzeugen, die im Durchschnitt 8 Jahre lang im Einsatz sind und erfahrungsgemäß dadurch auch höhere Reparaturkosten anfallen, positiv auswirkt.

Im Gegensatz zum Ankauf von Dienstkraftfahrzeugen kommt es zu keinem internen Aufwand für die Verwertung von Altkraftfahrzeugen mit der Demontage der exekutivspezifischen Ausrüstung bis hin zur Versteigerung der KFZ über das Dorotheum, da die Verwertung der Dienstkraftfahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer und Rückgabe der Fa. Porsche Bank AG obliegt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Ressortziel des BMI, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich auf einem hohen Niveau zu halten und dafür insbesondere die österreichische Sicherheitsexekutive mit einem modernen Fuhrpark auszustatten und eine Überalterung der Dienstkraftfahrzeuge hintanzuhalten wird mit dem ggst. Rahmenvertrag vollumfänglich erreicht. Wie o.a. sind die Fahrzeuge auf Basis einer Leasingfinanzierung durchschnittlich 43 Monate im Einsatz und über den Wartungsvertrag bzw. das Werkstattnetz des Vertragspartners wird auch eine permanente Einsatzbereitschaft des gesamten Fuhrparks gewährleistet. Eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 43 Monaten, je nach Fahrzeugkategorie und Verwendungszweck, hat sich im Laufe der Jahre und im Hinblick auf Kosten und Nutzen als optimal herausgestellt. Da sich insbesondere für Streifenfahrzeuge der Blaulichtumbau zu Beginn der Nutzungsdauer und auch wieder der Rückbau zu Laufzeitende als zeit- und kostenintensiv darstellt und auch mitfinanziert werden muss, hat sich eine Laufzeit von 2-3 Jahren im Regelfall (ausgenommen Fahrzeuge mit hoher Laufleistung – wie beispielsweise bei den Verkehrsabteilungen) nicht bewährt. Die ständige Anpassung an optimale Vertragsbedingungen ist überdies essentieller Vertragsbestandteil respektive Verpflichtung der Vertragspartnerin.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufrechterhaltung und Einsatzbereitschaft der Sicherheitsexekutive

Beschreibung des Ziels

Die Verfügbarkeit und die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge im Bereich des Bundesministeriums für Inneres werden immer auf den neuesten Stand der Technik gehalten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen [%]

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Datenquelle: eAVS (ehem. AG-Ausstattung)

Überalterungsgrad der Fahrzeuge [%]

Istwert

0

%

Zielzustand

0

%

Datenquelle: eAVS (ehem. AG-Ausstattung); FIS (Software der Porsche Bank)

Meilenstein 1: laufender Rahmenvertrag

Ausgangszustand 2020:

Es besteht bereits ein laufender Rahmenvertrag im Bereich des Fuhrparkmanagement. Sowohl im Bereich der Fahrzeuge in ziviler Verwendung, als auch Blaulichtfahrzeuge.

Zielzustand 2025:

Es soll eine lückenloser Übergang und somit eine lückenlose Versorgung mit Fahrzeugen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres sichergestellt werden. Sowohl im Bereich der Fahrzeuge in ziviler Verwendung, als auch bei Blaulichtfahrzeugen.

Istzustand 2025:

Eine lückenlose Versorgung mit Fahrzeugen ist in allen Bereichen des Bundesministeriums für Inneres sichergestellt.

Datenquelle:
BBG (BundesbeschaffungsGmbH)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Kontinuierliche Erneuerung des Fuhrparks mit Leasingfahrzeugen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Zuge des Fuhrparkmanagementmodells werden laufend neue Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer oder nach Erreichen der festgelegten Limits im Kilometerbereich ausgetauscht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Abschluss eines neuen BBG-Rahmenvertrages beginnend mit 01.01.2022

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es ist geplant, dass die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) den spezifischen Bedarf des Bundesministeriums für Inneres in einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb bis zum 15.08.2021 abschließt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2025
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-144.366

Tsd. Euro

Plan

-226.720

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

144.366

Tsd. Euro

Plan

226.720

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

144.366

Tsd. Euro

Plan

226.720

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-845

Tsd. Euro

Plan

-45.344

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

845

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

845

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.978

Tsd. Euro

Plan

-45.344

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

3.978

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.978

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-26.436

Tsd. Euro

Plan

-45.344

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

26.436

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.436

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-50.467

Tsd. Euro

Plan

-45.344

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

50.467

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50.467

Tsd. Euro

Plan

45.344

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei der Vorbereitung des aktuellen Rahmenvertrages konnten die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen und die sich daraus ergebenden sicherheitspolitischen Herausforderungen der letzten Jahre keinesfalls antizipiert respektive abgebildet werden. Für die Erstellung der Kostenabschätzung ist man daher im Jahr 2020 von Gesamtkosten in der Höhe von insg. € 453.440.000,- ausgegangen, die vorerst zu gleichen Teilen auf die Vertragsjahre 2022 bis 2031 aufgeteilt wurden. Zudem muss angemerkt werden, dass für den ggst. Rahmenvertrag nicht die Laufzeit definiert wurde, sondern die Vertragssumme ausschlaggebend ist. Für die Nutzung ist man nach damaligem Wissensstand vorerst von 10 Jahren ausgegangen, aufgrund dem verpflichtenden Verbau von Assistenzsystemen, Umsetzung der Abgasnormen usw. wird diese Nutzungsdauer aber voraussichtlich nachkorrigiert werden müssen. In der Folge dieser unvorhersehbaren Ereignisse (Pandemie, Ukrainekrieg, Zinsentwicklung, Lieferengpässe) kam es darüber hinaus zu einer Anpassung der Vertragssumme auf insgesamt € 590.000.000,00. Im Hinblick auf die bisher erfolgten Abrufe aus dem ggst. Rahmenvertrag und deren Verrechnung liegen mittlerweile auch die tatsächlichen Zahlen für die vergangenen Jahre sowie die Prognosen bis Vertragsende, wie in der Beantwortung dargestellt, vor, welche aufgrund des fließenden Übergangs vom Altvertrag zum aktuellen Rahmenvertrag in den ersten Jahren weit unter den ursprünglich geplanten Kosten lagen und bis dato sukzessive angestiegen sind bzw. bis zum Vertragsende hin noch ansteigen werden. Dies ergibt sich daraus, dass Fahrzeuge, die im Rahmen des Altvertrages abgerufen wurden, bis zum jeweiligen Laufzeitende auch über diesen und die neuen Fahrzeuge in einem rollierenden Austausch erst ab 01.01.2022 über den aktuellen Rahmenvertrag finanziert werden. Ausschlaggebend für den Vertragswert ist jedenfalls die kumulierte Gesamtsumme.
Die o.a. Zahlen der Jahre 2022 bis 2025 (bis zum 12.12.2025) entsprechen den tatsächlichen Summen, welche im Rahmen des betreffenden BMI-Fuhrparkmanagement-Rahmenvertrages abgerufen bzw. abgerechnet wurden. Die Zahlen für das Jahr 2026 ergeben sich anhand einer Prognose aus der letzten Budgetsimulation der Vertragspartnerin Porsche Bank AG.
Demnach sind die Kosten, entgegen der Darstellung in der WFA, nicht gleichbleibend, sondern aufgrund des sukzessiven Übergangs vom alten in den neuen Rahmenvertrag entsprechend steigend. Die Steigerungen sind in den kommenden Jahren insbesondere auch auf die einschneidenden Entwicklungen auf dem Fahrzeugmarkt (alternative Antriebskonzepte, verpflichtende umfassende Sicherheitsausstattung, EURO7) zurückzuführen und bilden sich entsprechend in der o.a. Prognose ab.
Eine Bedeckung der o.a. Kosten war bis dato durch die Budgetmittel des BMI bzw. im Rahmen der Detailbudgets der jeweiligen Bedarfsträger gegeben.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Wie bereits bei den finanziellen Auswirkungen angeführt, ist für die budgetäre Auswirkung des ggst. Rahmenvertrages die kumulierte Summe über die gesamte Nutzungsdauer relevant. Für die Vertragsjahre 2022 bis 2026 betrugen die finanziellen Auswirkungen insgesamt rund 145 Mio. Euro. Die Prognose ergibt ab dem Jahr 2027 einen kontinuierlichen Anstieg der jährlichen Kosten in der Höhe von insgesamt rund 445 Mio. Euro, sodass aus heutiger Sicht der gesamte Vertragsrahmen von 590 Mio. Euro bis Jahresmitte 2031 ausgeschöpft sein wird. Darüber hinaus wird angemerkt, dass die zuletzt eingeleiteten und aktuell umgesetzten Optimierungsmaßnahmen im Bereich des Fuhrparks, welche je nach Einsatzgebiet sowohl auf die Stückzahlen, als auch auf eine bestmögliche Ausnutzung der jeweiligen Laufzeiten abzielen, dämpfende Wirkungen auf die Fuhrparkmanagement-Kostenentwicklung haben werden.

Gesamtbeurteilung

Das Ziel des gegenständlichen Vorhabens, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich auf einem hohen Niveau zu halten und dafür insbesondere die österreichische Sicherheitsexekutive mit einem modernen Fuhrpark auszustatten, wurde erreicht.
Im Bereich des BMI konnte mit den eingesetzten Budgetmitteln, ein bedarfsorientierter und jederzeit einsatzbereiter Fuhrpark sichergestellt und durch den reibungslosen Übergang vom ALT-Vertrag zum neuen Rahmenvertrag eine Überalterung der Fahrzeuge hintangestellt werden.
Zudem ist durch das Modell eines All-in-Vertrages eine permanente Einsatzbereitschaft des gesamten Fuhrparks gegeben und stellt für die Zielerreichung rückblickend jedenfalls die passende Maßnahme dar.

Im Rahmen der Erstellung der ursprünglichen WFA, welche dem aktuellen BMI-Fuhrparkmanagement-Rahmenvertrag zugrunde liegt, ist man bei der Erstellung von geschätzten Gesamtkosten in der Höhe von € 453.440.000,- ausgegangen. Diese Gesamtkosten wurden aus Gründen einer übersichtlichen Kalkulation, zu gleichen Teilen auf die Vertragsjahre 2022 bis 2031 aufgeteilt.

Obgleich ein fließender Übergang vom alten Rahmenvertrag (vertragliche Grundlage für die Leasingabrufe bis zum 31.12.2021) zum neuen Rahmenvertrag erfolgte, werden aufgrund der Vertragswirksamkeit die Kosten der Leasingabrufe aus dem neuen Rahmenvertrag erst ab 01.01.2022 dargestellt.

Die Kosten der Fahrzeuge, welche bis zum 31.12.2021 abgerufen wurden, sind somit bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit dem alten Rahmenvertrag zuzurechnen.
Daraus ergibt sich die dargestellte Abweichung zwischen den Soll- und Ist-Beträgen, welcher zu entnehmen ist, dass sich die Kosten, welche dem gegenständlichen Rahmenvertrag zuzurechnen sind, ab Vertragsbeginn per 01.01.2022, aufgrund längerer Lieferzeiten auf dem Fahrzeugmarkt und der auslaufenden Altfahrzeuge, jährlich sukzessive steigern und in der Folge erst ab ca. Mitte der Gesamtlaufzeit bis zum voraussichtlichen Vertragsende im Jahr 2031 in vollem Umfang vom neuen BMI-Fuhrparkmanagement-Rahmenvertrag getragen werden.

Bevor man sich aus wirtschaftlichen und strategischen Gründen für die nunmehrige Finanz- und Dienstleistungsvariante entschieden hat, bestand der Fuhrpark des BMI ausschließlich aus Eigentumsfahrzeugen, welche häufig eine Verwendungsdauer von weit mehr als 10 Jahren aufwiesen und an den jeweiligen Standorten der LPD in den Bundesländern, in eigenen Werkstätten durch eigenes Personal, serviciert und repariert wurden. Die sich daraus ergebende Markenvielfalt und die rasante technische und preisliche Entwicklung auf dem Fahrzeugmarkt bedingten eine moderne Ausstattung der Werkstätten sowie eine entsprechende Personalauswahl und -bereitstellung einschl. qualifizierten Aus- und Fortbildungen für das BMI, die auf lange Sicht einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand zur Folge gehabt hätten.

Der aktuelle Rahmenvertrag in Form eines Operating-Leasings deckt daher nicht nur die Finanzierung der Fahrzeuge und der Umbauten, sondern auch das gesamte Service- und Reifenmanagement sowie die Wartungskosten über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Fahrzeuges ab. Je nach Einsatzbereich und Laufleistung werden die Fahrzeuge alle 24 bis 60 Monate ausgetauscht und gehen an den Leasingdienstleister zurück, der sich auch um den Rückbau sowie die Verwertung kümmert. Die Vertragspartnerin des BMI kann dabei auf ein eigenes etabliertes Händler- und Werkstattnetz sowie bestens geschulte Fachkräfte zurückgreifen. Dadurch ergibt sich für das BMI nicht nur ein rund 7.100 Fahrzeuge umfassender moderner Fuhrpark, sondern in erster Linie auch kalkulierbare Kosten. Aktuell befinden sich nur rund 800 Fahrzeuge (Motorräder und polizeiliche Sonderfahrzeuge) im Eigentum des BMI, der überwiegende Teil des Fuhrparks von rund 6.300 Fahrzeugen wird über den aktuellen Rahmenvertrag bzw. das Operating-Leasing bereitgestellt und wie o.a. serviciert.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.