Vorhaben
BG, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes an Covid-19-Impfungen und -Schnelltests Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden
Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen für Covid-19-Impfungen und Schnelltests
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -583.579
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit ausreichend COVID-19-Impfstoff
Beschreibung des Ziels
Durch dieses Bundesgesetz soll gewährleistet werden, dass die Impfstoffe, die zur Umsetzung des COVID-19-Impfkonzeptes erforderlich sind, im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ der Europäischen Union rechtzeitig beschafft werden können.
Angaben zu den konkret erforderlichen Mengen an Impfstoffen können derzeit noch nicht gemacht werden, weil noch nicht klar ist, welche Impfstoffe – die auf drei unterschiedlichen Technologien (mRNA, non-replicant viral vector, protein subunit) beruhen – tatsächlich zur Verfügung stehen werden (noch fehlende Marktzulassung seitens der Europäischen Arzneimittel-Agentur). Außerdem sind die Vertragsverhandlungen der Europäischen Kommission derzeit noch im Laufen. Entsprechende Impfstoffe vorausgesetzt, wird eine Impfung von acht Millionen Menschen in Österreich in einem Gesamtkostenrahmen von bis zu 200 Millionen Euro angestrebt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Abruf von ausreichenden Kontingenten im Rahmen des "Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement"
Ausgangszustand 2020:
Österreich ruft im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ der Europäischen Union keine Kontingente ab. Die COVID-19-Impfstoffe müssen im Alleingang vom Bund oder einzelnen Bundesländern oder von den Personen, die geimpft werden wollen, selbst am freien Markt erworben werden.
Zielzustand 2025:
Österreich nimmt am „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ teil, kann dann zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ausreichende Mengen an COVID-19-Impfstoffen erwerben und der Bund stellt diese Impfstoffe den Einrichtungen, die die Impfungen durchführen, zur Verfügung. Der Umfang der Zielerreichung wird nur bezogen auf die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassenen (und damit in rechtlicher Hinsicht verfügbaren) COVID-19- Impfstoffe beurteilt.
Istzustand 2025:
Die Bevölkerung konnte bis in die aktuelle Impfsaison (2025/26) hinein ausreichend versorgt werden, Details zu den im eImpfpass dokumentierten Impfungen siehe impfdaten.at.
Datenquelle:
impfdaten.at bzw. regelmäßige Berichte an den Nationalrat gem. COVID-Krisenfondsgesetz
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Verfügbarkeit einer großen Anzahl von Antigen-Schnelltests
Beschreibung des Ziels
Für die Jahre 2020 und 2021 stehen für die Eindämmung von COVID-19 in Österreich ausreichend Antigen-Schnelltests zur Verfügung (nach derzeitigem Wissenstand wären dies 3 Millionen Tests).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verfügbarkeit von ausreichend Antigen-Schnelltests
Ausgangszustand 2020:
Antigen-Schnelltests stehen nicht zur Verfügung und können ohne substanziellen Beitrag des Bundes nur dezentral und somit in Summe langsamer und nicht immer im gewünschten Ausmaß beschafft werden.
Zielzustand 2025:
Aufgrund der Mitwirkung des Bundes konnten rechtzeitig die erforderlichen Mengen (Schätzung nach derzeitigem Stand: rund 1 Mio. Test im Jahre 2020 und weiterer 2 Mio. Tests im Jahre 2021) an Antigen-Schnelltests zu angemessenen Preisen erworben und den testenden Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Istzustand 2025:
Die Antigen-Schnelltests für Apotheken wurden vor allem in den Jahren 2021 und 2022 beschafft. Im Jahr 2025 erfolgte dagegen keine Beschaffung mehr von Antigen-Schnelltests.
Datenquelle:
Bericht
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung der haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ der Europäischen Union Covid-19 Impfstoffe für den Bund zu erwerben und in der Folge den Einrichtungen zu überlassen, die die Impfungen durchführen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung der haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Schnelltests
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Antigen-Schnelltests für den Bund zu erwerben und in der Folge den Einrichtungen zu überlassen, die die Testungen durchführen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Tatsächlich erfolgten Ausgaben in Höhe von 21.757.912,00 € im Jahr 2020 für COVID-19-Impfstoffe und 0 € für Antigentests.
Im Jahr 2021 erfolgten Ausgaben in Höhe von 342.285.087,41 € für COVID-19-Impfstoffe und 219.535.567,56 € für Antigentests.
Hauptgrund für die höheren Kosten im Jahr 2021 bei COVID-19-Impfstoffen war, dass im Jahr 2020 davon ausgegangen wurde, dass die überwiegende Menge an Impfungen mit dem vergleichsweise günstigen viral vector Impfstoff von AstraZeneca durchgeführt werden wird. Dieser Impfstoff ist Anfang des Jahres 2021 jedoch öffentlich in Verruf geraten. Die Akzeptanz in der Bevölkerung war nicht mehr gegeben, was die Durchimpfungsziele gefährdete. Aus diesem Grund wurde auf den um ein vielfaches teureren mRNA Impfstoff von Biontec/Pfizer für die Hauptlast der Impfungen gewechselt und viel größere Mengen davon bestellt als im Jahr 2020 geplant.
Im Bereich der Antigentestungen wurde zum Zeitpunkt der WFA-Erstellung von einem Bedarf an Testungen entsprechend früherer Erkältungs- und Influenzawellen ausgegangen. Im Laufe der Pandemie stellten sich die COVID-19-Wellen, auch aufgrund neuer Virusmutationen, als nicht direkt vergleichbar mit früheren Erkältungs- und Influenzawellen dar. Auch wurde zu dieser Zeit politisch ein neues Testregime weg von reinen Verdachtsfalltestungen hin zu bevölkerungsweiten Massentestungen beschlossen, was zum Zeitpunkt der WFA-Erstellung noch nicht absehbar war. Dies führte zu einem stark erhöhten Bedarf an Antigentests und in weiterer Folge zu den gestiegenen Kosten.
Seit Impfstart wurden rund 21,9 Mio. Impfungen im eImpfpass (Datenstand 23.3.2026) dokumentiert. All jene Personen, denen eine Impfung empfohlen wurde, konnten auch eine kostenlose Impfung erhalten. Ergänzend wird auch auf die COVID-Berichterstattung an den Nationalrat verwiesen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.