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Vorhaben

Novelle Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) - Sonderdotierung 2022-2025

Änderung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -155.291

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Im Regierungsprogramm 2020-2024 wurde festgelegt, dass die Nationalstiftung zu einem „Fonds Zukunft Österreich“ für Forschung, Technologie und Innovation weiterentwickelt werden soll. Auch die FTI Strategie 2030 gibt dieses Ziel vor, damit komplementär zum FTI-Pakt ein Finanzierungsinstrument zur strategischen Schwerpunktsetzung für wichtige Zukunftsfelder und Zukunftstechnologien in Grundlagen- und angewandter Forschung geschaffen wird. Der „Fonds Zukunft Österreich“ soll dafür mit einer gesicherten Finanzierung ausgestattet werden.

Durch den Einsatz weiterer öffentlicher Mittel im F&E-Bereich soll Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort gestärkt werden und die internationale Wettbewerbssituation der Forscher und Forscherinnen in Industrie und Wissenschaft verbessert werden. Damit werden auch Wachstums- und Beschäftigungschancen verbessert und die Entwicklung zu einem dynamischen wissensbasierten Wirtschaftsraum unterstützt.

Um eine adäquate Mittelausstattung der Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, sicherzustellen, sollen für die Jahre 2022-2025 (2025 erfolgt die Zwischenevaluierung der FTI-Strategie 2030) Sondermittel in Höhe von jährlich 140 Mio. € bereitgestellt werden. Dies ist notwendig geworden, weil eine ausschließliche Dotierung der Nationalstiftung FTE mit Mitteln, die im Rahmen der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 5 FTE-Nationalstiftungsgesetz (FTEG) von der Österreichischen Nationalbank ausgeschüttet werden, sowie mit Zuwendungen aus Zinserträgen des ERP-Fonds gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 lit. b ERP-Fonds-Gesetz, BGBl. Nr. 207/1962, aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der bereits ausgelaufenen Sonderdotierung der Nationalstiftung gemäß § 4 Abs. 6 und 7 FTEG zu einem starken Mittelrückgang führen würde.

Die über § 4 Abs. 2 FTEG hinausgehende für die Erfüllung der Aufgaben der Stiftung erforderliche Dotierung der Stiftung soll gemäß § 4 Abs. 3 FTEG erfolgen, – nach Maßgabe des Bedarfes auf Basis eines aus den Zusagen an die Förderungsnehmer sich ergebenden mit dem Bund abgestimmten Auszahlungsplans und nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz (UG 45) vorgesehenen Mitteln.

In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020-24 werden mit dieser Novelle zum FTEG der Nationalstiftung nach Entfall der Dotierungen gemäß § 4 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 und 7 FTEG die für die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 FTEG notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Seit dem Jahr 2021 gibt es die FTI-Strategie 2030 (Forschung, Technologie und Innovation) der österreichischen Bundesregierung. Die drei Ziele sind: (1) zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken, (2) Fokus auf Wirksamkeit und Exzellenz richten, (3) auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen. Konkret strebt die FTI-Strategie 2030 eine Rangverbesserung in folgenden internationalen Indizes an: European Innovation Scoreboard (EIS): von Top 8 auf Top 5; Digital Economy & Society Index (DESI): von Top 13 auf Top 5; Global Innovation Index (GII): von Top 19 auf Top 10. Die Zwischenevaluierung der FTI-Strategie im Jahr 2025 zeigt folgendes österreichisches Ranking als Zwischenstand: EIS Platz 6, DESI Platz 12, GII Platz 17.

Die österreichische F&E-Quote erreichte im Jahr 2024 mit 3,35% des BIP einen neuen Höchststand (Globalschätzung Statistik Austria 2025). Im aktuellsten EU-Vergleich basierend auf OECD-Daten lag Österreich im Jahr 2023 bzgl. F&E-Quote mit 3,26 % bereits in den Top 3 knapp hinter Belgien (3,27 %) und Schweden (3,64 %). Bei den Bruttoinlandsausgaben der öffentlichen Hand für F&E in % des BIP hingegen positionierte sich Österreich 2023 mit 0,94 % weit vor Belgien (0,60 %) und Schweden (0,80 %) auf Platz 1.

Das Vorhaben hat auch einen langfristigen Konnex zur Umsetzung des Unterziels 9.5 der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken

Beschreibung des Ziels

Derzeit wird die Nationalstiftung aus Zinserträgen aus gewidmeten Kapitalstöcken des ERP-Fonds und der Nationalbank sowie gemäß § 4 Abs. 2 dotiert. Um die Aufgaben der Stiftung auch in der aktuellen Phase des niedrigen Zinsniveaus erfüllen zu können und um Planbarkeit zu ermöglichen, soll die Stiftung in den Jahren 2022 bis 2025 berechtigt werden, Zusagen (Sonderbewilligungen) zur Ausschüttung von Fördermitteln gemäß § 4 Abs. 3 FTEG an Begünstigte gemäß § 3 FTEG bis zur Höhe von jeweils 140 Mio. € jährlich zu tätigen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Genehmigte Bewilligungsbudgets 2022-2025

Ausgangszustand 2021:

Die Dotierung der FTE-Nationalstiftung ist aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus deutlich geringer als in den vergangenen Jahren. Die Finanzierung gemäß § 4 Abs. 5 Z 3, Abs. 6 und 7 FTEG ist 2020 ausgelaufen.

Zielzustand 2025:

Die Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, wurde mit Mitteln iHv. 140 Mio. € jährlich für die Jahre 2022 bis 2025 ausgestattet, die sie an die vom Bund getragenen Fördereinrichtungen ausgeschüttet hat. Damit wurde Spitzenforschung in Österreich gemäß den Zielsetzungen aus § 2 Abs. 2 FTEG finanziert. Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort wurde gestärkt, die internationale Wettbewerbssituation der Forscher/innen in Industrie und Wissenschaft verbessert.

Istzustand 2025:

In den Jahren 2022-2025 wurden seitens der FTE-Nationalstiftung jeweils 140 Mio. € an Bewilligungsbudget ausgesprochen, das über die Folgejahre an die Begünstigten ausbezahlt wird. Die Zuwendungsbeschlüsse an die einzelnen Begünstigten im Jahresverlauf sind aus der F&E-Beilage 2025 (Übersicht gem. § 42 Abs. 4 Z 5 BHG 2013) ersichtlich. Die Zuwendungsbeschlüsse 2025 lagen zum Zeitpunkt der Beilagenerstellung im Mai 2025 noch nicht vor.

Datenquelle:
Empfehlungen/Protokolle der Sitzungen der FTE-Nationalstiftung über die Vergabe von Mitteln

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Novelle zum FTE-Nationalstiftungsgesetz zur Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2025
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-155.291

Tsd. Euro

Plan

-560.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

155.291

Tsd. Euro

Plan

560.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

155.291

Tsd. Euro

Plan

560.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-140.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-21.254

Tsd. Euro

Plan

-140.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

21.254

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

21.254

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-52.753

Tsd. Euro

Plan

-140.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

52.753

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52.753

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Grundsätzlich:
Die 140,0 Mio. € (Planzahlen) entsprechen dem jährlichen maximalen Bewilligungsbudget, das die FTE-Nationalstiftung an die Begünstigten der Stiftung (FFG, AWS, CDG, ÖAW, FWF, LBG) in den Jahren 2022-2025 vergeben darf. Seitens des Bundes sind aus der UG 45 (DB 45.02.04, Konto 7330.001 Sonderdotierung Nationalstiftung) jene Beträge bereitzustellen, die nicht von den Zinserträgen aus Jubiläumsfonds und ERP-Fonds bedeckt werden können (Istzahlen). Dies entspricht der Regelung in § 4 Abs. 6 FTE-Nationalstiftungsgesetz.

Im Detail:
Im Jahr 2022 wurden zwar Bewilligungen iHv 140,0 Mio. € ausgesprochen, es erfolgten jedoch noch keine Auszahlungen an die Begünstigten, da die Förderprojekte erst zeitverzögert gestartet wurden.
Im Rahmen der Erstellung des Doppelbudgets 2025/2026 wurde die Budgetierung in der UG 45 im Finanzierungshaushalt erstmals auf den erwarteten Zahlungsplan umgestellt: Das bedeutet, die insgesamt geleisteten Zahlungen an die NATS ergeben sich aus der Aufsummierung der erwarteten Zahlungstranchen aus den Vergabejahren 2022-2025.
Folglich sind im BFG 2025 89,0 Mio. € und im BFG 2026 100,0 Mio. € für Zahlungen an die Nationalstiftung aus dem Titel „Fonds Zukunft Österreich“ budgetiert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Gesamtwirtschaft Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Auswirkungen auf Unternehmen ergeben sich in Abhängigkeit der Ausgestaltung des jeweiligen Förderprogramms (z.B. Thema, Fördernehmerkreis, Kooperationserfordernis mit anderen Unternehmen und/oder Universitäten/Forschungseinrichtungen). Eine konkrete Abschätzung ist vorab nicht möglich.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Aus den mit den Mitteln der Nationalstiftung ermöglichten Forschungs- und Forschungsförderungstätigkeiten ergeben sich mittel- und langfristig innovative Impulse für die Unternehmen und somit auch für den Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt (Höherqualifizierung bestehender und neuer Mitarbeiter/innen). Eine detailliertere Abschätzung ist abhängig von den konkret geförderten Projekten und somit vorab nicht möglich.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Die Dotierung der Nationalstiftung an sich hat keine Auswirkungen auf die Gleichstellung. Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrates gem. § 11 Abs. 1 Z 1 Nationalstiftungsgesetz an die vom Bund getragenen (Forschungs-) Förderungseinrichtungen auszuschütten. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind von den Förderwerbenden jeweils im Förderungsantrag darzustellen. Eine Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Grundlagen- und angewandte Forschung mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen wird insbesondere durch die Auswahlkriterien bei der Förderungsvergabe erreicht.

Gesamtbeurteilung

Mit den bereitgestellten Mitteln konnten die Begünstigten der FTE-Nationalstiftung zusätzliche Forschungsaktivitäten durchführen bzw. Mittel für Forschungsförderung vergeben und somit die Wettbewerbssituation der Forscherinnen und Forscher in Industrie und Wissenschaft in den verschiedensten Themenbereich wesentlich verbessern.

Seitens der begünstigten Einrichtungen wurden für die Jahre 2022-2025 folgende Erfolge eingemeldet (jeweils Auszüge), die allesamt die positiven Auswirkungen der Stiftungsmittel auf den österreichischen F&E- und Wirtschaftsstandort iVm den Zielsetzungen von § 2 FTEG (Ermöglichung von Pionierforschung und von disruptiven Innovationen, Erreichung oder Erhaltung von Technologieführerschaft, Festigung und Förderung der Resilienz des österreichischen Innovationssystems, Intensivierung der Kooperation von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, Verbreiterung und Vertiefung des Wissenstransfers, Umsetzung von EU-Missionen und -Partnerschaften) belegen:

Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW):
10 initiierte Programme, alle laufen noch
43 neue Kooperationen/Kooperationspartner
98 geförderte VZÄ (Vollzeitäquivalente)
Bislang 46 Publikationen/Patentanmeldungen aus den geförderten Projekten
positive Auswirkungen: wissenschaftliche Forschung mit Mikrodaten aus dem Austrian Micro Data Center, Anwerbung 25 US-amerikanischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Stärkung Wissenschaftskommunikation

Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG, Zahlen ohne 2025):
2 Programme: Ausfinanzierung Christian Doppler Labors (CDL) 2022-2025, Transfer Science to Spin-off 2025 (Transfer.S2S)
Insgesamt Förderungsverträge mit 76 CDL und 10 Transfer.S2S-Projekten
Alle CDL noch aktiv, Transfer.S2S-Projekte starten 2026
107 neue wissenschaftliche Kooperationen
214 geförderte VZÄ
346 Publikationen mit Peer Review, 8 Erfindungsmeldungen, 89 Kooperationen mit Unternehmen, 7 erteilte Patente
positive Auswirkungen: Transfer.S2S fördert Wissenstransfer von der Grundlagenforschung zur Wirtschaft, CDL fördert Intensivierung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft, Vertiefung des gegenseitigen Wissenstransfers

Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG):
3 initiierte Programme, alle Projekte davon laufen noch
13 geförderte VZÄ
35 Publikationen
positive Auswirkungen: Klinische Forschungsgruppen: erste Förderschiene im Bereich der nicht-kommerziellen krankheits- und patientenorientierten (translationalen), konsortionalen klinischen Forschung. Damit kann sich Österreich auch international im Bereich der klinischen Forschung etablieren.
Cancer Mission Labs: Förderung und Begleitung von Forschungsinstitutionen bei der Ausweitung ihrer Forschungs- und Innovationsaktivitäten im Bereich Krebserkrankungen und beim Aufbau von Kompetenzen zu inter- und transdisziplinären Kollaborationen insbesondere im Rahmen der Nachwuchsförderung.

Forschungsförderungsgesellschaft (FFG):
Programmvolumen 203 Mio. €
daraus bislang 391 abgeschlossene Projekte
236 erstmalige FFG-Fördernehmer
1.450 geförderte VZÄ (Hochrechnung)
positive Auswirkungen: Programm „Expedition.Zukunft“ > Förderung disruptiver Innovation; Quantenforschung und -technologie > Weg zur Technologieführerschaft; AI Austria Initiative oder Digital Innovation Hubs > Unterstützung Resilienz und Souveränität

Österreichischer Wissenschaftsfonds (FWF):
108 bewilligte Projekte, davon 10 beendet
114 neue internationale Kooperationen
Ca. geförderte 300 Personen, davon 108 Projektleiterinnen und Projektleiter, tlw. Teilzeit
Bislang 172 Publikationen und 832 Zitierungen
positive Auswirkungen: doc.funds leistet einen signifikanten Beitrag zur Erhöhung der Anzahl hochqualifizierter Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschaftler, die für den Forschungsstandort Österreich und dessen Innovationsfähigkeit von zentraler Bedeutung sind.

Austria Wirtschaftsservice (AWS):
12 initiierte Programme
Davon 186 abgeschlossene Projekte
203 neue Kooperationen/Kooperationspartner
8.404 geförderte VZÄ
19 Publikationen/Patentanmeldungen
positive Auswirkungen: Förderung von Schlüsseltechnologien wie Quantentechnologie, Mikroelektronik und Künstliche Intelligenz; Förderung von disruptiven Innovation bspw. im Bereich des nachhaltigen Bauens und der Lebensmittelsysteme; Wissenstransfer, Überleitung von Forschung und Entwicklung sowie Prototypenförderung; Unterstützung von MINT-Initiativen


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen