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Vorhaben

Eigenmittelbeschluss

Ratifizierung des Beschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: 1.556.000

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Problemdefinition

Der Eigenmittelbeschluss ist in Art. 311 Abs. 3 AEUV vorgesehen und bedarf für sein Inkrafttreten der Zustimmung aller Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Mit dem Eigenmittelbeschluss werden die Vorschriften für die Bereitstellung der Eigenmittel zur Finanzierung der Ausgaben des EU-Haushalts geregelt. Österreich muss, wie alle anderen Mitgliedstaaten der EU, diesen Beschluss ratifizieren, damit der neue Eigenmittelbeschluss in Kraft treten kann. Österreich hat nach über zwei Jahre dauernden Verhandlungen die Grundsatzeinigung des Europäischen Rates, die bei der Sondertagung vom 17. bis 21. Juli 2020 zustande gekommen ist, mitgetragen. Nach Gesprächen der Ratspräsidentschaft mit dem Europäischen Parlament, dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV das Anhörungsrecht zusteht, ergaben sich keine für Österreich nachteiligen Änderungen der Grundsatzeinigung, weshalb Österreich den Eigenmittelbeschluss auch im Rat der EU unterstützte. Die nunmehrige Ratifizierung ist der letzte Schritt, den Österreich im Hinblick auf das Inkrafttreten zu setzen hat.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Spürbare Ermäßigung des Beitrags Österreichs zum EU-Haushalt durch einen Beitragsrabatt

Beschreibung des Ziels

Die Regelung im künftigen Eigenmittelbeschluss, wonach Österreich im Zeitraum 2021-2027 eine Bruttokürzung seines jährlichen auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Beitrags um 565 Mio. EUR zu Preisen von 2020 erhält, soll zu einer nennenswerten Reduktion des nationalen Beitrags führen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erhalt des österreichischen Beitragsrabatts

Ausgangszustand 2021:

Österreich erhält keinen Beitragsrabatt.

Zielzustand 2025:

Österreich erhält ab 2021 jedes Jahr nachweislich eine Ermäßigung von brutto 565 Mio. EUR bzw. – unter Berücksichtigung des österreichischen Beitrags zu den Ermäßigungen von Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden – von netto rund 350 Mio. EUR (wertgesichert gemäß dem von der Europäischen Kommission errechneten BIP-Deflator).

Istzustand 2025:

Die österreichische Beitragskorrektur (Rabatt) betrug netto (nach Abzug des Beitrags zu den Korrekturen von Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden) in den Jahren 2021 bis 2024: 358,5 Mio. EUR; 363,2 Mio. EUR; 384,1 Mio. EUR 413,5 Mio. EUR.

Datenquelle:
Europäische Kommission

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Vereinfachung und Modernisierung des Eigenmittelsystems

Beschreibung des Ziels

Das Eigenmittelsystem wurde seit 1988 immer wieder leicht geändert, aber nie grundlegend reformiert. Dies hat zu einem zunehmend intransparenten Finanzierungssystem mit verschiedenen Korrekturmechanismen im Sinne einer fairen Lastenteilung (Verhinderung exzessiver negativer Nettopositionen einzelner Nettozahler) geführt, das keinerlei Anreize zur besseren Erreichung der Ziele der Europäischen Union bietet.

Das neue Eigenmittelsystem soll einen einfachen und transparenten Korrekturmechanismus im Sinne einer fairen Lastenteilung sowie erstmals Eigenmittel mit umweltpolitischen Anreizen für die Mitgliedstaaten enthalten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Vereinfachung des Eigenmittelsystems

Ausgangszustand 2021:

Die Mitgliedstaaten führen gemäß geltendem Eigenmittelbeschluss folgende Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts an die Europäische Kommission ab - traditionelle Eigenmittel (Zölle), wobei 20 % der erhobenen Mittel als Einhebungsvergütung vom jeweiligen Mitgliedstaat einbehalten werden. - Eigenmittel, die sich aus der Anwendung eines Abrufsatzes auf die nach Unionsvorschriften bestimmten harmonisierten MwSt.-Eigenmittelbemessungsgrundlagen ergeben. Die Mitgliedstaaten berechnen mit aufwändigen Kalkulationen jährlich den gewichteten mittleren MwSt.-Satz neu, auf dessen Basis die Bemessungsgrundlage ermittelt wird. Dies führt zu beträchtlichem Kontrollaufwand für die Kommission und regelmäßigem Diskussionsbedarf mit den Mitgliedstaaten. - Eigenmittel auf Basis des jeweiligen Bruttonationaleinkommens.

Zielzustand 2025:

- Das komplexe System von Korrekturen (BNE-Pauschalermäßigungen, ermäßigte MwSt.-Abrufsätze, UK-Rabatt mit reduzierten Beiträgen zum UK-Rabatt für einzelne Mitgliedstaaten), das gemäß geltendem Eigenmittelbeschluss mit Ende 2020 ausgelaufen wäre bzw. durch den Austritt des Vereinigten Königreichs hinfällig ist, wird durch transparente Pauschalermäßigungen der BNE-Eigenmittel für Österreich und andere Nettozahler im Sinne einer fairen Lastenteilung ersetzt. - Die MwSt.-Eigenmittel werden auf Basis einer Bemessungsgrundlage erhoben, die auf einem eingefrorenen (fixen), gewichteten mittleren Satz beruht. Dadurch entfällt ein Großteil der aufwändigen jährlichen Kalkulationen, Kontrollen und Diskussionen. - Als erstes einnahmenseitiges Lenkungselement zur Erreichung von Zielen der Europäischen Union wird mit den Plastik-Eigenmitteln eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt, die auf Ebene der Mitgliedstaaten Anreize bietet, die Vermeidungs-und Recyclingziele der EU schneller zu erreichen.

Istzustand 2025:

- Ermäßigte MwSt-Abrufsätze und Reduktionen von Rabatt-Finanzierungsbeiträgen sind im neuen System nicht mehr vorhanden. Anstelle der komplexen Berechnung des früheren UK-Rabatts und der verschiedenen länderspezifischen Ausnahmeregelungen für dessen Finanzierung gibt es nunmehr lediglich für 5 Mitgliedstaaten (Österreich, Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden) im Vorhinein auf 7 Jahre festgelegte, wertgesicherte Pauschalrabatte (BNE-Korrekturen), die von allen Mitgliedstaaten nach dem üblichem Beitragsschlüssel finanziert werden. - Der gewichtete mittlere Satz bei den MwSt-Eigenmitteln muss im neuen System nicht mehr jährlich berechnet werden, was beträchtlichen Verwaltungsaufwand spart. - Plastik-Eigenmittel wurden eingeführt. Laut der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2023 gab es bereits in den ersten Jahren Hinweise auf erfolgte Lenkungseffekte.

Datenquelle:
Beschluss des Rates (EU, Euratom) 2020/2053 (Eigenmittelbeschluss

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Finanzierung des Aufbauinstruments zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise

Beschreibung des Ziels

Das Aufbauinstrument zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise wird durch eine eigene Verordnung des Rates der Europäischen Union geschaffen und soll entsprechende Maßnahmen in der Höhe von insgesamt bis zu 750 Mrd. EUR finanzieren. Davon sind bis zu 360 Mrd. EUR für die Weitergabe von zurückzuzahlenden Darlehen an Mitgliedstaaten und 390 Mrd. EUR für Ausgaben (nicht rückzahlbare Zuschüsse) vorgesehen. Diese Beträge sind ausgedrückt in Preisen von 2018, sie sind wertgesichert mit einem fixen jährlichen Deflator von 2 %.

Gespeist werden soll das Aufbauinstrument aus Mitteln, die die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Union auf den Kapitalmärkten aufnimmt. Die außerordentliche und zeitlich befristete Ermächtigung der Europäischen Kommission, vorübergehend Mittel in Höhe von bis zu 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 aufzunehmen, soll im Eigenmittelbeschluss festgelegt werden. Erst mit Inkrafttreten des neuen Eigenmittelbeschlusses kann die Europäische Kommission auf den Finanzmärkten Mittel für die Finanzierung des Aufbauinstruments aufnehmen. Sollte der neue Eigenmittelbeschluss nicht in Kraft treten, müsste die Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise anderweitig, etwa durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung, bewerkstelligt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Umsetzung des Aufbauinstruments

Ausgangszustand 2021:

Das Aufbauinstrument zur Bekämpfung der durch die COVID-Krise entstandenen wirtschaftlichen Schäden ist in Vorbereitung.

Zielzustand 2025:

Das Aufbauinstrument fördert seit 2021 wirksame Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der wirtschaftlichen Schäden, die durch die COVID-Krise entstanden sind. Dies ist ablesbar an einschlägigen Mittelaufnahmen durch die Europäische Kommission auf den Kapitalmärkten sowie entsprechendem Mittelabfluss zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten, die durch die COVID-19-Krise entstanden sind.

Istzustand 2025:

Vom 2. Quartal 2021 bis inklusive 3. Quartal 2025 nahm die Europäische Kommission auf den Finanzmärkten Mittel im Ausmaß von 427,9 Mrd. EUR für das Aufbauinstrument (auch NextGeneration EU genannt) auf, davon 352,5 Mrd. EUR für die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) und 75,4 Mrd. EUR für sonstige NGEU-Maßnahmen auf. Österreich erhielt ab 2021 NGEU-Rückflüsse, wobei die RRF-Einzahlungen iHv insgesamt 3.350,5 Mio. EUR von 2021 bis inklusive 2025 in der Untergliederung (UG) 51 herausragen. Über die EU-weiten Ergebnisse von NGEU berichtet die Europäische Kommission regelmäßig: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/eu-borrower-investor-relations/analyses-and-reports_en#reports

Datenquelle:
Europäische Kommission

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es werden keine neuen/zusätzlichen Regelungen/Leistungen und Aktivitäten gesetzt. Damit der Eigenmittelbeschluss seine Wirkungen entfalten kann, muss er von jedem Mitgliedstaat ratifiziert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

1.556.000

Tsd. Euro

Plan

1.251.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.556.000

Tsd. Euro

Plan

1.251.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.556.000

Tsd. Euro

Plan

1.251.000

Tsd. Euro

Ergebnis

379.768

Tsd. Euro

Plan

302.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

379.768

Tsd. Euro

Plan

302.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

379.768

Tsd. Euro

Plan

302.000

Tsd. Euro

Ergebnis

336.872

Tsd. Euro

Plan

308.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

336.872

Tsd. Euro

Plan

308.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

336.872

Tsd. Euro

Plan

308.000

Tsd. Euro

Ergebnis

487.032

Tsd. Euro

Plan

316.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

487.032

Tsd. Euro

Plan

316.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

487.032

Tsd. Euro

Plan

316.000

Tsd. Euro

Ergebnis

352.328

Tsd. Euro

Plan

325.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

352.328

Tsd. Euro

Plan

325.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

352.328

Tsd. Euro

Plan

325.000

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Als Erträge sind gemäß dieser WFA jene EU-Beiträge Österreichs zu verstehen, die nicht angefallen wären, wenn der Eigenmittelbeschluss 2021 nicht ratifiziert worden wäre und somit der Eigenmittelbeschluss 2014 in Kraft geblieben wäre. In der UG 16 (EU Abüberweisungen II) hätte die Nichtratifizierung 2021 bis 2024 jährlich zwischen 336 Mio. EUR (2022) und 487 Mio. EUR (2023) an höheren EU-Beiträgen, d.h. an Mindererträgen, bedeutet, wovon ein Großteil auf das Auslaufen der Rabatte zurückzuführen gewesen wäre. Damit sind die Mehrerträge durch die Ratifizierung 2021 bis 2024 noch um 27 Mio. EUR (Delta 2024) bis 171 Mio. EUR (Delta 2023) höher ausgefallen als geplant.
Ebenfalls zu einer Reduktion des Beitrags trugen die Einführung der Plastik-Eigenmittel mit einem vergleichsweise günstigen österreichischen Beitragsschlüssel bei, die im Eigenmittelbeschluss einen Teil der BNE-Eigenmittel mit ungünstigerem BNE-Schlüssel ersetzten. Die Nicht-Erhöhung der Einhebungsvergütung von 20 % auf 25 % der Zolleinnahmen hätte hingegen die Reduktion des österreichischen Beitrags insgesamt etwas reduziert [Untergliederung (UG) 16], während es in der UG 15 (Einhebungsvergütungen) zu etwas höheren Erträgen gekommen wäre.
Insgesamt lag der Mehrertrag in jedem Jahr deutlich über der WFA-Prognose, was teilweise auf die unerwartet hohe Inflation zurückzuführen ist (Wertsicherung des Rabatts).
Da sich die Bundesländer gemäß § 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG 2024) mit 16,835 % am österreichischen Beitrag zum EU-Haushalt (UG) 16 beteiligen und auf die Bundesländer die deutlich geringeren Auswirkungen in der UG 15 nicht durchschlagen, liegt die Ersparnis für die Länder von 2021 bis 2024 jeweils in etwa zwischen 50 Mio. EUR und 90 Mio. EUR.
Anmerkung zur Tabelle: 2025 kann noch nicht angegeben werden, weil dazu auch die Eigenmitteldaten der anderen 26 Mitgliedstaaten benötigt werden, die die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer 2026 vorlegen wird.

Gesamtbeurteilung

Die drei wesentlichen Ziele wurden vollständig erfüllt:
1. Die Reduktion des österreichischen EU-Beitrags im Vergleich zur Nicht-Ratifizierung wurde betragsmäßig übererfüllt, was weitgehend darauf zurückzuführen ist, dass mit dem Inkrafttreten des Eigenmittelbeschlusses 2021 das Auslaufen der Rabatte und somit auch der Erhalt verhindert und die betragsmäßige Erhöhung des österreichischen Rabatts umgesetzt wurde. Die österreichische Beitragskorrektur (Rabatt) betrug netto (nach Abzug des Beitrags zu den Korrekturen von Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden) in den Jahren 2021 bis 2024: 358,5 Mio. EUR; 363,2 Mio. EUR; 384,1 Mio. EUR; 413,5 Mio. EUR. Das Ziel einer „spürbaren Ermäßigung des EU-Beitrags durch einen Rabatt“ wurde somit vollständig erfüllt.
2. Das Wirksamwerden des Post-Corona-Finanzierungsinstruments NGEU wurde durch die Ratifizierung und somit die zeitlich und thematisch begrenzte Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Schuldenaufnahme ermöglicht. Vom 2. Quartal 2021 bis inklusive 3. Quartal 2025 nahm die Europäische Kommission auf den Finanzmärkten Mittel im Ausmaß von 427,9 Mrd. EUR für das Aufbauinstrument (auch NextGeneration EU genannt) auf, davon 352,5 Mrd. EUR für die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) und 75,4 Mrd. EUR für sonstige NGEU-Maßnahmen auf. Österreich erhielt ab 2021 NGEU-Rückflüsse, wobei die RRF-Einzahlungen iHv insgesamt 3.350,5 Mio. EUR von 2021 bis inklusive 2025 in der UG 51 herausragen. Über die EU-weiten Ergebnisse von NGEU berichtet die Europäische Kommission regelmäßig (siehe weiterführende Informationen mit Links).
3. Die Vereinfachung des Eigenmittelsystems wurde durch die Ratifizierung und somit insbesondere die Vereinfachung der MwSt-Eigenmittel ermöglicht:
– Ermäßigte MwSt-Abrufsätze und Reduktionen von Rabatt-Finanzierungsbeiträgen sind im neuen System nicht mehr vorhanden. Anstelle der komplexen Berechnung des früheren UK-Rabatts und der verschiedenen länderspezifischen Ausnahmeregelungen für dessen Finanzierung gibt es nunmehr lediglich für 5 Mitgliedstaaten (Österreich, Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden) im Vorhinein auf 7 Jahre festgelegte, wertgesicherte Pauschalrabatte (BNE-Korrekturen), die von allen Mitgliedstaaten nach dem üblichem Beitragsschlüssel finanziert werden.
– Der gewichtete mittlere Satz bei den MwSt-Eigenmitteln muss im neuen System nicht mehr jährlich berechnet werden, was beträchtlichen Verwaltungsaufwand spart.
– Plastik-Eigenmittel wurden eingeführt. Laut der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2023 gab es bereits in den ersten Jahren Hinweise auf erfolgte Lenkungseffekte.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen