Vorhaben
Eigenmittelbeschluss
Ratifizierung des Beschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: 1.556.000
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Spürbare Ermäßigung des Beitrags Österreichs zum EU-Haushalt durch einen Beitragsrabatt
Beschreibung des Ziels
Die Regelung im künftigen Eigenmittelbeschluss, wonach Österreich im Zeitraum 2021-2027 eine Bruttokürzung seines jährlichen auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Beitrags um 565 Mio. EUR zu Preisen von 2020 erhält, soll zu einer nennenswerten Reduktion des nationalen Beitrags führen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erhalt des österreichischen Beitragsrabatts
Ausgangszustand 2021:
Österreich erhält keinen Beitragsrabatt.
Zielzustand 2025:
Österreich erhält ab 2021 jedes Jahr nachweislich eine Ermäßigung von brutto 565 Mio. EUR bzw. – unter Berücksichtigung des österreichischen Beitrags zu den Ermäßigungen von Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden – von netto rund 350 Mio. EUR (wertgesichert gemäß dem von der Europäischen Kommission errechneten BIP-Deflator).
Istzustand 2025:
Die österreichische Beitragskorrektur (Rabatt) betrug netto (nach Abzug des Beitrags zu den Korrekturen von Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden) in den Jahren 2021 bis 2024: 358,5 Mio. EUR; 363,2 Mio. EUR; 384,1 Mio. EUR 413,5 Mio. EUR.
Datenquelle:
Europäische Kommission
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Vereinfachung und Modernisierung des Eigenmittelsystems
Beschreibung des Ziels
Das Eigenmittelsystem wurde seit 1988 immer wieder leicht geändert, aber nie grundlegend reformiert. Dies hat zu einem zunehmend intransparenten Finanzierungssystem mit verschiedenen Korrekturmechanismen im Sinne einer fairen Lastenteilung (Verhinderung exzessiver negativer Nettopositionen einzelner Nettozahler) geführt, das keinerlei Anreize zur besseren Erreichung der Ziele der Europäischen Union bietet.
Das neue Eigenmittelsystem soll einen einfachen und transparenten Korrekturmechanismus im Sinne einer fairen Lastenteilung sowie erstmals Eigenmittel mit umweltpolitischen Anreizen für die Mitgliedstaaten enthalten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Vereinfachung des Eigenmittelsystems
Ausgangszustand 2021:
Die Mitgliedstaaten führen gemäß geltendem Eigenmittelbeschluss folgende Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts an die Europäische Kommission ab - traditionelle Eigenmittel (Zölle), wobei 20 % der erhobenen Mittel als Einhebungsvergütung vom jeweiligen Mitgliedstaat einbehalten werden. - Eigenmittel, die sich aus der Anwendung eines Abrufsatzes auf die nach Unionsvorschriften bestimmten harmonisierten MwSt.-Eigenmittelbemessungsgrundlagen ergeben. Die Mitgliedstaaten berechnen mit aufwändigen Kalkulationen jährlich den gewichteten mittleren MwSt.-Satz neu, auf dessen Basis die Bemessungsgrundlage ermittelt wird. Dies führt zu beträchtlichem Kontrollaufwand für die Kommission und regelmäßigem Diskussionsbedarf mit den Mitgliedstaaten. - Eigenmittel auf Basis des jeweiligen Bruttonationaleinkommens.
Zielzustand 2025:
- Das komplexe System von Korrekturen (BNE-Pauschalermäßigungen, ermäßigte MwSt.-Abrufsätze, UK-Rabatt mit reduzierten Beiträgen zum UK-Rabatt für einzelne Mitgliedstaaten), das gemäß geltendem Eigenmittelbeschluss mit Ende 2020 ausgelaufen wäre bzw. durch den Austritt des Vereinigten Königreichs hinfällig ist, wird durch transparente Pauschalermäßigungen der BNE-Eigenmittel für Österreich und andere Nettozahler im Sinne einer fairen Lastenteilung ersetzt. - Die MwSt.-Eigenmittel werden auf Basis einer Bemessungsgrundlage erhoben, die auf einem eingefrorenen (fixen), gewichteten mittleren Satz beruht. Dadurch entfällt ein Großteil der aufwändigen jährlichen Kalkulationen, Kontrollen und Diskussionen. - Als erstes einnahmenseitiges Lenkungselement zur Erreichung von Zielen der Europäischen Union wird mit den Plastik-Eigenmitteln eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt, die auf Ebene der Mitgliedstaaten Anreize bietet, die Vermeidungs-und Recyclingziele der EU schneller zu erreichen.
Istzustand 2025:
- Ermäßigte MwSt-Abrufsätze und Reduktionen von Rabatt-Finanzierungsbeiträgen sind im neuen System nicht mehr vorhanden. Anstelle der komplexen Berechnung des früheren UK-Rabatts und der verschiedenen länderspezifischen Ausnahmeregelungen für dessen Finanzierung gibt es nunmehr lediglich für 5 Mitgliedstaaten (Österreich, Dänemark, Deutschland, Niederlande und Schweden) im Vorhinein auf 7 Jahre festgelegte, wertgesicherte Pauschalrabatte (BNE-Korrekturen), die von allen Mitgliedstaaten nach dem üblichem Beitragsschlüssel finanziert werden. - Der gewichtete mittlere Satz bei den MwSt-Eigenmitteln muss im neuen System nicht mehr jährlich berechnet werden, was beträchtlichen Verwaltungsaufwand spart. - Plastik-Eigenmittel wurden eingeführt. Laut der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2023 gab es bereits in den ersten Jahren Hinweise auf erfolgte Lenkungseffekte.
Datenquelle:
Beschluss des Rates (EU, Euratom) 2020/2053 (Eigenmittelbeschluss
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Finanzierung des Aufbauinstruments zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise
Beschreibung des Ziels
Das Aufbauinstrument zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise wird durch eine eigene Verordnung des Rates der Europäischen Union geschaffen und soll entsprechende Maßnahmen in der Höhe von insgesamt bis zu 750 Mrd. EUR finanzieren. Davon sind bis zu 360 Mrd. EUR für die Weitergabe von zurückzuzahlenden Darlehen an Mitgliedstaaten und 390 Mrd. EUR für Ausgaben (nicht rückzahlbare Zuschüsse) vorgesehen. Diese Beträge sind ausgedrückt in Preisen von 2018, sie sind wertgesichert mit einem fixen jährlichen Deflator von 2 %.
Gespeist werden soll das Aufbauinstrument aus Mitteln, die die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Union auf den Kapitalmärkten aufnimmt. Die außerordentliche und zeitlich befristete Ermächtigung der Europäischen Kommission, vorübergehend Mittel in Höhe von bis zu 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 aufzunehmen, soll im Eigenmittelbeschluss festgelegt werden. Erst mit Inkrafttreten des neuen Eigenmittelbeschlusses kann die Europäische Kommission auf den Finanzmärkten Mittel für die Finanzierung des Aufbauinstruments aufnehmen. Sollte der neue Eigenmittelbeschluss nicht in Kraft treten, müsste die Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise anderweitig, etwa durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung, bewerkstelligt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Umsetzung des Aufbauinstruments
Ausgangszustand 2021:
Das Aufbauinstrument zur Bekämpfung der durch die COVID-Krise entstandenen wirtschaftlichen Schäden ist in Vorbereitung.
Zielzustand 2025:
Das Aufbauinstrument fördert seit 2021 wirksame Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der wirtschaftlichen Schäden, die durch die COVID-Krise entstanden sind. Dies ist ablesbar an einschlägigen Mittelaufnahmen durch die Europäische Kommission auf den Kapitalmärkten sowie entsprechendem Mittelabfluss zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten, die durch die COVID-19-Krise entstanden sind.
Istzustand 2025:
Vom 2. Quartal 2021 bis inklusive 3. Quartal 2025 nahm die Europäische Kommission auf den Finanzmärkten Mittel im Ausmaß von 427,9 Mrd. EUR für das Aufbauinstrument (auch NextGeneration EU genannt) auf, davon 352,5 Mrd. EUR für die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) und 75,4 Mrd. EUR für sonstige NGEU-Maßnahmen auf. Österreich erhielt ab 2021 NGEU-Rückflüsse, wobei die RRF-Einzahlungen iHv insgesamt 3.350,5 Mio. EUR von 2021 bis inklusive 2025 in der Untergliederung (UG) 51 herausragen. Über die EU-weiten Ergebnisse von NGEU berichtet die Europäische Kommission regelmäßig: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/eu-borrower-investor-relations/analyses-and-reports_en#reports
Datenquelle:
Europäische Kommission
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es werden keine neuen/zusätzlichen Regelungen/Leistungen und Aktivitäten gesetzt. Damit der Eigenmittelbeschluss seine Wirkungen entfalten kann, muss er von jedem Mitgliedstaat ratifiziert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Als Erträge sind gemäß dieser WFA jene EU-Beiträge Österreichs zu verstehen, die nicht angefallen wären, wenn der Eigenmittelbeschluss 2021 nicht ratifiziert worden wäre und somit der Eigenmittelbeschluss 2014 in Kraft geblieben wäre. In der UG 16 (EU Abüberweisungen II) hätte die Nichtratifizierung 2021 bis 2024 jährlich zwischen 336 Mio. EUR (2022) und 487 Mio. EUR (2023) an höheren EU-Beiträgen, d.h. an Mindererträgen, bedeutet, wovon ein Großteil auf das Auslaufen der Rabatte zurückzuführen gewesen wäre. Damit sind die Mehrerträge durch die Ratifizierung 2021 bis 2024 noch um 27 Mio. EUR (Delta 2024) bis 171 Mio. EUR (Delta 2023) höher ausgefallen als geplant.
Ebenfalls zu einer Reduktion des Beitrags trugen die Einführung der Plastik-Eigenmittel mit einem vergleichsweise günstigen österreichischen Beitragsschlüssel bei, die im Eigenmittelbeschluss einen Teil der BNE-Eigenmittel mit ungünstigerem BNE-Schlüssel ersetzten. Die Nicht-Erhöhung der Einhebungsvergütung von 20 % auf 25 % der Zolleinnahmen hätte hingegen die Reduktion des österreichischen Beitrags insgesamt etwas reduziert [Untergliederung (UG) 16], während es in der UG 15 (Einhebungsvergütungen) zu etwas höheren Erträgen gekommen wäre.
Insgesamt lag der Mehrertrag in jedem Jahr deutlich über der WFA-Prognose, was teilweise auf die unerwartet hohe Inflation zurückzuführen ist (Wertsicherung des Rabatts).
Da sich die Bundesländer gemäß § 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG 2024) mit 16,835 % am österreichischen Beitrag zum EU-Haushalt (UG) 16 beteiligen und auf die Bundesländer die deutlich geringeren Auswirkungen in der UG 15 nicht durchschlagen, liegt die Ersparnis für die Länder von 2021 bis 2024 jeweils in etwa zwischen 50 Mio. EUR und 90 Mio. EUR.
Anmerkung zur Tabelle: 2025 kann noch nicht angegeben werden, weil dazu auch die Eigenmitteldaten der anderen 26 Mitgliedstaaten benötigt werden, die die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer 2026 vorlegen wird.
Gesamtbeurteilung
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