Vorhaben
BÜNDELUNG: Grenzkontrollen an den Binnengrenzen 2021–2025
BÜNDELUNG: Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023
Nettoergebnis in Tsd. €: -240.431
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei der Grenzüberschreitung der österreichischen Binnengrenzen
Beschreibung des Ziels
Die Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit obliegt den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Entsprechend dem geltenden Unionsrecht und dem Schengen-Abkommen sind die österreichischen Binnengrenzen grundsätzlich nicht ausnahmslos zu kontrollieren. Entsprechend Art. 25 Schengener Grenzkodex (SGK) ist jedoch vorgesehen, dass in Fällen, wenn aufgrund einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in einem Mitgliedstaat sofortiges Handeln erforderlich ist, der betreffende Mitgliedstaat für einen begrenzten Zeitraum Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einführen kann. Ein solcher Ausnahmefall liegt nun vor, weshalb die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen beabsichtigt ist, um auch in dieser Ausnahmesituation die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Nach der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Jahr 2015 und entsprechender Verlängerungen hierzu sind die vom SGK vorgegebenen Zeiträume voll ausgeschöpft. Somit ist eine neue Einführung von Grenzkontrollen auf Grundlage des Art. 25 SGK erforderlich.
Die Durchführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aus Anlass der stark steigenden Anzahl an COVID-19-Erkrankungsfällen stützt sich auf Art. 28 SGK. Der Grenzverkehr wird auf Grundlage des § 10 Abs. 3 GrekoG an bestimmten Grenzübergangsstellen vorübergehend eingestellt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Einreisekontrollen zu Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien
Ausgangszustand 2020:
Ausgangszustand: 2020-11-12 Die unkontrollierte Einreise nach Österreich ist für alle Personen gestattet.
Zielzustand 2025:
Zielzustand: 2025-12-31 Die Einreise nach Österreich wird an den Binnengrenzen kontrolliert, sodass die Vornahme einer Registrierung der einreisenden Personen möglich ist und dadurch ein geordneter Ablauf des fremdenrechtlichen Verfahrens oder des Asylverfahrens möglich ist.
Istzustand 2025:
Seit Einführung der Binnengrenzkontrollen wurden diese durchgängig umgesetzt. Mit 31.12.2025 werden Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien durchgeführt.
Datenquelle:
Interne Aufzeichnungen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit, Minimierung der reiseassoziierten SARS-CoV-2-Infektionen
Beschreibung des Ziels
Die polizeilichen Grenzkontrollen an Binnengrenzen bieten eine praktikable Möglichkeit, auch gesundheitsbehördliche Überprüfungen im Sinne der Einreiseverordnung (BGBl. II Nr. 445/2020 durchzuführen. Insbesondere ist das Vorliegen der vorgeschriebenen ärztlichen Zeugnisse über einen negativen SARS-CoV-2-Test zu überprüfen, daneben kann auch das Vorliegen einschlägiger Ausnahmegründe für die Einreise kontrolliert werden.
Die Durchführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aus Anlass der stark steigenden Anzahl an COVID-19-Erkrankungsfällen stützt sich auf Art. 28 SGK. Der Grenzverkehr wird auf Grundlage des § 10 Abs. 3 GrekoG an bestimmten Grenzübergangsstellen vorübergehend eingestellt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Gesundheitsbehördliche Kontrollen während der SARS-CoV-Pandemie an den Binnengrenzen
Ausgangszustand 2020:
Ausgangszustand: 2020-11-12 Anlässlich der Einreise nach Österreich, an den Grenzen, wo Binnengrenzen kontrolliert werden, werden auch gesundheitsbehördliche Kontrollen durchgeführt.
Zielzustand 2025:
Zielzustand: 2025-12-31 Anlässlich der Einreise nach Österreich, an den Grenzen, wo Binnengrenzen kontrolliert werden, werden auch gesundheitsbehördliche Kontrollen durchgeführt.
Istzustand 2025:
Die gesundheitsbehördlichen Überprüfungen im Rahmen der polizeilichen Grenzkontrollen haben sich während der Pandemie als sinnvoll erwiesen, konnten jedoch infolge Ende der SARS-CoV-Pandemie wieder ausgesetzt werden.
Datenquelle:
interne Aufzeichnungen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Ungarn und Slowenien für jeweils sechs Monate (12.11.2020-11.11.2025)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit und der mangelhafte Außengrenzschutz und die COVID-Krise von 2020 bis 2023 zeigen, dass die Lage nicht ausreichend stabil ist, weshalb Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Slowenien und Ungarn von 12.11.2020 bis zum Ablauf des 11. Novembers 2025 durchzuführen sind.
Die Migrationslage ist nach wie vor volatil, was sich in der Steigerung der Anzahl der Ankünfte von Migranten an der zentralen und östlichen Mittelmeeroute zeigt. Auch die Situation auf dem Westbalkan bleibt äußerst angespannt, das hohe Migrationspotenzial in der Türkei sorgt für eine angespannte Situation an der griechisch-türkischen Grenze und hohen Migrationsdruck an der EU-Außengrenze. Eine potenzielle Zunahme der illegalen Migration über den Balkan nach Mitteleuropa ist daher auch nach einer entschärften COVID-19 Situation zu erwarten.
Laut Europäischem Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten kamen in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich bis 03. September 2020 2.278.310 Fälle von COVID-19 vor (davon 28.183 in Österreich), 182.183 Tote wurden verzeichnet (davon 734 in Österreich).
Laut „Integrated Situation Awareness and Analysis“ (ISAA, Situationsbericht Nr. 218, 05. Juli 2020) der Europäischen Kommission liegt die Anzahl der Ankünfte von Migranten aus der Türkei in die EU im Zeitraum 01. Jänner bis 05. Juli 2020 bei 10.257. 9.069 Ankünfte wurden über die zentrale Mittelmeerroute in Italien und Malta registriert, 8.610 in Spanien. 377 Migrantinnen und Migranten verloren bis 05. Juli 2020 auf der Überfahrt des Mittelmeers ihr Leben.
Das Migrationspotential in der gesamten EU-Nachbarschaft ist weiterhin hoch, insbesondere entlang der Küstenroute über Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien und über die Route Serbien-Ungarn. Es wird im Jahr 2025 ein Anstieg zu erwarten sein, woraus sich entnehmen lässt, dass die migrationspolitischen Herausforderungen nach wie vor weiterbestehen. So wurden 2025 in Bosnien und Herzegowina 2.500 Aufgriffe (2024: 25.200), in Kroatien 2.500 Aufgriffe (2024: 29.500) sowie in Slowenien 4.400 Aufgriffe (2024: 46.100) gemeldet. Diese Entwicklung ist auch mit einer Intensivierung des Migrationsdrucks an der österreichischen Südgrenze verbunden. Dieser Druck im Grenzvorbereich zeigt, dass die Situation nach wie vor angespannt und eine Beruhigung derzeit nicht zu erwarten ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen von Grenzkontrollen zu Tschechischen und zur Slowakei für jeweils verschiedene Zeiträume sowie Aufhebung dieser (9.1.2021-21.5.2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Auf Grund der derzeit stark steigenden Zahlen an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik und der damit verbundenen stark steigenden Anzahl an Erkrankungen und Todesfällen, werden die jeweiligen Binnengrenzen im Verkehr zu Lande vorübergehend wiedereingeführt, um eine grenzüberschreitende Verbreitung des Virus einzudämmen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation kann eine „Krankheit mit epidemischem Potenzial“, wie sie das Virus darstellt, eine „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ sein. Eine derartige Gefahr für die Allgemeinheit und die Gesundheit der Bevölkerung ist als ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit im Sinne des Art. 28 SGK anzusehen. Aufgrund dessen werden zwischen 9.1.2021 und Ablauf des 21.5.2021 Grenzkontrollen, auf Basis dieser Rechtsgrundlage, durchgeführt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einstellung des Grenzverkehrs an einigen bestimmten Grenzübergangsstellen (13.1.2021-23.3.2021)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Auf Grund der derzeit stark steigenden Zahlen an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik sowie der damit verbundenen stark steigenden Anzahl an Erkrankungen und Todesfällen, wurden die jeweiligen Binnengrenzen im Verkehr zu Lande vorübergehend wiedereingeführt, um die grenzüberschreitende Verbreitung des Virus einzudämmen. Um die Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestmöglich unter Kontrolle zu halten, wird als Maßnahme die Schließung von 42 Grenzübergangsstellen an den Landgrenzen zur Tschechischen Republik und von drei Grenzübergangsstellen an jenen zur Slowakischen Republik vorgenommen. An den verbleibenden offenen Grenzübergangsstellen soll die kontrollierte, medizinische Überprüfung des Grenzverkehrs gewährleistet werden, um der grenzüberschreitenden Verbreitung des Virus vorzubeugen. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen größtmöglichen Kontrollmechanismus, da die vorhandenen Kräfte an neuralgischen Punkten fokussiert werden können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Aufhebung der Einstellung des Grenzverkehrs an einigen bestimmten Grenzübergangsstellen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der gegenständlichen Maßnahme sollen insgesamt fünf Grenzübergangsstellen zur Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik wieder geöffnet werden, um sowohl eine optimale Abstimmung zwischen der Einstellung des Grenzverkehrs an österreichischen Grenzübergangsstellen und den entsprechenden Maßnahmen der Nachbarstaaten zu gewährleisten als auch wesentlichen landwirtschaftlichen Interessen und der Notwendigkeit des Berufspendlerverkehrs Rechnung zu tragen. Die Durchführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu den genannten Nachbarstaaten bleibt davon jedoch unberührt
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik für jeweils verschiedene Zeiträume (29.09.2022-2.6.2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In den letzten Monaten musste trotz des Versuchs, dem Migrationsdruck entlang der österreichischen Binnengrenze zur Slowakei durch polizeiliche Kontrollen und bilaterale Kooperationsmaßnahmen im Grenzgebiet entgegenzuwirken, eine signifikante Steigerung an Aufgriffen im Grenzraum zur Slowakischen Republik verzeichnet werden. Da dieser hohe Migrationsdruck mittlerweile auch weitere Mitgliedsstaaten entlang der innereuropäischen Migrationsrouten betrifft, hat die Tschechische Republik die Einführung von temporären Grenzkontrollen an der Grenze zur Slowakischen Republik im Zeitraum ab 28. September 2022 bis zum Ablauf des 2. Juni 2024 beschlossen. Ein unmittelbar daraus resultierendes Bedrohungsszenario ist, dass diese durch Schleppergruppen gesteuerte Migrationsströme in Richtung Österreich ausweichen. Eine derartige Entwicklung würde die österreichischen Systeme zusätzlich unter Druck setzen und überlasten, weshalb es unmittelbarer und proaktiver Gegenmaßnahmen bedarf.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik für jeweils verschiedene Zeiträume (18.10.2023-16.6.2024)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund des hohen Migrationsdrucks entlang der innereuropäischen Migrationsrouten haben die Republik Polen und die Tschechische Republik die Einführung von temporären Grenzkontrollen an der Grenze zur Slowakischen Republik ab dem 4. Oktober 2023 beschlossen. Diese Maßnahmen wurden nunmehr verlängert. Die Slowakische Republik hat ihrerseits ab dem 5. Oktober 2023 Binnengrenzkontrollen zu Ungarn wiedereingeführt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Einführung von temporären Kontrollen zur Republik Polen, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und zur Tschechischen Republik ab dem 16. Oktober angeordnet. Es ist zu erwarten, dass Schlepperorganisationen rasch auf die Einführung dieser neuen Grenzkontrollen reagieren. Für Österreich entsteht dadurch ein unmittelbar resultierendes Bedrohungsszenario durch die Verlagerung der Migrationsrouten in Richtung Österreich. Eine derartige Entwicklung würde die österreichischen Systeme zusätzlich unter Druck setzen und überlasten.
Aufgrund der zu erwartenden Ausweichbewegungen der Migrationsströme von der Tschechischen Republik in Richtung Österreich ist davon auszugehen, dass polizeiliche Ausgleichsmaßnahmen an der österreichisch-tschechischen Grenze nicht ausreichen und daher die Einführung von Binnengrenzkontrollen auf Grundlage des Artikels 28 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) notwendig ist. Es werden daher auf Grundlage des Artikels 28 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex), Binnengrenzkontrollen zur Tschechischen Republik in verschiedenen Zeiträumen ab dem 17. Oktober 2023 bis Ablauf des 16. Juni 2024 eingeführt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Mehrmalige vorübergehende Wiedereinführungen der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakei und zu Tschechien für jeweils verschiedene Zeiträume (3.6. bzw. 17.6.-15.10.2025)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
An den Grenzen Europas wird der russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine geführt. Während der militärische Konflikt auf die Ukraine beschränkt ist, betrifft die hybride Kriegsführung Russlands die gesamte Europäische Union. Neben Spionage und Cyberangriffen werden irreguläre Migranten gezielt als hybride Waffe eingesetzt, um einen künstlich hergestellten Druck auf die EU-Außengrenze und den Schengenraum zu erzeugen. Binnengrenzkontrollen sind in diesem Kontext ein wichtiger Sicherheitsfilter und Detektionssystem für die Gewährleistung der inneren Sicherheit Österreichs. So werden etwa mögliche Gefährder insbesondere auch aus den Bereichen Terrorismus und Spionage festgestellt. Die Grenzkontrollen sind zu deren Abwehr eine geeignete Maßnahme. Die Situation am Westbalkan ist nach wie vor angespannt. Die Aufgriffe entlang der Balkanküstenroute über Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Slowenien sind auch im Jahr 2024 weiter gestiegen. Dementsprechend verzeichneten bis Mitte März Bosnien und Herzegowina mit rund 5.000 (+36 %), Kroatien mit rund 6.100 (+32 %) und Slowenien mit rund 7.500 (+27 %) Aufgriffen Rekordzahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Auch Nordmazedonien verzeichnet mit rund 1.800 Aufgriffen (15 %) eine steigende Anzahl. Diese Steigerung hat auch zu einer Intensivierung des Drucks an der Südgrenze geführt und hier zeigt die Entwicklung im Grenzvorbereich, dass dieser Druck noch keineswegs nachzulassen scheint. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 1.130.000 Asylanträge in der EU gestellt, was einem Anstieg von 17,6 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Jahr 2024 wurden bis Mitte April rund 313.359 Asylanträge gestellt, womit sich die Anträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf einem ähnlichen hohen Niveau bewegen. Das Migrationspotential in der gesamten EU-Nachbarschaft ist besonders hoch. Vor diesem Hintergrund steht Österreich schon seit vielen Jahren vor massiven Herausforderungen im Bereich illegale Migration, Asyl und Grundversorgung. Die Reformen des EU-Asyl-, Außengrenzschutz und Schengensystems, insbesondere der Eurodac, Screening- und Verfahrens-Verordnungen wurden formell angenommen, allerdings fehlen bis zur Implementierung die Voraussetzungen für den grenzfreien Schengenraum beziehungsweise den Wegfall von Binnengrenzkontrollen. Die Kombination der verschiedenen Migrationsrouten führt zu umfangreicher Sekundärmigration nach Österreich. Die Schlepperkriminalität entlang der illegalen Migrationsrouten, an der EU-Außengrenze und innerhalb des Schengenraums inklusive an der Binnengrenze Österreichs hat ein dramatisches Ausmaß erreicht. Es besteht zudem das Sicherheitsrisiko, dass terroristische Gefährder über die Schlepperrouten in die Europäische Union beziehungsweise Österreich illegal einreisen. In Bezug auf die grenzüberschreitende Kriminalität ist festzuhalten, dass im Jahr 2023 von 329.991 (+9 % im Vergleich zu 2022) Tatverdächtigen 150.481 Fremde (+17 % im Vergleich zu 2022) waren. Die Anzahl der tatverdächtigen Fremden ist demnach überproportional gestiegen. Tatverdächtige Fremde aus Syrien, der Türkei und Afghanistan befinden sind dabei überrepräsentiert. 2023 wurden 4.704 Anzeigen wegen Schlepperei von der Polizei bearbeitet. 725 Schlepper wurden 2023 festgenommen, das sind 13 Personen mehr als 2022. Allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 wurden bereits 62 Schlepper festgenommen. Die organisierte Schlepperkriminalität sowie der Menschenhandel stehen in engem Zusammenhang mit anderen Deliktsformen wie Urkundenfälschung, Prostitution, Rauschgifthandel und Korruption und führen zwangsläufig zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Notwendigkeit der Durchführung von Grenzkontrollen – und der damit verbundenen Möglichkeit zur Vorbeugung der Einreise potenzieller Gefährder – ist damit auch in der latenten Bedrohung durch Terrorismus bzw. anderer Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität (Schlepperkriminalität) innerhalb der Europäischen Union zu sehen, da die Lage an den Außengrenzen der Europäischen Union nach wie vor nicht ausreichend stabil ist und der Außengrenzschutz nicht genügend funktioniert. Vor diesem Hintergrund werden die Binnengrenzkontrollen gem. Art. 25 iVm Art. 27 SGK an der österreichisch-slowakischen und der österreichisch-tschechischen Grenze in verschiedenen Zeiträumen ab dem 17. Juni 2024 bis Ablauf des 15. Oktober 2025 eingeführt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von bis zu maximal 359,693 Mio. EUR im Bereich des BMI und des BMLV gerechnet, sofern der in der WFA dargestellte maximale Personaleinsatz in beiden Ressorts tatsächlich notwendig wird. Diese Aufwände unterteilen sich in Personalaufwand (darunter Überstunden bei der Exekutive und Einsatzgebühren bei den Soldaten) und betrieblichen Sachaufwand (darunter Tagesgebühren und Nächtigungsgebühren bei der Exekutive bzw. Verpflegung und Unterkünfte bei den Soldaten).
Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in Höhe von 240,431 Mio. EUR, somit um 119,262 Mio. EUR geringer als der Planwert, eingetreten. Dies resultiert aus dem Umstand, dass der Personaleinsatz entgegen den Planungsannahmen mit Fortdauer des Grenzkontrolleinsatzes aufgrund einer positiven Entwicklung der Sicherheitslage bzw. des Migrationsdrucks reduziert werden konnte.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Verzögernde Auswirkungen auf den privaten und beruflichen Grenzverkehr waren temporär vorhanden, konnten jedoch durch begleitende Maßnahmen (Personaleinsatz, Mehrdienstleistungen) im zumutbaren Rahmen gehalten werden.
Studien zu den ökonomischen Auswirkungen der seit 2021 von Österreich durchgeführten Grenzkontrollen sind nicht bekannt. Allerdings gab es im Anschluss an die Migrationskrise 2015 eine Reihe von Studien, welche die Kosten einer Wiedereinführung bestimmter Grenzkontrollen im Schengenraum zu quantifizieren versuchten:
1. Wissenschaftlicher Dienst, Deutscher Bundestag – „Ökonomische Auswirkungen von Binnengrenzkontrollen – Überblick über Studien“: Darin enthalten ist ein eigenes Szenario „Grenzkontrollen nur an der deutsch-österreichischen Grenze“. Demnach sinken deutsche Warenimporte um rund 0,5 % und das reale deutsche BIP geht um rund 0,8 bis 2,6 Mrd. Euro pro Jahr. zurück.
2. Studie des Europaparlaments: „Cost of non-Schengen: the impact of border controls within Schengen on the Single Market“: Enthält Tabellen zu den Kosten von 30- bzw. 60-minütigen Grenzverzögerungen für den Straßengüterverkehr und leitet Parameter wie „Value of time“ der transportierten Güter (ca. 0,5 Euro/Tag x Stunde) und des LKW (ca. 37 Euro/Lkw x Stunde) her. Das Europäische Parlament verweist explizit auf Deutschland und Österreich als Länder mit Binnengrenzkontrollen und leitet daraus Realeinkommenseffekte (BIP-Verluste um 0,1 bis 0,4 %) ab.
3. CEPR/VoxEU-Kolumne „Trade costs of border controls in the Schengen area“: Gibt grobe Abschätzungen der BIP-Verluste der zwischen 2015 und 2016 durchgeführten Grenzkontrollen im Schengenraum u.a. für Österreich an (- 0,24 % des realen BIP pro Kopf).
4. Zentrum für Transportwirtschaft und Logistik Schulungs- und Beratungs- GmbH und Institut für Transportwirtschaft und Logistik WU Wien: „Auswirkungen potenzieller Grenzkontrollen auf die österreichische Transportwirtschaft“: Umfassende Grenzkontrollen (Intensivkontrollen: alle KFZ an allen relevanten Grenzpunkten) resultieren in täglichen Mehrkosten von über 12 Millionen Euro. Grenzkontrollen mit Kontrollquoten von 80 % (hochrangiges Straßennetz) bzw. 40% (niederrangiges Straßennetz) aller KFZ an allen relevanten Grenzpunkten resultieren in Mehrkosten pro Tag von über 5,5 Millionen Euro.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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