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Vorhaben

BG, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes an Covid-19-Impfungen und -Schnelltests Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden

Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen für Covid-19-Impfungen und Schnelltests

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -583.579

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die COVID-19-Pandemie ist eine außergewöhnlich schwerwiegende Bedrohung der Gesundheit der Bevölkerung. Die Ausbreitung von COVID-19 kann aufgrund der besonderen Eigenschaften des Erregers SARS-CoV-2 nur schwer unter Kontrolle gehalten werden; so können infizierte Person andere Menschen bereits anstecken, bevor sie selbst erkranken. Um die Anzahl der Erkrankungen auf einem Niveau zu halten, das vom Gesundheitssystem noch bewältigt werden kann, können auch in Zukunft Maßnahmen erforderlich werden, die die Freiheit der Bürger einschränken oder schweren wirtschaftlichen Schaden hervorrufen.

Ein wesentliches Element um die Ausbreitung von COVID-19 unter Kontrolle zu halten, ist die Testung möglichst vieler Personen, wozu Antigen-COVID-19-Schnelltests einen wichtigen Beitrag leisten können. Für den Fall, dass Impfstoffe tatsächlich die Zulassung durch die Europäischen Arzneimittel-Agentur erhalten, könnten durch die erfolgreiche Umsetzung eines COVID-19-Impfkonzeptes besonders gefährdete Personen- oder Berufsgruppen geschützt und bei günstigem Verlauf sogar der Großteil der Bevölkerung immunisiert werden. Die Bedrohung durch COVID-19 könnte so weitgehend entfallen oder zumindest deutlich vermindert werden.

Der vorliegende Entwurf dient dazu, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Beschaffung und Verteilung der Impfstoffe und Antigen-Schnelltests durch den Bund zu schaffen. Dabei soll der Ankauf der Impfstoffe im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“, eines gemeinsamen Ansatzes der EU-Staaten und der Europäischen Kommission, erfolgen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Durch die Maßnahme wurden in einer gesundheitlichen Krisensituation qualitätvolle Impfstoffe der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies stellte einen wichtigen Beitrag dar, um die Impfquote zu erhöhen und dadurch die Pandemie einzudämmen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit ausreichend COVID-19-Impfstoff

Beschreibung des Ziels

Durch dieses Bundesgesetz soll gewährleistet werden, dass die Impfstoffe, die zur Umsetzung des COVID-19-Impfkonzeptes erforderlich sind, im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ der Europäischen Union rechtzeitig beschafft werden können.

Angaben zu den konkret erforderlichen Mengen an Impfstoffen können derzeit noch nicht gemacht werden, weil noch nicht klar ist, welche Impfstoffe – die auf drei unterschiedlichen Technologien (mRNA, non-replicant viral vector, protein subunit) beruhen – tatsächlich zur Verfügung stehen werden (noch fehlende Marktzulassung seitens der Europäischen Arzneimittel-Agentur). Außerdem sind die Vertragsverhandlungen der Europäischen Kommission derzeit noch im Laufen. Entsprechende Impfstoffe vorausgesetzt, wird eine Impfung von acht Millionen Menschen in Österreich in einem Gesamtkostenrahmen von bis zu 200 Millionen Euro angestrebt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abruf von ausreichenden Kontingenten im Rahmen des "Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement"

Ausgangszustand 2020:

Österreich ruft im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ der Europäischen Union keine Kontingente ab. Die COVID-19-Impfstoffe müssen im Alleingang vom Bund oder einzelnen Bundesländern oder von den Personen, die geimpft werden wollen, selbst am freien Markt erworben werden.

Zielzustand 2025:

Österreich nimmt am „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ teil, kann dann zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ausreichende Mengen an COVID-19-Impfstoffen erwerben und der Bund stellt diese Impfstoffe den Einrichtungen, die die Impfungen durchführen, zur Verfügung. Der Umfang der Zielerreichung wird nur bezogen auf die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassenen (und damit in rechtlicher Hinsicht verfügbaren) COVID-19- Impfstoffe beurteilt.

Istzustand 2025:

Die Bevölkerung konnte bis in die aktuelle Impfsaison (2025/26) hinein ausreichend versorgt werden, Details zu den im eImpfpass dokumentierten Impfungen siehe impfdaten.at.

Datenquelle:
impfdaten.at bzw. regelmäßige Berichte an den Nationalrat gem. COVID-Krisenfondsgesetz

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Verfügbarkeit einer großen Anzahl von Antigen-Schnelltests

Beschreibung des Ziels

Für die Jahre 2020 und 2021 stehen für die Eindämmung von COVID-19 in Österreich ausreichend Antigen-Schnelltests zur Verfügung (nach derzeitigem Wissenstand wären dies 3 Millionen Tests).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verfügbarkeit von ausreichend Antigen-Schnelltests

Ausgangszustand 2020:

Antigen-Schnelltests stehen nicht zur Verfügung und können ohne substanziellen Beitrag des Bundes nur dezentral und somit in Summe langsamer und nicht immer im gewünschten Ausmaß beschafft werden.

Zielzustand 2025:

Aufgrund der Mitwirkung des Bundes konnten rechtzeitig die erforderlichen Mengen (Schätzung nach derzeitigem Stand: rund 1 Mio. Test im Jahre 2020 und weiterer 2 Mio. Tests im Jahre 2021) an Antigen-Schnelltests zu angemessenen Preisen erworben und den testenden Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Istzustand 2025:

Die Antigen-Schnelltests für Apotheken wurden vor allem in den Jahren 2021 und 2022 beschafft. Im Jahr 2025 erfolgte dagegen keine Beschaffung mehr von Antigen-Schnelltests.

Datenquelle:
Bericht

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung der haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Rahmen des „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ der Europäischen Union Covid-19 Impfstoffe für den Bund zu erwerben und in der Folge den Einrichtungen zu überlassen, die die Impfungen durchführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung der haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Schnelltests

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Antigen-Schnelltests für den Bund zu erwerben und in der Folge den Einrichtungen zu überlassen, die die Testungen durchführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-583.579

Tsd. Euro

Plan

-230.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

15.708

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

567.871

Tsd. Euro

Plan

225.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

583.579

Tsd. Euro

Plan

230.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-21.758

Tsd. Euro

Plan

-90.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

21.758

Tsd. Euro

Plan

88.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

21.758

Tsd. Euro

Plan

90.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-561.821

Tsd. Euro

Plan

-140.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

15.708

Tsd. Euro

Plan

3.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

546.113

Tsd. Euro

Plan

137.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

561.821

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Tatsächlich erfolgten Ausgaben in Höhe von 21.757.912,00 € im Jahr 2020 für COVID-19-Impfstoffe und 0 € für Antigentests.
Im Jahr 2021 erfolgten Ausgaben in Höhe von 342.285.087,41 € für COVID-19-Impfstoffe und 219.535.567,56 € für Antigentests.

Hauptgrund für die höheren Kosten im Jahr 2021 bei COVID-19-Impfstoffen war, dass im Jahr 2020 davon ausgegangen wurde, dass die überwiegende Menge an Impfungen mit dem vergleichsweise günstigen viral vector Impfstoff von AstraZeneca durchgeführt werden wird. Dieser Impfstoff ist Anfang des Jahres 2021 jedoch öffentlich in Verruf geraten. Die Akzeptanz in der Bevölkerung war nicht mehr gegeben, was die Durchimpfungsziele gefährdete. Aus diesem Grund wurde auf den um ein vielfaches teureren mRNA Impfstoff von Biontec/Pfizer für die Hauptlast der Impfungen gewechselt und viel größere Mengen davon bestellt als im Jahr 2020 geplant.

Im Bereich der Antigentestungen wurde zum Zeitpunkt der WFA-Erstellung von einem Bedarf an Testungen entsprechend früherer Erkältungs- und Influenzawellen ausgegangen. Im Laufe der Pandemie stellten sich die COVID-19-Wellen, auch aufgrund neuer Virusmutationen, als nicht direkt vergleichbar mit früheren Erkältungs- und Influenzawellen dar. Auch wurde zu dieser Zeit politisch ein neues Testregime weg von reinen Verdachtsfalltestungen hin zu bevölkerungsweiten Massentestungen beschlossen, was zum Zeitpunkt der WFA-Erstellung noch nicht absehbar war. Dies führte zu einem stark erhöhten Bedarf an Antigentests und in weiterer Folge zu den gestiegenen Kosten.

Seit Impfstart wurden rund 21,9 Mio. Impfungen im eImpfpass (Datenstand 23.3.2026) dokumentiert. All jene Personen, denen eine Impfung empfohlen wurde, konnten auch eine kostenlose Impfung erhalten. Ergänzend wird auch auf die COVID-Berichterstattung an den Nationalrat verwiesen.

Gesamtbeurteilung

Durch das Vorhaben konnte sichergestellt werden, dass seit der Corona-Pandemie bis in die Saison 2025/26 stets ausreichend COVID-19-Impfstoffe bereitgestellt wurden und auch ausreichend Antigen-Schnelltests in den Apotheken für Selbsttests zu Corona-Zeiten verfügbar waren.

Zu Beginn der Beschaffungsvorgänge war die Annahme, dass lediglich zwei Impfungen pro Person erforderlich sein werden. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass zur Grundimmunisierung jedenfalls drei Impfungen nötig sind und da in weiterer Folge allgemein auch regelmäßige Auffrischungen empfohlen wurden, mussten weitere Beschaffungen getätigt werden, um die Nachfrage in der Bevölkerung zu decken. Dies geschah schrittweise im Gleichklang mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der gemeinsamen Impfstoffbeschaffung. Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse waren hierbei weder die weitere Dauer der Pandemie noch die Impfbereitschaft der Bevölkerung seriös bezifferbar. Da grundsätzlich eine möglichst hohe Durchimpfungsrate wünschenswert war und ist, musste sichergestellt werden, dass für die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit zur frühestmöglichen Inanspruchnahme der empfohlenen Impfungen sichergestellt wurde. Eine bedarfsgerechte Nachbestellung in Schritten war vertraglich hierbei nicht möglich.
Seit Impfstart wurden rund 21,9 Mio. Impfungen im eImpfpass (Datenstand 23.3.2026) dokumentiert. Da dem BMASGPK keine Berechnungen zu Durchimpfungsraten über die verschiedenen Impfsaisonen hinweg vorliegen, kann ein retrospektive Beurteilung des Gesamtzeitraums nicht darauf ausgerichtet sein. Ein bewertbares Ziel kann daher nur sein, ob all jenen Personen, denen eine Impfung empfohlen ist, auch der Zugang dazu sichergestellt wurde. Aufgrund der hohen Anzahl an im eImpfpass dokumentierten Impfungen gegen COVID-19 ist davon auszugehen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen