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Vorhaben

BÜNDELUNG: Grenzkontrollen an den Binnengrenzen 2021–2025

BÜNDELUNG: Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023

Nettoergebnis in Tsd. €: -240.431

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Text ab 16.4.2025 (alter Text musste aus technischen Gründen [zu wenig Platz] entfernt werden):

Die sicherheits- und migrationspolitischen Herausforderungen an den Außengrenzen bestehen bereits seit Jahren. Die Fortführung der Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Integrität und Widerstandsfähigkeit des Schengen-Raums ist erforderlich.

Österreich sieht sich hieraus resultierend weiterhin mit weitläufigen Konsequenzen in den Bereichen irreguläre Migration, Asyl und Grundversorgung konfrontiert. Die Lage ist angespannt und setzt die vorhandenen Kapazitäten unter Druck. Zu diesen migrationspolitischen Bedrohungen treten weitere Gefahrenfelder hinzu, die sich aus den gegenwärtigen globalen sicherheitspolitischen Entwicklungen ergeben, wie dem anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit einhergehende Verschärfung der Bedrohungslage. Auch die durch terroristische Gruppen verschärfte Sicherheitslage im Nahen Osten sowie die darauf basierende abstrakt hohe terroristische Gefährdungslage in Österreich, stellen eine Bedrohung für die nationale innere Sicherheit dar.

Aufgrund der daraus resultierenden Entwicklungen war es zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie zur Verhinderung schwerwiegender Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Österreich erforderlich, gemäß § 10 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz (GrekoG) und entsprechend dem Artikel 25a Abs. 4 und 5 der VO (EU) 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (Kodifizierter Text); vormals VO (EG) Nr. 562/2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1717, die Grenzkontrollen an den österreichischen Binnengrenzen zu verlängern.

Die Lage an den Grenzen ist aufgrund der volatilen Migrationssituation auf verschiedenen Routen und im Umfeld der EU sowie aufgrund der anhaltenden Aktivität von Schlepperorganisationen weiterhin angespannt und nicht ausreichend stabil. Die Bedrohung durch terroristische Netzwerke und Gruppierungen bleibt unverändert hoch. Insbesondere die Aktivitäten terroristischer Netzwerke entlang der Westbalkanroute deuten auf eine verstärkte Reisetätigkeit mit Bezug zu Österreich hin. Auch dadurch steigt die Bedrohungslage in Österreich weiter an.

Das Migrationspotential in der gesamten EU-Nachbarschaft ist hoch, insbesondere entlang der Küstenroute über Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien und über die Route Serbien-Ungarn. Der dadurch bereits erzeugte Migrationsdruck im Grenzvorbereich ist auch mit einer zu erwartenden Intensivierung des Drucks an der österreichischen Südgrenze im Jahr 2025 verbunden.

Zudem stellten im Jahr 2024 die anhaltend hohen Asylanträge infolge einer Einreisegestattung eine Belastung dar und führen zu immensen Herausforderungen im Bereich der Integration sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich. Von September 2024 bis März 2025 wurden in Österreich rund 5.340 Asylanträge nach irregulärer Einreise gestellt, wobei die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr von einem sehr hohen Niveau zwar gesunken, aber immer noch hoch sind. Die Hauptherkunftsstaaten der Antragstellerinnen und Antragsteller sind Afghanistan, Syrien, Somalia, die Türkei und Russland.

Mit Stichtag 1. März 2025 wurden zudem seit 24. Februar 2022 insgesamt 127.323 temporär schutzberechtigte Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich registriert (zum selben Stichtag verfügten 84.712 Personen über einen aufrechten Status als Vertriebene i.S.d. Vertriebenen-Verordnung).

Nähere Erläuterungen zur jeweiligen konkreten Problemsituationen finden sich im Teil der Maßnahmen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration und des Missbrauchs des Asylsystems sind im Regierungsprogramm 2025-2029 vereinbart. Effektive Maßnahmen zur Schleppereibekämpfung, gegen Menschenhandel und für Opferschutz nehmen ihren Ausgang an der Stärkung des Grenzschutzes an der Außengrenze und finden ihre Fortsetzung an einer umfassenden Überwachung der Binnengrenzen. Im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist der Schutz der EU-Außengrenzen ein wesentlicher Eckpfeiler und bilden die eingeführten Formen der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung eine wesentliche Basis für die verpflichtend zu führenden Screening-Verfahren.

Neben der erwähnten offensiven Bekämpfung der Schlepperkriminalität ist die Einrichtung von Asylzentren an EU-Außengrenzen und die Weiterentwicklung der Fremden- und Grenzpolizei zu einer flexibel einsetzbaren Grenzschutzeinheit Teil des Regierungsprogramms. Die wissentliche Förderung der unrechtmäßigen Ein- und Durchreise oder wissentliche Erleichterung des unrechtmäßigen Aufenthalts muss gerechter und härter sanktionierbar sein, um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und illegale Zuwanderung noch wirksamer als bisher hintanhalten zu können.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei der Grenzüberschreitung der österreichischen Binnengrenzen

Beschreibung des Ziels

Die Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit obliegt den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Entsprechend dem geltenden Unionsrecht und dem Schengen-Abkommen sind die österreichischen Binnengrenzen grundsätzlich nicht ausnahmslos zu kontrollieren. Entsprechend Art. 25 Schengener Grenzkodex (SGK) ist jedoch vorgesehen, dass in Fällen, wenn aufgrund einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in einem Mitgliedstaat sofortiges Handeln erforderlich ist, der betreffende Mitgliedstaat für einen begrenzten Zeitraum Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einführen kann. Ein solcher Ausnahmefall liegt nun vor, weshalb die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen beabsichtigt ist, um auch in dieser Ausnahmesituation die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Nach der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Jahr 2015 und entsprechender Verlängerungen hierzu sind die vom SGK vorgegebenen Zeiträume voll ausgeschöpft. Somit ist eine neue Einführung von Grenzkontrollen auf Grundlage des Art. 25 SGK erforderlich.

Die Durchführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aus Anlass der stark steigenden Anzahl an COVID-19-Erkrankungsfällen stützt sich auf Art. 28 SGK. Der Grenzverkehr wird auf Grundlage des § 10 Abs. 3 GrekoG an bestimmten Grenzübergangsstellen vorübergehend eingestellt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Einreisekontrollen zu Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien

Ausgangszustand 2020:

Ausgangszustand: 2020-11-12 Die unkontrollierte Einreise nach Österreich ist für alle Personen gestattet.

Zielzustand 2025:

Zielzustand: 2025-12-31 Die Einreise nach Österreich wird an den Binnengrenzen kontrolliert, sodass die Vornahme einer Registrierung der einreisenden Personen möglich ist und dadurch ein geordneter Ablauf des fremdenrechtlichen Verfahrens oder des Asylverfahrens möglich ist.

Istzustand 2025:

Seit Einführung der Binnengrenzkontrollen wurden diese durchgängig umgesetzt. Mit 31.12.2025 werden Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien durchgeführt.

Datenquelle:
Interne Aufzeichnungen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit, Minimierung der reiseassoziierten SARS-CoV-2-Infektionen

Beschreibung des Ziels

Die polizeilichen Grenzkontrollen an Binnengrenzen bieten eine praktikable Möglichkeit, auch gesundheitsbehördliche Überprüfungen im Sinne der Einreiseverordnung (BGBl. II Nr. 445/2020 durchzuführen. Insbesondere ist das Vorliegen der vorgeschriebenen ärztlichen Zeugnisse über einen negativen SARS-CoV-2-Test zu überprüfen, daneben kann auch das Vorliegen einschlägiger Ausnahmegründe für die Einreise kontrolliert werden.

Die Durchführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aus Anlass der stark steigenden Anzahl an COVID-19-Erkrankungsfällen stützt sich auf Art. 28 SGK. Der Grenzverkehr wird auf Grundlage des § 10 Abs. 3 GrekoG an bestimmten Grenzübergangsstellen vorübergehend eingestellt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Gesundheitsbehördliche Kontrollen während der SARS-CoV-Pandemie an den Binnengrenzen

Ausgangszustand 2020:

Ausgangszustand: 2020-11-12 Anlässlich der Einreise nach Österreich, an den Grenzen, wo Binnengrenzen kontrolliert werden, werden auch gesundheitsbehördliche Kontrollen durchgeführt.

Zielzustand 2025:

Zielzustand: 2025-12-31 Anlässlich der Einreise nach Österreich, an den Grenzen, wo Binnengrenzen kontrolliert werden, werden auch gesundheitsbehördliche Kontrollen durchgeführt.

Istzustand 2025:

Die gesundheitsbehördlichen Überprüfungen im Rahmen der polizeilichen Grenzkontrollen haben sich während der Pandemie als sinnvoll erwiesen, konnten jedoch infolge Ende der SARS-CoV-Pandemie wieder ausgesetzt werden.

Datenquelle:
interne Aufzeichnungen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Ungarn und Slowenien für jeweils sechs Monate (12.11.2020-11.11.2025)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit und der mangelhafte Außengrenzschutz und die COVID-Krise von 2020 bis 2023 zeigen, dass die Lage nicht ausreichend stabil ist, weshalb Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Slowenien und Ungarn von 12.11.2020 bis zum Ablauf des 11. Novembers 2025 durchzuführen sind.
Die Migrationslage ist nach wie vor volatil, was sich in der Steigerung der Anzahl der Ankünfte von Migranten an der zentralen und östlichen Mittelmeeroute zeigt. Auch die Situation auf dem Westbalkan bleibt äußerst angespannt, das hohe Migrationspotenzial in der Türkei sorgt für eine angespannte Situation an der griechisch-türkischen Grenze und hohen Migrationsdruck an der EU-Außengrenze. Eine potenzielle Zunahme der illegalen Migration über den Balkan nach Mitteleuropa ist daher auch nach einer entschärften COVID-19 Situation zu erwarten.
Laut Europäischem Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten kamen in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich bis 03. September 2020 2.278.310 Fälle von COVID-19 vor (davon 28.183 in Österreich), 182.183 Tote wurden verzeichnet (davon 734 in Österreich).
Laut „Integrated Situation Awareness and Analysis“ (ISAA, Situationsbericht Nr. 218, 05. Juli 2020) der Europäischen Kommission liegt die Anzahl der Ankünfte von Migranten aus der Türkei in die EU im Zeitraum 01. Jänner bis 05. Juli 2020 bei 10.257. 9.069 Ankünfte wurden über die zentrale Mittelmeerroute in Italien und Malta registriert, 8.610 in Spanien. 377 Migrantinnen und Migranten verloren bis 05. Juli 2020 auf der Überfahrt des Mittelmeers ihr Leben.
Das Migrationspotential in der gesamten EU-Nachbarschaft ist weiterhin hoch, insbesondere entlang der Küstenroute über Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien und über die Route Serbien-Ungarn. Es wird im Jahr 2025 ein Anstieg zu erwarten sein, woraus sich entnehmen lässt, dass die migrationspolitischen Herausforderungen nach wie vor weiterbestehen. So wurden 2025 in Bosnien und Herzegowina 2.500 Aufgriffe (2024: 25.200), in Kroatien 2.500 Aufgriffe (2024: 29.500) sowie in Slowenien 4.400 Aufgriffe (2024: 46.100) gemeldet. Diese Entwicklung ist auch mit einer Intensivierung des Migrationsdrucks an der österreichischen Südgrenze verbunden. Dieser Druck im Grenzvorbereich zeigt, dass die Situation nach wie vor angespannt und eine Beruhigung derzeit nicht zu erwarten ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen von Grenzkontrollen zu Tschechischen und zur Slowakei für jeweils verschiedene Zeiträume sowie Aufhebung dieser (9.1.2021-21.5.2021)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Auf Grund der derzeit stark steigenden Zahlen an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik und der damit verbundenen stark steigenden Anzahl an Erkrankungen und Todesfällen, werden die jeweiligen Binnengrenzen im Verkehr zu Lande vorübergehend wiedereingeführt, um eine grenzüberschreitende Verbreitung des Virus einzudämmen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation kann eine „Krankheit mit epidemischem Potenzial“, wie sie das Virus darstellt, eine „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ sein. Eine derartige Gefahr für die Allgemeinheit und die Gesundheit der Bevölkerung ist als ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit im Sinne des Art. 28 SGK anzusehen. Aufgrund dessen werden zwischen 9.1.2021 und Ablauf des 21.5.2021 Grenzkontrollen, auf Basis dieser Rechtsgrundlage, durchgeführt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einstellung des Grenzverkehrs an einigen bestimmten Grenzübergangsstellen (13.1.2021-23.3.2021)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Auf Grund der derzeit stark steigenden Zahlen an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik sowie der damit verbundenen stark steigenden Anzahl an Erkrankungen und Todesfällen, wurden die jeweiligen Binnengrenzen im Verkehr zu Lande vorübergehend wiedereingeführt, um die grenzüberschreitende Verbreitung des Virus einzudämmen. Um die Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestmöglich unter Kontrolle zu halten, wird als Maßnahme die Schließung von 42 Grenzübergangsstellen an den Landgrenzen zur Tschechischen Republik und von drei Grenzübergangsstellen an jenen zur Slowakischen Republik vorgenommen. An den verbleibenden offenen Grenzübergangsstellen soll die kontrollierte, medizinische Überprüfung des Grenzverkehrs gewährleistet werden, um der grenzüberschreitenden Verbreitung des Virus vorzubeugen. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen größtmöglichen Kontrollmechanismus, da die vorhandenen Kräfte an neuralgischen Punkten fokussiert werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aufhebung der Einstellung des Grenzverkehrs an einigen bestimmten Grenzübergangsstellen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der gegenständlichen Maßnahme sollen insgesamt fünf Grenzübergangsstellen zur Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik wieder geöffnet werden, um sowohl eine optimale Abstimmung zwischen der Einstellung des Grenzverkehrs an österreichischen Grenzübergangsstellen und den entsprechenden Maßnahmen der Nachbarstaaten zu gewährleisten als auch wesentlichen landwirtschaftlichen Interessen und der Notwendigkeit des Berufspendlerverkehrs Rechnung zu tragen. Die Durchführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu den genannten Nachbarstaaten bleibt davon jedoch unberührt

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik für jeweils verschiedene Zeiträume (29.09.2022-2.6.2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In den letzten Monaten musste trotz des Versuchs, dem Migrationsdruck entlang der österreichischen Binnengrenze zur Slowakei durch polizeiliche Kontrollen und bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Grenzgebiet entgegenzuwirken, eine signifikante Steigerung an Aufgriffen im Grenzraum zur Slowakischen Republik verzeichnet werden. Da dieser hohe Migrationsdruck mittlerweile auch weitere Mitgliedsstaaten entlang der innereuropäischen Migrationsrouten betrifft, hat die Tschechische Republik die Einführung von temporären Grenzkontrollen an der Grenze zur Slowakischen Republik im Zeitraum ab 28. September 2022 bis zum Ablauf des 2. Juni 2024 beschlossen. Ein unmittelbar daraus resultierendes Bedrohungsszenario ist, dass diese durch Schleppergruppen gesteuerte Migrationsströme in Richtung Österreich ausweichen. Eine derartige Entwicklung würde die österreichischen Systeme zusätzlich unter Druck setzen und überlasten, weshalb es unmittelbarer und proaktiver Gegenmaßnahmen bedarf.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik für jeweils verschiedene Zeiträume (18.10.2023-16.6.2024)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund des hohen Migrationsdrucks entlang der innereuropäischen Migrationsrouten haben die Republik Polen und die Tschechische Republik die Einführung von temporären Grenzkontrollen an der Grenze zur Slowakischen Republik ab dem 4. Oktober 2023 beschlossen. Diese Maßnahmen wurden nunmehr verlängert. Die Slowakische Republik hat ihrerseits ab dem 5. Oktober 2023 Binnengrenzkontrollen zu Ungarn wiedereingeführt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Einführung von temporären Kontrollen zur Republik Polen, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und zur Tschechischen Republik ab dem 16. Oktober angeordnet. Es ist zu erwarten, dass Schlepperorganisationen rasch auf die Einführung dieser neuen Grenzkontrollen reagieren. Für Österreich entsteht dadurch ein unmittelbar resultierendes Bedrohungsszenario durch die Verlagerung der Migrationsrouten in Richtung Österreich. Eine derartige Entwicklung würde die österreichischen Systeme zusätzlich unter Druck setzen und überlasten.
Aufgrund der zu erwartenden Ausweichbewegungen der Migrationsströme von der Tschechischen Republik in Richtung Österreich ist davon auszugehen, dass polizeiliche Ausgleichsmaßnahmen an der österreichisch-tschechischen Grenze nicht ausreichen und daher die Einführung von Binnengrenzkontrollen auf Grundlage des Artikels 28 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) notwendig ist. Es werden daher auf Grundlage des Artikels 28 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex), Binnengrenzkontrollen zur Tschechischen Republik in verschiedenen Zeiträumen ab dem 17. Oktober 2023 bis Ablauf des 16. Juni 2024 eingeführt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakei und zu Tschechien für jeweils verschiedene Zeiträume (3.6. bzw. 17.6.-15.10.2025)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

An den Grenzen Europas wird der russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine geführt. Während der militärische Konflikt auf die Ukraine beschränkt ist, betrifft die hybride Kriegsführung Russlands die gesamte Europäische Union. Neben Spionage und Cyberangriffen werden irreguläre Migranten gezielt als hybride Waffe eingesetzt, um einen künstlich hergestellten Druck auf die EU-Außengrenze und den Schengenraum zu erzeugen. Binnengrenzkontrollen sind in diesem Kontext ein wichtiger Sicherheitsfilter und Detektionssystem für die Gewährleistung der inneren Sicherheit Österreichs. So werden etwa mögliche Gefährder insbesondere auch aus den Bereichen Terrorismus und Spionage festgestellt. Die Grenzkontrollen sind zu deren Abwehr eine geeignete Maßnahme. Die Situation am Westbalkan ist nach wie vor angespannt. Die Aufgriffe entlang der Balkanküstenroute über Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Slowenien sind auch im Jahr 2024 weiter gestiegen. Dementsprechend verzeichneten bis Mitte März Bosnien und Herzegowina mit rund 5.000 (+36 %), Kroatien mit rund 6.100 (+32 %) und Slowenien mit rund 7.500 (+27 %) Aufgriffen Rekordzahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Auch Nordmazedonien verzeichnet mit rund 1.800 Aufgriffen (15 %) eine steigende Anzahl. Diese Steigerung hat auch zu einer Intensivierung des Drucks an der Südgrenze geführt und hier zeigt die Entwicklung im Grenzvorbereich, dass dieser Druck noch keineswegs nachzulassen scheint. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 1.130.000 Asylanträge in der EU gestellt, was einem Anstieg von 17,6 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Jahr 2024 wurden bis Mitte April rund 313.359 Asylanträge gestellt, womit sich die Anträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf einem ähnlichen hohen Niveau bewegen. Das Migrationspotential in der gesamten EU-Nachbarschaft ist besonders hoch. Vor diesem Hintergrund steht Österreich schon seit vielen Jahren vor massiven Herausforderungen im Bereich illegale Migration, Asyl und Grundversorgung. Die Reformen des EU-Asyl-, Außengrenzschutz und Schengensystems, insbesondere der Eurodac, Screening- und Verfahrens-Verordnungen wurden formell angenommen, allerdings fehlen bis zur Implementierung die Voraussetzungen für den grenzfreien Schengenraum beziehungsweise den Wegfall von Binnengrenzkontrollen. Die Kombination der verschiedenen Migrationsrouten führt zu umfangreicher Sekundärmigration nach Österreich. Die Schlepperkriminalität entlang der illegalen Migrationsrouten, an der EU-Außengrenze und innerhalb des Schengenraums inklusive an der Binnengrenze Österreichs hat ein dramatisches Ausmaß erreicht. Es besteht zudem das Sicherheitsrisiko, dass terroristische Gefährder über die Schlepperrouten in die Europäische Union beziehungsweise Österreich illegal einreisen. In Bezug auf die grenzüberschreitende Kriminalität ist festzuhalten, dass im Jahr 2023 von 329.991 (+9 % im Vergleich zu 2022) Tatverdächtigen 150.481 Fremde (+17 % im Vergleich zu 2022) waren. Die Anzahl der tatverdächtigen Fremden ist demnach überproportional gestiegen. Tatverdächtige Fremde aus Syrien, der Türkei und Afghanistan befinden sind dabei überrepräsentiert. 2023 wurden 4.704 Anzeigen wegen Schlepperei von der Polizei bearbeitet. 725 Schlepper wurden 2023 festgenommen, das sind 13 Personen mehr als 2022. Allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 wurden bereits 62 Schlepper festgenommen. Die organisierte Schlepperkriminalität sowie der Menschenhandel stehen in engem Zusammenhang mit anderen Deliktsformen wie Urkundenfälschung, Prostitution, Rauschgifthandel und Korruption und führen zwangsläufig zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Notwendigkeit der Durchführung von Grenzkontrollen – und der damit verbundenen Möglichkeit zur Vorbeugung der Einreise potenzieller Gefährder – ist damit auch in der latenten Bedrohung durch Terrorismus bzw. anderer Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität (Schlepperkriminalität) innerhalb der Europäischen Union zu sehen, da die Lage an den Außengrenzen der Europäischen Union nach wie vor nicht ausreichend stabil ist und der Außengrenzschutz nicht genügend funktioniert. Vor diesem Hintergrund werden die Binnengrenzkontrollen gem. Art. 25 iVm Art. 27 SGK an der österreichisch-slowakischen und der österreichisch-tschechischen Grenze in verschiedenen Zeiträumen ab dem 17. Juni 2024 bis Ablauf des 15. Oktober 2025 eingeführt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2023 - 2025
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-240.431

Tsd. Euro

Plan

-359.693

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

22.820

Tsd. Euro

Plan

38.661

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

217.611

Tsd. Euro

Plan

321.032

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

240.431

Tsd. Euro

Plan

359.693

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.939

Tsd. Euro

Plan

-10.268

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

626

Tsd. Euro

Plan

986

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

7.313

Tsd. Euro

Plan

9.282

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.939

Tsd. Euro

Plan

10.268

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-63.291

Tsd. Euro

Plan

-88.757

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7.027

Tsd. Euro

Plan

9.395

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

56.264

Tsd. Euro

Plan

79.362

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

63.291

Tsd. Euro

Plan

88.757

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-66.697

Tsd. Euro

Plan

-92.554

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

6.428

Tsd. Euro

Plan

9.825

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

60.269

Tsd. Euro

Plan

82.729

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

66.697

Tsd. Euro

Plan

92.554

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von bis zu maximal 359,693 Mio. EUR im Bereich des BMI und des BMLV gerechnet, sofern der in der WFA dargestellte maximale Personaleinsatz in beiden Ressorts tatsächlich notwendig wird. Diese Aufwände unterteilen sich in Personalaufwand (darunter Überstunden bei der Exekutive und Einsatzgebühren bei den Soldaten) und betrieblichen Sachaufwand (darunter Tagesgebühren und Nächtigungsgebühren bei der Exekutive bzw. Verpflegung und Unterkünfte bei den Soldaten).
Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in Höhe von 240,431 Mio. EUR, somit um 119,262 Mio. EUR geringer als der Planwert, eingetreten. Dies resultiert aus dem Umstand, dass der Personaleinsatz entgegen den Planungsannahmen mit Fortdauer des Grenzkontrolleinsatzes aufgrund einer positiven Entwicklung der Sicherheitslage bzw. des Migrationsdrucks reduziert werden konnte.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Verzögernde Auswirkungen auf den privaten und beruflichen Grenzverkehr waren temporär vorhanden, konnten jedoch durch begleitende Maßnahmen (Personaleinsatz, Mehrdienstleistungen) im zumutbaren Rahmen gehalten werden.
Studien zu den ökonomischen Auswirkungen der seit 2021 von Österreich durchgeführten Grenzkontrollen sind nicht bekannt. Allerdings gab es im Anschluss an die Migrationskrise 2015 eine Reihe von Studien, welche die Kosten einer Wiedereinführung bestimmter Grenzkontrollen im Schengenraum zu quantifizieren versuchten:
1. Wissenschaftlicher Dienst, Deutscher Bundestag – „Ökonomische Auswirkungen von Binnengrenzkontrollen – Überblick über Studien“: Darin enthalten ist ein eigenes Szenario „Grenzkontrollen nur an der deutsch-österreichischen Grenze“. Demnach sinken deutsche Warenimporte um rund 0,5 % und das reale deutsche BIP geht um rund 0,8 bis 2,6 Mrd. Euro pro Jahr. zurück.
2. Studie des Europaparlaments: „Cost of non-Schengen: the impact of border controls within Schengen on the Single Market“: Enthält Tabellen zu den Kosten von 30- bzw. 60-minütigen Grenzverzögerungen für den Straßengüterverkehr und leitet Parameter wie „Value of time“ der transportierten Güter (ca. 0,5 Euro/Tag x Stunde) und des LKW (ca. 37 Euro/Lkw x Stunde) her. Das Europäische Parlament verweist explizit auf Deutschland und Österreich als Länder mit Binnengrenzkontrollen und leitet daraus Realeinkommenseffekte (BIP-Verluste um 0,1 bis 0,4 %) ab.
3. CEPR/VoxEU-Kolumne „Trade costs of border controls in the Schengen area“: Gibt grobe Abschätzungen der BIP-Verluste der zwischen 2015 und 2016 durchgeführten Grenzkontrollen im Schengenraum u.a. für Österreich an (- 0,24 % des realen BIP pro Kopf).
4. Zentrum für Transportwirtschaft und Logistik Schulungs- und Beratungs- GmbH und Institut für Transportwirtschaft und Logistik WU Wien: „Auswirkungen potenzieller Grenzkontrollen auf die österreichische Transportwirtschaft“: Umfassende Grenzkontrollen (Intensivkontrollen: alle KFZ an allen relevanten Grenzpunkten) resultieren in täglichen Mehrkosten von über 12 Millionen Euro. Grenzkontrollen mit Kontrollquoten von 80 % (hochrangiges Straßennetz) bzw. 40% (niederrangiges Straßennetz) aller KFZ an allen relevanten Grenzpunkten resultieren in Mehrkosten pro Tag von über 5,5 Millionen Euro.

Gesamtbeurteilung

Im Zeitraum von 12.11.2020 bis zum Ende des Evaluierungszeitraums (31.12.2025) wurden Grenzkontrollen zu Ungarn und Slowenien durchgeführt. Von 09.01.2021 wurden mit Unterbrechungen Grenzkontrollen zur Republik Tschechien und zur Slowakischen Republik durchgeführt. Ein wesentliches Ziel dieser Grenzkontrollen war es, u.a. den hohen Migrationsdruck insbesondere entlang der Küstenroute über Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien und über die Route Serbien-Ungarn zu verringern. Auch wenn die Umfeldsituation und die externen Faktoren ganz wesentlich für die Entwicklung waren, so konnte diese Maßnahme doch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Anzahl der über diese Routen in Österreich aufgegriffenen Migranten leisten – die Anzahl der Aufgriffe an diesen Grenzen verringerte sich von 17.803 im Jahr 2021 auf 4.896 im Jahr 2025. Ebenso konnte die Schlepperkriminalität deutlich eingedämmt werden: 2021 wurden 271 Schlepper aufgegriffen, 2025 nur mehr 29. Insgesamt wurden in Österreich 2021 39.930 Asylanträge gestellt. Nach den Rekordwerten im Jahr 2022 (112.272 Asylanträge), verringerte sich die Zahl der Asylanträge sukzessive (2023: 59.232 Asylanträge, 2024: 25.360 Asylanträge). Im Jahr 2025 (vorläufige Zahlen) wurden noch 16.284 Asylanträge gestellt.
Auch im Management zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie konnten die gesundheitsbehördlichen Maßnahmen einen Beitrag zur Verringerung bzw. Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie leisten. Ein weiterer Aspekt ist die Bedrohungslage durch terroristische Netzwerke, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und eine immer höhere Aufmerksamkeit und Anstrengung zur Eindämmung irregulärer Migration erfordert.

Mit dem Grenzverfahren im Rahmen der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts und den dort vorgesehenen Screenings im Hinblick auf die Gefährdung für öffentliche Sicherheit und Gesundheit an den EU-Außengrenzen wird dieser mit den gegenständlichen nationalen Binnengrenzkontrollen umgesetzte Schutz- und Kontrollaspekt nun umfassend auf EU-Ebene aufgegriffen. Es geht um die umfassende Etablierung eines geordneten krisengeleiteten Migrationsmanagements im gesamten EU-Raum, das Verfolgten Schutz bietet und Missbrauch so gut wie möglich eindämmt. Die Notwendigkeit einer künftigen Fortführung der Binnengrenzkontrollen wird sich am Erfolg und der Effizienz dieser Maßnahmen aus dem Asyl- und Migrationspakt zu messen haben. Ein wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist auch die finanzielle Beurteilung, denn Grenzkontrollen bedeuten einen erheblichen Personaleinsatz, dessen Bedeckung im derzeitigen Finanzrahmen 2025 bis 2029 schwierig und mit anderweitigen Einschränkungen zu erbringen sein wird.

Zur Durchführung der umfassenden Maßnahmen waren auch die Ressourcen des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) als Unterstützung im Rahmen eines Assistenzeinsatzes erforderlich. Die durchschnittlich eingesetzte Personalstärke betrug im Evaluierungszeitraum 856 Soldatinnen und Soldaten, wobei der Zeitraum vom 12. November 2021 bis Jahresende 2021 mit durchschnittlich 1.236 die höchste Personalstärke darstellt. Der Durchschnitt der restlichen Jahre schwankte zwischen 512 (2025) bis 1.163 Soldatinnen und Soldaten (2022). Die Anzahl der insgesamt geleisteten Personentage beträgt rund 1,45 Millionen. Bei den Aufgriffen von illegal eingereisten oder aufhältigen Personen leistete das ÖBH einen wichtigen Beitrag: Gesamt wurden im betrachteten Zeitraum knapp 104.000 Personen aufgegriffen; wobei das Jahr 2022 mit 63.443 Aufgriffen den absoluten Höhepunkt bildete. Die Zahlen reduzierten sich dann bis zum Rumpfjahr 2025 auf 2.125 Aufgriffe. Ebendieser rückläufige Trend stellt auch den Auslöser für eine Reduzierung der Assistenzstärken im Laufe des Jahres 2026 dar.

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen sind in Höhe von 240,431 Mio. EUR, somit um 119,262 Mio. EUR geringer als der Planwert, eingetreten. Dies resultiert aus dem Umstand, dass der Personaleinsatz entgegen den Planungsannahmen mit Fortdauer des Grenzkontrolleinsatzes aufgrund einer positiven Entwicklung der Sicherheitslage bzw. des Migrationsdrucks reduziert werden konnte.

Studien zu den ökonomischen Auswirkungen der seit 2021 von Österreich durchgeführten Grenzkontrollen sind nicht bekannt. Allerdings gab es im Anschluss an die Migrationskrise 2015 eine Reihe von Studien, welche die Kosten einer Wiedereinführung bestimmter Grenzkontrollen im Schengenraum zu quantifizieren versuchten. Ergebnisse dieser Studien gehen von Realeinkommenseffekten (BIP-Verluste um 0,1 bis 0,4 %) aus bzw. von Mehrkosten für die österreichische Transportwirtschaft zwischen 4 und 2 Mrd. Euro jährlich, abhängig von Kontrollintensität und -umfang bzw. den kontrollierten Objekten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen