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Vorhaben

BÜNDELUNG: BMWET-FFG-Finanzierungsvereinbarung 2022-2023 inklusive Transformationsoffensive 2023

BÜNDELUNG: Finanzierungsvereinbarung zwischen BMAW und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 2022-2023 inklusive Transformationsoffensive 2023

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -232.365

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

In der von der österreichischen Bundesregierung beschlossene FTI-Strategie 2030 ist verankert, dass Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Zentrum einer österreichischen Standortpolitik stehen, die zukunftsorientiert sowie wettbewerbs- und innovationsfreundlich gestaltet ist. Sie sind elementar, für nachhaltiges Wachstum und eine verstärkte Resilienz des gesamten Wirtschaftssystems. Forschungs- und entwicklungs- (F&E) intensive Unternehmen schaffen nicht nur mehr Arbeitsplätze, sie sind krisenfester und erfolgreicher. Der öffentlichen F&E Förderung kommt insbesondere in Krisenzeiten eine immer größere Rolle zu, nicht zuletzt, um den Rückgang der F&E-Ausgaben im Unternehmenssektor zu kompensieren.
Die FTI-Strategie 2030 gibt in Form von übergeordneten Zielen die strategische Richtung für die kommenden zehn Jahre vor, um (1) zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen und den FTI-Standort Österreich zu stärken, (2) den Fokus auf Wirksamkeit und Exzellenz zu richten sowie (3) auf Wissen, Talente und Fertigkeiten zu setzen. Zudem beruht sie auf einem klaren Bekenntnis zur Effizienz und Output-Steigerung im System.
Das im Jahr 2020 beschlossene Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020, ändert die Rahmenbedingungen für die zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen, und damit für die öffentliche F&E Förderung, grundlegend. Auf der Grundlage der FTI-Strategie 2030 und deren Operationalisierung im dreijährigen FTI-Pakt, werden von den jeweilig zuständigen Ministerien mit den zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen mehrjährige Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die Finanzierungsvereinbarung gemäß §§ 5 und 7 FoFinaG zwischen BMAW und FFG als zentraler Forschungsförderungseinrichtung (§ 3 Abs. 2 Z. 5 FoFinaG) operationalisiert den FTI-Pakt 2021-2023 für die Kalenderjahre 2022-2023 und regelt verbindlich und transparent, welche Maßnahmen von BMAW und FFG in diesem Zeitraum zu setzen sind und in welcher Höhe Mittel vergeben werden können. Dadurch wird die Planungssicherheit der FFG für die nächsten zwei Jahre sichergestellt. Es handelt sich hierbei um eine Übergangsbestimmung (gem. § 10 FoFinaG) nach der die zweijährigen Vereinbarungen gemeinsam mit der Gesamtbeauftragung 2021 teil der ersten 3-jährigen Finanzierungsperiode sind. Ab dem Jahr 2024 sind jeweils 3-jährige Vereinbarungen mit den Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen abzuschließen.
Die operativen Mittel, die für die Vergabe von Förderungen zur Verfügung stehen, und durch die Finanzierungsvereinbarung (FinV) an die FFG übertragen werden, belaufen sich für die Jahre 2022 und 2023 auf insgesamt rund 300 Mio. EUR. Die Förderungen werden in den Themen Digitale Technologien, Life Sciences, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Kooperationsstrukturen, Humanpotenzial und Important Projects of Common European Interest (IPCE) vergeben. Die zugewiesenen Bewilligungsbudgets je Thema in den Jahren 2022/23 sind in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Im Fokus der Förderungsvergabe stehen insbesondere anwendungsnahe Projekte der Forschung, (Technologie-) Entwicklung und Innovation in Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Als mögliche Förderungsnehmer/Innen ist der Kreis der potentiell Begünstigten (durch beratende und finanzielle Unterstützung) auf Gebietskörperschaften, Privatpersonen sowie NGOs und Interessenvereinigungen ausgeweitet. Diese Gruppen machen allerdings nur einen relativ kleinen Anteil der Förderungsnehmer/innen aus. Voraussetzung für den Erhalt eine Förderung ist, dass ein durch ein Bewertungsgremium als förderungswürdig eingestuftes Projekt, in einem der oben genannten Themen durchgeführt wird.
Die Bedingungen der Förderungsvergabe werden, neben der Finanzierungsvereinbarung, in den von BMAW und BMK gemäß § 4 Abs. 2 Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz (FFGG) zu erlassenden Förderungsrichtlinien festgelegt. Diese stellen damit eine wesentliche Basis und Voraussetzung für die Vergabe von Förderungen für FTI-Vorhaben dar Die darin festgelegten Rahmenbedingungen haben das Ziel, bei der Verfolgung strategischer Ziele eine transparente, unabhängige und faire Vergabe der Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten.
Weiters sind im Rahmenvertrag zwischen BMAW und BMK (als Eigentümerressorts) und der FFG die Rechte und Pflichten sowie die Grundsätze der Finanzierung und des Controllings der FFG für die Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 3 FFGG festgelegt Der Rahmenvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil in jeder Finanzierungsvereinbarung zwischen BMAW und FFG. Die Regelungen des Rahmenvertrages gelten subsidiär, d.h. bei abweichenden Regelungen hat die Finanzierungsvereinbarung Anwendungsvorrang.
Für die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung wurde die Möglichkeit zur Bündelung gewählt, da dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung und dem Erlass der Förderungsrichtlinien das einheitliche sachliche Ziel zugrunde liegt, anwendungsnahe Forschung, (Technologie-)Entwicklung und Innovation in Österreich zur fördern und damit den Standort zu stärken. Weiters werden die für das Jahr 2023 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel der Transformationsoffensive in die Bündelung einbezogen. Die Transformationsoffensive dient der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, dem Ausbau der Resilienz, der Reduktion von Lieferabhängigkeiten und dem Ausbau der Technologie(kompetenz)führerschaft. Im Zuge der Evaluierung kann so ein gesamthaftes Bild der Bemühungen des BMAW in dieser Hinsicht gezeigt werden.

Anpassung der WFA im Dezember 2023:
Wie in Kapitel 5 der Finanzierungsvereinbarung vorgesehen, wurden auf Grund der ausständigen Notifikation bei der EU zunächst sowohl die operativen Mittel als auch die Abwicklungskosten mit den bei Abschluss der FinV aktuellen Planwerten bei FFG und AWS ausgewiesen. Nach Vorliegen der endgültigen Werte (nach den Notifizierungen des IPCEI H2 und des IPCEI ME2) sind die Werte im Einvernehmen mit dem BMF anzupassen, sodass den Abwicklungsstellen FFG und AWS in Summe nicht mehr als 100% der verfügbaren Mittel zugewiesen werden. Darüber hinaus werden im Wege der UG 33 (BMAW) Zusatzmittel in Höhe von 100 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Finanzierungsvereinbarung steht in direktem Zusammenhang mit der FTI-Strategie 2030 der Bundesregierung und dem daraus abgeleiteten FTI-Pakt 2021-2023: Die Finanzierungsvereinbarung zwischen BMWET und FFG als zentraler Forschungsförderungseinrichtung operationalisiert den FTI-Pakt 2021-2023 für die Kalenderjahre 2022-2023 und regelt verbindlich und transparent, welche Maßnahmen von BMWET und FFG in diesem Zeitraum zu setzen sind und in welcher Höhe Mittel vergeben werden können. Siehe dazu auch die obenstehenden Ausführungen unter „Problemdefinition“.
Die Finanzierungsvereinbarung unterstützt die Erreichung der SDG-Unterziele 5.5 („Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“) und 9.5 („Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Übergreifende Zielsetzungen zur Steigerung von Effektivität und Effizienz bei der Förderung von FTI-Projekten

Beschreibung des Ziels

Der FTI-Pakt stellt die Basis für die Ziele der vorliegenden Finanzierungsvereinbarung dar, die im Wirkungsbereich der UG 33 des BMAW den Beitrag der FFG umfasst. Die FFG ist für das BMAW eine sehr bedeutende Forschungsförderungseinrichtung, da die FFG nahezu das gesamte Spektrum der Förderung angewandter Forschung, Technologie und Innovation abdeckt.
Die mit der vorliegenden Finanzierungsvereinbarung 2022-2023 verbundenen Zielsetzungen betreffen zwei Ebenen:
(1) die Effektivität der Förderung von FTI-Projekten:
Alle Förderungen, die entlang der Themen in der FinV vergeben werden, leisten einen Beitrag zu den Zielen und Handlungsfeldern des FTI-Pakts. Es wurde auf die Konsistenz der Zielsetzungen auf den unterschiedlichen Ebenen geachtet, um die durch das FoFinaG anvisierte Ziel-Hierarchie von FTI-Strategie 2030 und FTI-Pakt 2021-23 sicherzustellen.
(2) die Effizienz der Umsetzung dieser Förderungen:
Im Sinne von Kapitel 1 des FTI-Pakts werden mit der FinV folgende strukturelle Ziele verfolgt:
– verbesserte und schlankere Abläufe und klare Strukturen im Zusammenwirken von Bundesministerien und Forschungsförderungseinrichtungen
– die Förderungswerbenden haben einen leicht verständlichen und übersichtlichen Zugang zum Förderungsangebot mittels Themenportfolio.
In der Finanzierungsvereinbarungsperiode werden dazu konkrete Aktivitäten (organisationale Aufgaben) von der FFG in Abstimmung mit den beiden Eigentümerressorts durchgeführt und sind untenstehend aufgezählt.
Organisationale Aufgaben:
– Weitere Anpassung und Neu-Abbildung der Geschäftslogik und Förderungsprozesse an die Anforderung des Forschungsfinanzierungsgesetzes und New Governance
– Umsetzung der sich aus den neuen Förderungsrichtlinien ergebenden Prinzipen und Prozesse und Realisierung von Vereinfachungen
– Weiterentwicklung der Portfolioarchitektur
– Neugestaltung des FFG Außenauftritts
– Entwicklung eines schlanken, aussagekräftigen Berichtswesens
– Intensivierung der Digitalisierung
– Umsetzung eines Maßnahmenpakets zu Gender/Gleichstellung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Projektleiterinnen (FFG-weit) [%]

Istwert

29,0

%

Zielzustand

26,0

%

Datenquelle: Bericht der FFG und Forschungs- und Technologiebericht 2025

Meilenstein 1: Sicherstellung transparenter, unabhängiger und fairer Bewertungsverfahren

Ausgangszustand 2022:

Die Bewertungsverfahren sollen nach transparenten, unabhängigen und fairen Prinzipien eigenständig von der FFG umgesetzt werden um die Förderungsvergabe effizienter und effektiver zu gestalten.

Zielzustand 2025:

31.12.2023: Sämtliche Bewertungsgremien entsprechen während der Finanzierungsperiode den Anforderungen der Richtlinie. Im Rahmen der Kontrollbefugnisse des Ministeriums wurden keine Verstöße festgestellt.

Istzustand 2025:

Sämtliche Bewertungsgremien entsprechen während der Finanzierungsperiode den Anforderungen der Richtlinie. Im Rahmen der Kontrollbefugnisse des Ministeriums wurden keine Verstöße festgestellt.

Datenquelle:
div. Berichte laut vereinbartem Berichtswesen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Umstellung IT-Systeme und Berichtswesen auf die Anforderungen von FoFinaG und New Governance

Ausgangszustand 2022:

Um die Anforderungen von FoFinaG und New Governance umsetzen zu können, ist die bisherige Abbildungslogik in den FFG IT-Systemen nicht geeignet.

Zielzustand 2025:

31.12.2023: Mit Beginn der Gültigkeit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt die Berichterstattung über den gesamten Zeitraum hinweg in der neuen Themen-Logik. Bei Bedarf ist ein Vergleich mit Planungs- und Reportinggrößen in der bisherigen Programm-Logik möglich

Istzustand 2025:

Seit Beginn der Gültigkeit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt die Berichterstattung über den gesamten Zeitraum hinweg in der neuen Themen-Logik. Bei Bedarf ist ein Vergleich mit Planungs- und Reportinggrößen in der bisherigen Programm-Logik möglich.

Datenquelle:
FFG Gesamtberichte 2022-2024

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Überarbeitung der FFG Website

Ausgangszustand 2022:

Um das Förderungsangebot der Finanzierungsvereinbarung 22/23 übersichtlich und zielgruppenadäquat kommunizieren zu können, ist die derzeitige Präsentation auf der FFG Website nicht geeignet.

Zielzustand 2025:

Meilenstein 31.03.2022: Die FFG Website ist derart überarbeitet, dass ein übersichtlicher und zielgruppenadäquater Informationszugang für potenzielle Förderwerber/innen sichergestellt ist und die Schwerpunkte und Themen sowie die beauftragenden Ministerien sichtbar sind.

Istzustand 2025:

Mit dem Überarbeitung der Website im Jahr 2022 ist ein übersichtlicher und zielgruppenadäquater Informationszugang für potenzielle Förderwerber/innen sichergestellt, und die Schwerpunkte und Themen sowie die beauftragenden Ministerien sind sichtbar.

Datenquelle:
Bericht der FFG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Erhöhung der Innovationsfähigkeit und -intensität sowie des Innovations-Output österreichischer Unternehmen, vor allem KMU, durch gemeinsames Arbeiten in Netzwerken, sowie Mobilisierung österreichischer KMU zur aktiven Teilnahme am Digitalen Wandel. (Thema Digitale Technologien)

Beschreibung des Ziels

Gemäß Studie „Digitale Transformation von KMUs in Österreich“ sieht sich der Großteil der KMU ihrer Selbsteinschätzung zufolge als „digitale Neulinge“ oder als „digital bewusst“ an. Diese Reifegrade sind für das wirtschaftliche Überleben zu gering. Um von der Digitalisierung profitieren zu können, und eine vorteilhafte Positionierung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Österreich im internationalen Wettbewerb zu ermöglichen, ist eine fortlaufende digitale Transformation erforderlich. Hierzu müssen KMU lernen, digitale Technologien in den Unternehmensalltag bzw. in die Unternehmenstätigkeit zu integrieren. Das kann auch bedeuten, dass das jeweilige Geschäftsmodell an die sich ob des digitalen Wandels ändernden Rahmenbedingungen adaptiert werden muss. Fehlendes Know-how und mangelnde Informationen zur Digitalisierung stellen in diesem Zusammenhang große Herausforderungen für die KMU dar.
Das Thema „Digitale Technologien“ adressiert die gesellschaftliche Herausforderung „Digitale Transformation und Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien“ und umfasst die Subthemen „Innovationsnetzwerke“, „Teilnahme am digitalen Wandel“ und „Digitale Schlüsseltechnologien“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen.

Subthemenziele Innovationsnetzwerke
Weiterführung der bewährten Instrumente (insbes. COIN-Net) als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit Ausrichtung auf Digitalisierung mit den Zielen:
– Auf- und Ausbau von FEI-Netzwerken zwischen Unternehmen und/oder zwischen Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstigen nicht-wirtschaftlichen Einrichtungen
– Erhöhung der KMU-Innovationsaktivitäten
– Integration von transnationalen Partnern und deren Know-how in Netzwerke
Subthemenziele Teilnahme am digitalen Wandel
– Institutionalisierter Zugang für KMU zu Expertisen und Know-how zu Digitalisierung sowie Wissenstransfer in die Unternehmen über Weiterbildungsmaßnahmen,
– Unterstützung von Digitalisierungs-Innovationen in KMU durch Zugang zu Infrastruktur, Erschließung neuer Geschäftsmodelle, gemeinschaftliche F&E sowie Entwicklung von Prototypen für Digitalisierungs-Anwendungen,
– Verbesserte Einbindung der österreichischen Kompetenzträger in europäische Netzwerke und erfolgreichere Teilnahme an einschlägigen europäischen Initiativen (insbes. European Digital Innovation Hubs)
Subthemenziele Digitale Schlüsseltechnologien
– Steigerung der Quantität und Qualität der Forschung und Entwicklung von Digitalen Technologien, die dazu geeignet sind, Technologieführerschaft zu erringen und beizubehalten und Vorstoß in neue Forschungsthemen im Bereich der Digitalen Technologien ermöglichen (Key Enabling Technologies (KETs) und Future Emerging Technologies (FETs)) sowie Aufbau von Fachkräften in diesem Bereich.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Mindestanteil der Förderungsnehmenden, die erstmals eine Förderung im Thema "Digitale Technologien" erhalten [%]

Istwert

19,0

%

Zielzustand

30,0

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Mindestanteil der Förderung für KMU an der gesamten Förderung für Unternehmen im Thema Digitale Technologien [%]

Istwert

72

%

Zielzustand

30

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Mindestanteil der KMU als Projektpartner in geförderten Projekten im Thema Digitale Technologien [%]

Istwert

74

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Neue Kooperationsbeziehungen von KMU (Subthema Innovationsnetzwerke) [Anzahl]

Istwert

156

Anzahl

Zielzustand

47

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Anzahl der Leistungen von Digital Innovation Hubs, die in Anspruch genommen wurden (Subthema Teilnahme am digitalen Wandel) pro Jahr [Anzahl]

Istwert

470

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Ziel 3: Stärkung des österreichischen Life Science Standorts durch ein lückenloses Set von Instrumenten, um F&E Aktivitäten von Unternehmen und den mit diesen kooperierenden Forschungsorganisationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen. (Thema Life Sciences)

Beschreibung des Ziels

Die Life-Science-Szene in Österreich ist äußerst lebendig, vielfältig gut vernetzt und findet internationale Beachtung. Mehr als die Hälfte der österreichischen Life-Sciences-Unternehmen wurde in den vergangenen beiden Jahrzehnten gegründet, viele davon gingen entweder direkt aus akademischen Institutionen oder Initiativen wie dem COMET-Programm oder der Christian-Doppler-Forschungsgesellschaft hervor. Während es für experimentelle Entwicklungsphasen der Arzneimittel- und Medizinprodukteentwicklung einige Förderformate gibt, existieren für die früheren und die späteren Phasen keine staatlichen Förderinstrumente (z.B. industrielle Forschung für den Proof of Concept oder klinische Studien, die bereits selbst von hohem volkswirtschaftlichen Nutzen geprägt sind), was zu Know-How-Abwanderung führt und den Standort wenig attraktiv macht. Infektionserkrankungen sind trotz der industriellen Herstellung von Antibiotika und Impfstoffen nach wie vor ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Thema. Insbesondere die weltweite Verbreitung von Multiresistenzen, neu auftretende Infektionen (SARS, MERS, Ebola, Influenza etc.) und die fehlende Kontrolle weltweiter Epidemien stellen dabei die Hauptrisiken dar. Im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen stellt die Digitalisierung und Datenverwendung einen weiteren wichtigen Aspekt, der vorangebracht werden muss, dar.
Das Thema „Life Sciences“ adressiert die gesellschaftliche Herausforderung „Life Sciences, Gesundheit und demographischer Wandel“ und umfasst die Subthemen (1) „Stärkung des Forschungs- und Produktionsstandort im Life Sciences Bereich, (2) „Infektionserkrankungen“ und (3) „Teilnahme am EIT Health“. mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziele „Stärkung des Forschungs- und Produktionsstandort im Life Sciences Bereich“
– Digitalisierung des Gesundheitswesens: Potenzial großer Datenmengen für effiziente diagnostische und therapeutischen Methoden nutzen, inkl. Förderung von Forschungsprojekte zum Aufbau eines Health Data Space (Gemeinsame Aktion für den europäischen Gesundheitsdatenraum der EK)
– Arzneimittel- und Medizinprodukteforschung: Ermöglichung von Innovationen, welche die Produktionskosten und die Entwicklungszeit reduzieren oder zur Schaffung von modularen, flexiblen und nachhaltigen Produktionskapazitäten führen, durch Ergänzung des FFG Life Sciences Programmportfolios um Förderung industrieller Forschung (Early Stage: TRL2-4), klinischer Studien und innovativer Produktionsmethoden
Subthemenziele „Infektionserkrankungen“
Weiterführung des 2021 gestarteten Programms Infektionserkrankungen mit den Zielen:
– Sicherung der Antibiotika-Entwicklung und -Herstellung in Österreich
– Klinische Forschung zu neuen Antibiotika, innovativen Therapiemethoden und Impfstoffen zur Bekämpfung von Infektionserkrankungen,
Subthemenziele „Teilnahme am EIT Health“
– Anbindung, Vernetzung und Hebelwirkung für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen / FTI-Stakeholder durch Etablierung und Ausbau des Innovationshubs „CLC Austria“ als einen regionalen Akteur für Informations- und Kooperationsmanagement im größten europäischen Gesundheitsnetzwerk „EIT Health“
– Verbesserter Zugang für österr. Firmen, Produkte, Dienstleistungen, Verfahren zum europäischen Markt mittels EIT Health Vernetzungsaktivitäten über das CLC Austria

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Antragsteller zur Durchführung von klinischen Studien in Österreich [Anzahl]

Istwert

13

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Projekte mit Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen [Anzahl]

Istwert

70

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Unternehmen mit Beteiligung im Innovationshub Co Location Center (CLC) Austria des EIT Health [Anzahl]

Istwert

15

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Meilenstein 1: Aufbau und Etablierung des CLC Austria in der nationalen FTI-Landschaft

Ausgangszustand 2022:

Aufbau und Etablierung des CLC Austria in der nationalen FTI-Landschaft (Meilenstein): CLC Austria nicht etabliert

Zielzustand 2025:

Aufbau und Etablierung des CLC Austria in der nationalen FTI-Landschaft (Meilenstein): CLC Austria etabliert

Istzustand 2025:

Das CLC Health wurde aufgebaut und etabliert, externe Gründe (geänderte Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene und daraus resultierende Vorgaben der Mutterorganisation EIT Health) haben jedoch Ende 2025 zu einer Beendigung der Förderung geführt.

Datenquelle:
div. Berichte laut vereinbartem Berichtswesen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 4: Unterstützung der österreichischen Wirtschaft am Weg zu einer nachhaltigen und digitalen Transformation zur Sicherung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit, sowie Sicherung und Ausbau der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors durch Verbreiterung der Forschungs- und

Beschreibung des Ziels

Transformative Entwicklungen bedeuten für die Unternehmen hohe Entwicklungskosten und extrem fordernde Ansprüche an die Geschwindigkeit beim Umstieg auf neue Technologien.
Insbesondere Leitbetriebe und Technologieführer sind im globalen Wettbewerb exponiert und stehen angesichts der globalen Krisen mit ihren Auswirkungen auf Lieferketten und sich wandelnden Markstrukturen unter besonderem Transformationsdruck. Gleichzeitig soll ein attraktives Umfeld für Neuansiedlungen geschaffen werden. Insbesondere im Hinblick auf die Stärkung eines innovationsgetriebenen Produktionsstandortes und der damit einhergehenden Reduktion von Lieferabhängigkeiten braucht es eine leistungsfähige und breit aufgesetzte F&E-Basis.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wiederum bilden das Rückgrat der Unternehmenslandschaft und haben damit wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur. Dies gilt für die gesamte Europäische Union und im Besonderen für Österreich, wo der unternehmerische Klein- und Mittelstand besonders ausgeprägt ist. Während Großunternehmen traditionell stark im internationalen Wettbewerb vertreten sind und damit in hohem Maße von den Wachstumschancen im Ausland profitieren, gestaltet sich der Einstieg für KMU in regelmäßige FTI-Aktivitäten einerseits und in internationale Kooperationen andererseits oftmals schwierig. Ziel ist daher die Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten.
Darüber hinaus leisten innovative Start-ups einen wichtigen Beitrag für den Standort Österreich. Ein weiteres Ziel ist daher sowohl die Unterstützung österreichischer Start-ups bei der Internationalisierung sowie das Motivieren internationaler Start-ups nach Österreich zu kommen.
Das Thema „Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung“ umfasst die Subthemen „Transformation“, „Verbreiterung der Innovationsbasis“ und „Internationalisierung und Start-ups“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziel Transformation
Unterstützung der österreichischen Wirtschaft bei einer nachhaltigen und digitalen Transformation durch:
– Transformative Unternehmensprojekte für F&E: Förderung transformativer F&E-Projekte österreichischer Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Transformation (z.B. alternative Energieformen, Einsatz von Sekundärrohstoffen, digitale Transformation, gesellschaftliche Herausforderungen und Digitalisierung im Gesundheitsbereich, Erhöhung der Resilienz der Produktion)
– Transformative Frontrunner: Förderung transformativer F&E-Projekte von Leitbetrieben und Technologieführern. Die Unternehmen müssen eine offensive Geschäftsfeldstrategie aufweisen, die sich z. B. durch höhere Qualität vom Mitbewerb abhebt und Lieferkettenabhängigkeiten reduziert. Dadurch sollen globale Wachstumspotentiale angesprochen werden.
Subthemenziel Verbreiterung der Innovationsbasis
Weiterführung der bewährten Instrumente (insbes. Innovationsscheck) als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit dem Ziel:
– KMU den Einstieg in eine kontinuierliche und intensivere Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen und somit eine Verbreiterung der Forschungs- und Innovationsbasis bei den Unternehmen zu erreichen
Subthemenziele Internationalisierung und Start-ups
– Förderung marktorientierter grenzüberschreitender F&E-Tätigkeiten auf allen Gebieten, auf denen F&E-treibende KMU tätig sind, um neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der forschungstreibenden europäischen KMU auf dem Weltmarkt stärken,
– einen Beitrag bei der Umsetzung des Europäischen Forschungsraums zu leisten, indem der Zugang für forschungstreibende KMU in Europa zu öffentlichen Mitteln, sowie deren effizienter und wirksamer Einsatzes durch Angleichung, Harmonisierung und zeitliche Abstimmung der nationalen Finanzierungsmechanismen, optimiert wird,
– Erleichterung des Zugangs zum österreichischen und europäischen Markt für Start-Ups, Inkubatoren und Investor/innen aus ausgewählten internationalen Hotspots (GIN-Zielregionen)
– Sprungbrett für heimische Start-Ups, um auf ausgewählten internationalen Märkten Fuß zu fassen sowie Vernetzung nationaler Inkubatoren mit internationalen Einrichtungen in den Startup-Ökosystemen der Zielregionen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erstmalige Förderungsnehmer (FFG-weit) [%]

Istwert

25

%

Zielzustand

40

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Anteil der Start-ups an den Förderungsnehmern [%]

Istwert

16

%

Zielzustand

30

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Unternehmen deren FFG-Aktivität im Berichtsjahr ein Innovationsscheck mit Selbstbehalt vorangegangen ist [Anzahl]

Istwert

250

Anzahl

Zielzustand

120

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Bei der Internationalisierung nach Österreich unterstützte asiatische Start-ups im Rahmen des Global Incubator Network [Anzahl]

Istwert

212

Anzahl

Zielzustand

180

Anzahl

Datenquelle: FFG Gesamtbericht 2023

Anteil der geförderten Projekte mit überdurchschnittlich positiver Bewertung entweder beim Innovationsgehalt oder bei Nachhaltigkeit [%]

Istwert

98,4

%

Zielzustand

95,0

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Ziel 5: Auf- und Ausbau einer breiten Basis an gut ausgebildeten Personen, insbesondere Frauen, um eine nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft zu ermöglichen, Spitzenleistungen im FTI+D-Bereich zu erbringen und den Innovationsstandort zu stärken. (Thema Humanpotenzial)

Beschreibung des Ziels

Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden.
Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive substantiell erweitert.
Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziele Qualifizierungsoffensive
Weiterführung der Qualifizierungsoffensive als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen:
– Erhöhung der Forschungs-, Technologie-, Entwicklungs-, Innovations- sowie Digitalen Kompetenzen (FTEI+D-Kompetenzen) in österreichischen Unternehmen (insbesondere KMU) und bei deren Belegschaft
– Unterstützung österreichischer Unternehmen beim Aufbau von fortgeschrittener Digitalisierungs- und IT-Kompetenz
– Intensivierung des Wissenstransfers zwischen der Wissenschaft und Unternehmen, in beide Richtungen gleichermaßen.
– Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen.
– Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen
Subthemenziele Innovatorinnen
Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch:
– Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen.
– Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen.
– Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der erstmaligen Förderungsnehmer/innen im Thema Humanpotenzial [%]

Istwert

64,0

%

Zielzustand

30,0

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Anteil der Förderung für KMU an der Förderung für Unternehmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive [%]

Istwert

79,0

%

Zielzustand

50,0

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Geschulte Mitarbeiter/innen in Qualifizierungsoffensive [Anzahl]

Istwert

1.854

Anzahl

Zielzustand

2.000

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Anteil der Frauen im Format Innovatorinnen, die neue Kompetenzen als Gestalterin für F&I angeben [%]

Istwert

90

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Ziel 6: Initiierung, Vertiefung und Intensivierung von Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, um die notwendigen Strukturen für ein leistungsfähiges FTI-Ökosystem zu schaffen, Kooperationen über institutionelle Grenzen hinweg zu ermöglichen und den Wirtschafts- und Forschungsstandort zu stärken.

Beschreibung des Ziels

Gefördert werden soll einerseits die Weiterentwicklung und der Transfer von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendung, andererseits die Intensivierung der Forschungsleistung im Bereich hochwertiger wissenschaftlicher Forschung durch die Einbindung von Firmen mit internationaler Vernetzung in sehr frühen Phasen industrieller Entwicklung. Darüber hinaus spielt der Aufbau und die Nutzung von Humanpotenzial durch Erleichterung des Forscher/innen-Transfers von der Wissenschaft in die anwendungsorientierte Forschung in Unternehmen und vice versa („Wissenstransfer durch Köpfe“) eine zentrale Rolle.
Das Thema „Kooperationsstrukturen“ umfasst die Subthemen „Projektorientierte Kooperationen“ und „Strukturbildende Kooperationen“ mit jeweils spezifischen Zielsetzungen:
Subthemenziele Projektorientierte Kooperationen
Weiterführung der bewährten Formate FH-Forschung für die Wirtschaft und COMET-Projekte als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen:
– Förderung strategisch ausgerichteter Projekte von Fachhochschulen oder deren Transferstellen, welche die F&E-Kompetenz von FH zur Unterstützung von Unternehmen (v.a. KMU) verbessern,
– Förderung grundlagennaher & anwendungsorientierter Projekte von Konsortien aus der wissenschaftlichen Forschung und der verwertenden Industrie
Subthemenziele Strukturbildende Kooperationen
Weiterführung der bewährten Formate „COMET-Zentren“ und „COMET-Module“ als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen:
– Kompetenzaufbau sowie Transfer von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftliche Verwertung durch exzellente, international ausgerichtete, wirtschaftlich eigenständige kooperative Forschungszentren
– Intensivierung der Forschungsleistung im Bereich hochwertiger wissenschaftlicher Forschung, Einbindung von Firmen in frühe Phasen industrieller Entwicklung sowie verstärkte internationale Vernetzung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

FEI-Projekte von Wirtschaftspartnern, die durch Auf-und Ausbau-Vorhaben von FH initiiert wurden [Anzahl]

Istwert

132

Anzahl

Zielzustand

64

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Dissertant/innen und Post-Docs in den geförderten Projekten [Anzahl]

Istwert

223

Anzahl

Zielzustand

200

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Angemeldete Patente [Anzahl]

Istwert

69

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Ziel 7: Durch das Engagement Österreichs im Rahmen von Important Projects of Common European Interest (IPCEI) sollen auf integrierte und strategische Weise substantielle Beiträge zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, zur Erfüllung pan-europäischer Ziele (z.B. European Green Deal) und damit zur

Beschreibung des Ziels

Übergeordnete Ziele sind die Erhöhung der Innovationskraft in Österreich, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie ein substantieller Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klima- und Digitalziele. Die Gleichstellung der Geschlechter ist überdies für beide Subthemen eine durchgängige weitere Zielsetzung.
Die Republik Österreich nimmt bereits an zwei IPCEIs (Batterien und Mikroelektronik I) teil. Mithilfe der Finanzierung durch den Europäischen Aufbaufonds (RFF) ist in der Finanzierungsperiode 22/23 die Teilnahme an zwei weiteren IPCEIs – Wasserstoff und einem zweiten IPCEI im Bereich Mikroelektronik vorgesehen. Die FFG führt gemeinsam mit der AWS die nationale Umsetzung durch.

Das Thema IPCEI gliedert sich in die beiden Subthemen Wasserstoff und Mikroelektronik II mit jeweils spezifischen Zielsetzungen

Subthemenziele Wasserstoff:
Österreich fokussiert im Rahmen des IPCEI Wasserstoff auf Projekte im Zusammenhang mit 100 % erneuerbarem (grünen) Wasserstoff, welcher die Integration von erneuerbaren Energien in unterschiedlichen Verbrauchssektoren ermöglichen und damit den Einsatz von fossilen Energieträgern in signifikantem Ausmaß substituieren soll. Dadurch soll eine substantielle Einsparung von Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Kooperationen zwischen Unternehmen innerhalb des IPCEI sollen intensiviert und ausgeweitet werden. Dadurch und durch die Verbreitung der durch IPCEI gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen sowie einem gezielten Austausch mit nicht im IPCEI direkt beteiligten europäischen Akteuren sollen Spill-Over-Effekte (z.B. Stärkung von Know-How/Expertise) erzielt werden.

Subthemenziele Mikroelektronik
Die Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik II soll zur Stärkung der digitalen Souveränität in Europa sowie zur Erfüllung der nationalen und europäischen Klimaziele durch die Entwicklung von energieeffizienten Technologien beitragen.
Durch die Teilnahme österreichischer Unternehmen am IPCEI sollen die Investitionen in F&E- Aktivitäten sowie deren Überleitung in die erste gewerbliche Nutzung erhöht werden, um einen substantiellen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung zu leisten.
Kooperationen zwischen Unternehmen innerhalb des IPCEI sollen intensiviert und ausgeweitet werden. Dadurch und durch die Verbreitung der durch IPCEI gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen sowie einem gezielten Austausch mit nicht im IPCEI direkt beteiligten europäischen Akteuren sollen Spill-Over-Effekte (wie zum Beispiel eine Stärkung von Know-How/Expertise) erzielt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wissenschaftlichen Stellen in den IPCEI-Projekten [Anzahl]

Istwert

59,4

Anzahl

Zielzustand

4,5

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Anteil von Frauen bei wissenschaftlichen Stellen in den IPCEI-Projekten [%]

Istwert

12

%

Zielzustand

18

%

Datenquelle: Bericht der FFG

Kooperationen mit Partnern außerhalb Österreichs [Anzahl]

Istwert

8,1

Anzahl

Zielzustand

3,0

Anzahl

Datenquelle: Bericht der FFG

Anteil der Kooperationen mit Forschungseinrichtungen an den gesamten Kooperationen der Förderungsnehmer [%]

Istwert

22,6

%

Zielzustand

55,0

%

Datenquelle: Bericht der FFG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen BMAW und Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 2022-23

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6
Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung werden die notwendigen administrativen und operativen Mittel übertragen um die Förderungsvergabe durch die FFG zu gewährleisten. Die Finanzierungsvereinbarung regelt klar, welche Ziele mit den vergebenen Förderungen verfolgt werden sollen. Diese sind in den Zielen 2 – 7 dargestellt. Darüber hinaus werden organisationale Aufgaben vereinbart, die themenübergreifend die Effektivität bei der Förderungsvergabe erhöhen sollen. Diese sind in Ziel 1 dargestellt.
Die Finanzierungsvereinbarung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der in der FTI-Strategie und dem FTI-Pakt festgelegten Zielsetzungen. Sie dient einem strategischen und zielgerichteten Mitteleinsatz und erhöht die Planungssicherheit für die FFG, im Vergleich zum bisherigen Modus der 1-jährigen, programmspezifischen Vereinbarungen, erheblich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der FFG-Missionen-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen) durch BMAW und BMK

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.

Alle Förderungen, die auf Basis der FFG-Missionen- Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel dienen, die Entwicklung von fortschrittlichen, nachhaltigen und leistungsfähigen Technologien und Lösungen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen zu ermöglichen.

Die gesellschaftlichen Herausforderungen sind für die Zwecke der Richtlinie wie folgt definiert:
1. Sichere, saubere und effiziente Energiesysteme
2. Klimaneutrales Mobilitätssystem
3. Klima- und Umweltschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltige Rohstoffnutzung
4. Digitale Transformation und Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien
5. Inklusive, innovative und verantwortungsbewusste Wirtschaft und Gesellschaft
6. Life Sciences, Gesundheit und demographischer Wandel

Neben der Verfolgung des Ziels, einen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen zu leisten, soll durch die geförderten Projekte auch ein Beitrag zu folgenden strategischen Zielen geleistet werden:
– Vorteilhafte Positionierung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Österreich im internationalen Wettbewerb
– Stärkung der Innovationskraft des österreichischen FTI-Ökosystems durch Integration von Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft über die gesamte Bandbreite von technischen, sozialen und organisatorischen Kontexten hinweg

Bei der Umsetzung der Förderungen durch die FFG können folgende Projektarten zur Anwendung kommen:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs-und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Strukturprojekte: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeiter/innen, Verbesserung von Chancengleichheit

Auf Basis der FFG-Missionen-RL werden im Wirkungsbereich des BMAW Förderungen in den Themen Digitale Technologien und Life Sciences (Subthema Teilnahme am EIT Health) vergeben. Die Ziele in den Themen sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der der FFG-Industrie-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Internation

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel dienen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors zu sichern und auszubauen sowie bei Internationalisierungsaktivitäten zu unterstützten. Im Fokus stehen dabei Großunternehmen, die in ihrer Rolle als bedeutende Innovationstreiber und Arbeitsgeber sowie beim Aufbau von Wertschöpfung unterstützt werden sollen.

Zur Anwendung kommende Projektarten:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs- und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Struktur: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit

Auf Basis der FFG-Industrie-RL werden im Wirkungsbereich des BMAW Förderungen für Großunternehmen in den Themen Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung sowie Life Sciences (Subthema Infektionserkrankungen) vergeben. Die Ziele in den Themen sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der FFG-KMU-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Internationalisierung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel dienen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors zu sichern und auszubauen sowie bei Internationalisierungsaktivitäten zu unterstützen. Im Fokus dieser Richtlinie stehen Maßnahmen, um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition, die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellen, bei der Bewältigung von Herausforderungen in Zusammenhang mit FTI-Aktivitäten zu unterstützen.

Zur Anwendung kommende Projektarten:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs-und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekt: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Markteinführung: Ergebnisse aus der F&E-Phase werden im Markt eingeführt
– Struktur: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit

Auf Basis der FFG-KMU-RL werden im Wirkungsbereich des BMAW Förderungen für KMU in den Themen Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung sowie Life Sciences (Subthema Infektionserkrankungen) vergeben. Die Ziele in den Themen sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der FFG-Strukturen-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Stärkung von Strukturen für ein leistungsfähiges FTI-Ökosystem) durch BMAW

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.

Alle Förderungen, die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden, sollen dem strategischen Ziel der Initiierung, Vertiefung und Intensivierung von Kooperationen zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dienen. Dadurch sollen die notwendigen Strukturen für ein leistungsfähiges FTI-Ökosystem und den Technologietransfer geschaffen und der Wirtschafts- und Forschungsstandort gestärkt werden.

Zur Anwendung kommende Projektarten:
– Strukturprojekte: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitenden, Verbesserung von Chancengleichheit

Auf Basis der FFG-Struktur-RL werden im Wirkungsbereich des BMAW Förderungen im Thema Kooperationsstrukturen vergeben. Die Ziele im Thema sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der FFG-Humanpotenzial-Richtlinie (RL für die FFG zur Förderung von Humanpotenzial in Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation) durch BMAW und BMK

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Alle Förderungen, die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden sollen dem Ziel dienen Menschen, speziell Mädchen und Frauen, für den Bereich FTI zu gewinnen sowie ihre Qualifikationen aufzubauen und zu stärken. Ziel ist es auch, diese Menschen über den gesamten Karriereverlauf in der angewandten Forschung zu unterstützen. Dadurch soll eine qualitative Steigerung und quantitative Ausweitung der in Österreich für FTI verfügbaren Arbeitskräfte erreicht, der Innovationsstandort gestärkt und die Gesellschaft für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen gerüstet werden.
Zur Anwendung kommende Projektarten:
– FEI-Projekte: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit

Auf Basis der FFG-Humanpotenzial-RL werden im Wirkungsbereich des BMAW Förderungen im Thema Humanpotenzial vergeben. Die Ziele im Thema sind konsistent mit den strategischen Zielen der Richtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der FFG-Offensiv-Richtlinie (RL für die FFG für die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation für eine offensive themenoffene FTI-Förderung) durch BMAW und BMK

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Förderungsrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung der vergebenen Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.

Alle Förderungen die auf Basis dieser Richtlinie vergeben werden sollen dem Ziel dienen, in forschungs- und innovationspolitisch aktuellen Zielfeldern wirkungsvolle Impulse zur Stimulierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI) zu setzen. Die geförderten Projekte sollen einen wesentlichen Beitrag für den notwendigen Strukturwandel in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

Zur Anwendung kommende Projektarten:
– Einstieg: Ausloten von Forschungs-und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte
– FEI-Projekt: Konkrete F&E-Projekte von der orientierten Grundlagenforschung bis zu marktnahen Entwicklungs- und Innovationsprojekten
– Struktur: Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Infrastrukturen für Forschung und Innovation
– Personen: Förderung von Nachwuchs, Qualifizierung von F&E-Mitarbeitende, Verbesserung von Chancengleichheit

Auf Basis der FFG-Offensiv-RL werden im Wirkungsbereich des BMAW Förderungen in den Themen Digitale Technologien sowie Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung vergeben, sofern die Zielsetzung der geförderten Projekte konsistent mit der strategischen Zielsetzung der Richtlinie ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erlass der IPCEI-Sonderrichtlinie (Sonderrichtlinie zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("Important Projects of Common European Interest") im Bereich der Wertschöpf

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Erlass der Sonderrichtlinie dient in erster Linie dazu, bei der Verfolgung der strategischen Ziele eine transparente, unabhängige und faire Durchführung dieser Förderungen sowie die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Vergabe von Beihilfen und Förderungen zu gewährleisten. Diese sind die Regelungsziele, die jeglicher Vergabe von Förderungen zur Erreichung der strategischen Ziele zugrunde liegen und als notwendige Bedingung für deren Durchführung zu verstehen sind.
Übergeordnete Ziele der österreichischen Teilnahmen an den in dieser Richtlinie abgebildeten IPCEI-Vorhaben sind die Erhöhung der Innovationskraft in Österreich, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen sowie ein substantieller Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klima- und Digitalziele. Die Gleichstellung der Geschlechter ist überdies für beide Vorhaben eine durchgängige weitere Zielsetzung.
Für die österreichische Beteiligung an IPCEI im Bereich Wasserstoff ist ein weiteres, spezifisches Ziel die substantielle Einsparung von Treibhausgasemissionen durch dezidierten Fokus auf Projekte mit 100% erneuerbarem Wasserstoff. Die Beteiligung an IPCEI im Bereich Mikroelektronik soll weiters zur Stärkung der digitalen Souveränität in Europa sowie zur Erfüllung der nationalen und europäischen Klimaziele durch die Entwicklung von energieeffizienten Technologien beitragen.

Projektarten:
– F&E Vorhaben
– Erster Industrieller Einsatz

Jene Förderungen die im Thema IPCEI erfolgen, werden grundsätzlich auf Basis der IPCEI-Sonderrichtlinie vergeben. Die Zielsetzung im Thema ist konsistent mit der strategischen Zielsetzung der Richtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2025
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-232.365

Tsd. Euro

Plan

-263.714

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

13.266

Tsd. Euro

Plan

15.436

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

219.099

Tsd. Euro

Plan

248.278

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

232.365

Tsd. Euro

Plan

263.714

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.055

Tsd. Euro

Plan

-44.845

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.247

Tsd. Euro

Plan

7.320

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.808

Tsd. Euro

Plan

37.525

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.055

Tsd. Euro

Plan

44.845

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-69.534

Tsd. Euro

Plan

-109.079

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

7.019

Tsd. Euro

Plan

8.116

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

62.515

Tsd. Euro

Plan

100.963

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

69.534

Tsd. Euro

Plan

109.079

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-70.961

Tsd. Euro

Plan

-50.612

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

70.961

Tsd. Euro

Plan

50.612

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70.961

Tsd. Euro

Plan

50.612

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-58.525

Tsd. Euro

Plan

-35.777

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

58.525

Tsd. Euro

Plan

35.777

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

58.525

Tsd. Euro

Plan

35.777

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde der erwartete Transferaufwand auf Grundlage von Erfahrungswerten aus vorangegangenen Förderungsprogrammen abgeschätzt. Obwohl die einzelnen Ausschreibungen im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung plangemäß umgesetzt wurden, und die vom BMWET zur Verfügung gestellten Förderungsmittel weitgehend in Förderungszusagen umgesetzt wurden, wurden von der FFG in den ersten beiden Jahren deutlich weniger Mittel angefordert als erwartet. In den 2024 und 2025 lagen die Auszahlungen dafür höher als geplant und auch in den Jahren 2027 und 2028 sind noch Auszahlungen i.H.v. rund 55 Mio. Euro geplant (Verschiebung des Zahlungsprofils). Dies ist in erster Linie auf den verzögerten Start des Austrian Life Science Programms sowie der IPCEIs Mikroelektronik II und Wasserstoff zurückzuführen.
Werkleistungen: Der Bedarf für die Abwicklung der Förderungen und für Agenturleistungen wurde konservativ geplant, die tatsächlich benötigte administrative Zuwendung lag deutlich unter der vereinbarten Obergrenze. Dies lag in erster Linie an deutlich besseren Finanzerträgen auf Grund der Zinswende und an geringeren Reisekosten und geringeren Kosten für Jurysitzungen (Umstellung auf Online-Formate) auf Grund der Corona-Pandemie.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln:
Durch die Finanzierungsvereinbarung wird der Zugang von Unternehmen zu beratender und finanzieller Unterstützung bei der Durchführung von FTI-Vorhaben wesentlich erleichtert. Es handelt sich dabei um öffentliche Zuschüsse zu FTI-Projekten, also um Fremdmittel für Unternehmen.
Gegenüber der Abschätzung in der WFA (jährlich rd. 1.240 geförderte Unternehmen aus BMWET-Mitteln, davon rd. 900 KMU mit einer Entlastung von rd. 29.000 Euro pro Unternehmen bzw. 31.000 Euro pro KMU) sind sehr viel höhere Fallzahlen, aber mit einer geringeren durchschnittlichen Entlastung pro Fall zu verzeichnen:
Pro Jahr wurden in den Jahren 2022 und 2023 durchschnittlich 3.013 Unternehmen mit 69,8 Mio. Euro gefördert, das entspricht 23.177 Euro pro Unternehmen. Davon waren 2.559 KMU mit einer Förderung von 31,8 Mio. Euro bzw. 12.415 Euro je KMU. Der große Unterschied ist in erster Linie auf die Einführung des Digital Skills Scheck (sehr große Anzahl von Projekten mit geringer Förderhöhe) im Jahr 2021 zurückzuführen. Die für die Abschätzung in der WFA herangezogenen Durchschnittswerte 2016-2020 waren daher (trotz vorgenommener Anpassungen an das Finanzierungsvolumen der FinV) nicht ausreichend repräsentativ.

Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit:
Durch die Finanzierungsvereinbarung wird der Zugang von Unternehmen zu beratender und finanzieller Unterstützung bei der Durchführung von FTI-Vorhaben wesentlich erleichtert.
Auch hier liegt die Anzahl der jährlich betroffenen Unternehmen (3.013, davon 2.559 KMU) auf Grund der Einführung des Digital Skills Scheck deutlich höher als die ursprüngliche Abschätzung von 1.150 Unternehmen, davon 870 KMU.
Laut FFG-Wirkungsmonitoring 2024 ging aus 88% aller geförderten Projekte eine Innovation hervor, bei den übrigen Projekten gab es zumindest einen Wissenszuwachs. Die Innovationen verteilen sich auf Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Organisationsinnovationen und Geschäftsmodellinnovationen, wobei der Anteil neuer oder veränderter Produkte den weitaus größten Anteil ausmacht (43% bzw. 40%). 66% der Unternehmen stufen ihre Innovationen als neu für den internationalen Markt ein und 12% für den nationalen Markt.

Gesamtbeurteilung

Mit der Finanzierungsvereinbarung 2022-2023 wurden erstmals sämtliche im Auftrag des BMWET umgesetzten Förderungsprogramme und Agenturleistungen der FFG in einem einzigen, mehrjährigen Vertrag (Finanzierungsvereinbarung) an die FFG übertragen. Gleichzeitig wurden die FFG-Richtlinien überarbeitet und an den Geltungszeitraum der Finanzierungsvereinbarung angepasst, ferner wurde die IPCEI-Sonderrichtline erlassen.
Für die Wirkungsmessung wurden in der WFA insgesamt 25 Kennzahlen und 4 Meilensteine herangezogen, wobei eine Herausforderung darin bestand, dass einige der gewählten Kennzahlen zuvor nicht erhoben wurden und dementsprechend keine Erfahrungswerte vorlagen. Deshalb wurden einige Kennzahlen stark überplanmäßig erreicht, einzelne andere hingegen deutlich verfehlt.
Insgesamt wurden aber die meisten Ziele zur Gänze oder überplanmäßig erreicht und auch alle Maßnahmen wurden plangemäß umgesetzt, in Summe sind die erwarteten Wirkungen daher zur Gänze eingetreten.
„Überwiegend erreicht“ wurde Ziel 4 (Unterstützung der österreichischen Wirtschaft am Weg zu einer nachhaltigen und digitalen Transformation), lediglich „teilweise erreicht“ im Sinne der angegebenen Kennzahlen wurde das Ziel 7 (Beitrag zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch Teilnahme an Important Projects of Common European Interest (IPCEI)).
Die etwas schwächere Zielerreichung bei Ziel 4 liegt daran, dass sowohl der Anteil erstmaliger Förderungsnehmer als auch der Anteil von Start-ups bei Projekten im Rahmen der Transformationsoffensive deutlich niedriger war als erwartet, die übrigen Kennzahlen wurden überplanmäßig erreicht. Und bei Ziel 7 wurde zwar die Anzahl wissenschaftlicher Stellen und die Anzahl der internationalen Kooperationen stark übererfüllt, der Anteil von Frauen bei den wissenschaftlichen Stellen und der Anteil von Kooperationen mit Forschungseinrichtungen an allen Kooperationen blieb jedoch deutlich unter den Erwartungen. Es wurden somit 2 Kennzahlen überplanmäßig und 2 Kennzahlen nicht erreicht, die Zielerreichung wurde daher insgesamt mit „teilweise erreicht“ bewertet.
Die in der WFA angegeben Maßnahmen (Abschluss der Finanzierungsvereinbarung und Erlass von 7 Förderungsrichtlinien) wurden zeitgerecht umgesetzt und daher mit „zur Gänze erreicht“ bewertet.
Einen vertiefenden Blick auf die Wirkungen der von der FFG vergebenen Förderungen ermöglicht das jährliche FFG-Wirkungsmonitoring, das auf der Website der FFG veröffentlicht wird.
Finanzielle Auswirkungen: Die einzelnen Ausschreibungen im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung wurden plangemäß umgesetzt, und die vom BMWET zur Verfügung gestellten Förderungsmittel wurden weitgehend in Förderungszusagen umgesetzt, jedoch wurden von der FFG in den ersten beiden Jahren deutlich weniger Mittel angefordert als erwartet. In den Jahren 2024 und 2025 lagen die Auszahlungen an die FFG dafür höher als geplant und auch in den Jahren 2027 und 2028 sind noch Auszahlungen geplant (Verschiebung des Zahlungsprofils). Dies ist in erster Linie auf den verzögerten Start des Austrian Life Science Programms sowie der IPCEIs Mikroelektronik II und Wasserstoff zurückzuführen. Die für die Abwicklung der Förderungen und für Agenturleistungen benötigte administrative Zuwendung lag deutlich unter der vereinbarten Obergrenze.


Verbesserungspotentiale

Die Wirkungsmessung eines Vorhabens dieser Größe und Komplexität stellt eine Herausforderung dar. Auf Grundlage der mit den jährlichen Berichten gewonnen Erfahrungen wurde die Indikatorik im Zuge der Finanzierungsvereinbarung 2024-2026 und der zugehörigen WFA grundlegend überarbeitet. Insbesondere wurden vermehrt Kennzahlen aus dem FFG-Wirkungsmonitoring herangezogen.
Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Finanzierungsvereinbarungen, insbesondere auch zur Weiterentwicklung des Förderungsportfolios, wurden regelmäßig tagende Arbeitsgruppen zwischen FFG, BMWET und BMIMI etabliert. Inhaltliche Verbesserungen des Förderangebots werden weiters in direkter Abstimmung zwischen BMWET und FFG auf Grundlage von Erkenntnissen aus der Umsetzung und aus externen Evaluierungen umgesetzt. So wurde beispielsweise das Life Science Programm weiterentwickelt und die Förderinstrumente der Qualifizierungsoffensive überarbeitet, wobei das neue Format „Weiterbildungs-Lab“ entwickelt wurde, das die Entwicklung von Schulungsinhalten und -formaten für Fachkräfte durch Zusammenwirken von Unternehmen, Weiterbildungsanbietern, Universitäten und Forschungseinrichtungen zum Ziel hat.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen