Vorhaben
BÜNDELUNG: Novelle Gesundheitstelematikgesetz 2012 & eHealth-Verordnung - eImpfpass
BÜNDELUNG: Bundegesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird & eHealth-Verordnung
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -20.554
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung
Beschreibung des Ziels
Die bislang papiergestützte Dokumentation (Papierimpfpass) wird durch eine durchgängige digitale Dokumentation abgelöst. Das Impfregister, in dem bundesweit alle Impfungen erfasst werden, stellt die Primärdokumentation dar, eine separate Dokumentation (durch die Gesundheitsdiensteanbieter) für die Betroffenen ist nicht mehr erforderlich. Mit der digitalen Verarbeitung von Impfdaten einher geht die Verbesserung der Vollständigkeit und der Verfügbarkeit von Impfinformationen für Bürger/innen wie auch für Gesundheitsdiensteanbieter („Impfstellen“). Bürger/inne/n wird der Zugang zu ihren Gesundheitsdaten (hier: Impfdaten) erleichtert. Damit verbunden sind die Stärkung der Eigenverantwortung und die Förderung der Prävention. Aufgrund der Verfügbarkeit einer digitalen Datenbasis können auch öffentliche Impfprogramme wesentlich genauer auf Zielgruppen ausgerichtet und Beschaffungsvorgänge für Impfstoffe exakter am nunmehr einfacher festzustellenden Bedarf ausgerichtet werden. Digitale Impfdaten sollen in Verbindung mit weiteren Informationen dazu beitragen, vermeidbare unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder unnötige Mehrfachimpfungen zu verhindern. Ferner sollen Aufwände für die Beteiligten und das Gesundheitssystem reduziert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ablöse des Papierimpfpasses und Einführung zusätzlicher Funktionen
Ausgangszustand 2019:
Die Dokumentation von Impfungen ist häufig unvollständig oder nicht durchgängig, weil sie auf mehrere Papierimpfpässe verteilt ist oder Papierimpfpässe in Verlust geraten sind. Da Impfungen in der Regel nicht von einem einzigen, sondern von verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern verabreicht werden, ist auch bei den Gesundheitsdiensteanbietern keine vollständige Information über den Impfstatus einer Person vorhanden. Die Zusammenführung von Impfinformationen im Anlassfall ist kaum möglich, sodass sich der Gesundheitsdiensteanbieter kein ausreichendes Bild über den Impfstatus und die mit der anstehenden Impfung allenfalls zusammenhängenden Rahmenbedingungen (z. B. Kontraindikationen) machen kann. Dies führt u.a. zu vermeidbaren zeitlichen Mehraufwänden, sowohl für den Gesundheitsdiensteanbieter als auch für die Bürgerin/den Bürger.
Zielzustand 2025:
Durch den eImpfpass, der alle Impfdaten in digitaler Form an einer Stelle (Impfregister) zusammenführt, wird das Problem der auf mehrere Papierdokumente verteilten und/oder unvollständigen Impfinformationen gelöst. Manche Impfungen werden einmalig verabreicht, die Information darüber muss über einen sehr langen Zeitraum (potenziell lebenslang) verfügbar sein; auch dies wird der eImpfpass sicherstellen. Bürger/innen profitieren vom eImpfpass somit dahingehend, dass sie über eine vollständige und dauerhafte Impfdokumentation verfügen und nicht länger als "Datenträger" fungieren müssen. Der einfache und niederschwellige Zugang zu ihren Impfdaten wird über eine Erweiterung des ELGA-Portals (digital) bzw. eine Erweiterung der Aufgaben der Ombudsstelle (analog) gewährleistet. Additive Services, wie etwa ein Erinnerungssystem, fördern einerseits die Compliance der Betroffenen und unterstützen andererseits die Prävention.
Istzustand 2025:
Der eImpfpass ist prinzipiell in der Lage, alle Impfdaten in digitaler Form an einer Stelle zusammenzuführen. Gemäß § 4 Abs.1 eHealth-Verordnung 2025 sind derzeit sechs Impfungen verpflichtend und die übrigen freiwillig in den eImpfpass einzutragen. Hinsichtlich der bereits verpflichtend einzutragenden Impfungen wurde der Meilenstein erreicht. Die Etablierung weiterer Services, wie etwa ein Erinnerungssystem, ist noch nicht abgeschlossen.
Datenquelle:
eImpfpass
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Meilenstein 2: Abklärung des Impfstatus und Auswertung erfasster Impfungen
Ausgangszustand 2019:
Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe müssen unabhängig vom Vorliegen der dafür notwendigen Daten über den Impfstatus durchgeführt werden, was zu zeitlichem und finanziellen Mehraufwand für die Bürger/innen und die Gesundheitsdiensteanbieter führt. Im Rahmen des "contact tracing" aller Kontaktpersonen beim Auftreten eines Krankheits- oder Verdachtsfalles einer durch Impfung vermeidbaren Erkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragbar ist, müssen diese Kontaktpersonen mit einem enormen Zeit- und Ressourcenaufwand festgestellt, kontaktiert sowie deren Impfdokumentation kontrolliert werden, um entsprechende postexpositionelle Maßnahmen treffen zu können. Für Impfungen, die außerhalb öffentlicher Impfprogramme verabreicht werden, können derzeit praktisch keine Durchimpfungsraten berechnet werden. Allenfalls könnten die Verkaufszahlen der Hersteller von Impfstoffen, sofern diese überhaupt verfügbar gemacht werden, den Bevölkerungszahlen gegenüberstellt werden, was jedoch wenig aussagekräftig ist. Um dennoch einen Anhaltspunkt über die Impfversorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewinnen, muss man sich derzeit aufwändiger Hilfsberechnungen (Simulationen) bedienen. Die Erfassung und Abrechnung der Arzthonorare im Rahmen kostenfreier Impfprogramme erfolgt derzeit zumeist über Listen oder Schecks (voucher), welche pro Impfling von den impfenden Gesundheitsdiensteanbietern übermittelt werden. Diese Daten müssen bislang oft händisch in entsprechende Dokumentations- und Abrechnungssysteme übertragen werden, was einen beträchtlichen personellen Aufwand bedingt und zu vermeidbaren Fehlerquellen führt.
Zielzustand 2025:
Die notwendigen Impfdaten liegen vor, sodass Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe bei bereits geschützten Personen vermieden werden. Der eImpfpass ermöglicht es, den Impfstatus betroffener Kontaktpersonen zeitnah und lückenlos zu überprüfen, woraus eine deutliche Aufwands- und Kostenreduktion bei der Erstellung der Umgebungsanalysen resultiert. Dies kann viel rascher als bisher erfolgen, was besonders wichtig ist, weil postexpositionelle Maßnahmen schnell und konsequent gesetzt werden müssen, um effektiv zu sein. Auch dadurch ergibt sich eine Ressourcen- und Kostenersparnis. Bei Vorliegen der entsprechenden Impfdaten im eImpfpass können Durchimpfungsraten deutlich schneller, präziser und sogar geografisch eingegrenzt ermittelt werden. Durch die höhere Datenqualität werden die Ergebnisse ein deutlich besseres und exakteres Abbild der tatsächlichen Situation ermöglichen.
Istzustand 2025:
Gemäß § 4 Abs. 1 eHealth-Verordnung 2025 sind derzeit sechs Impfungen verpflichtend und die übrigen freiwillig in den eImpfpass einzutragen. Hinsichtlich der bereits verpflichtend einzutragenden Impfungen wurde der Meilenstein erreicht; die Überprüfung des Impfstatus kann niederschwellig digital erfolgen und auch eine Auswertung der im eImpfpass erfassten Impfungen ist über ein nicht öffentlich zugängliches Online-Dashboard möglich.
Datenquelle:
eImpfpass
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Meilenstein 3: Vollständige Digitalisierung der Impfdokumentation
Ausgangszustand 2019:
Die im Papierimpfpass dokumentierten Impfungen müssen systematisch kontrolliert werden, ob sie vollständig erfasst sind oder nicht. Lücken im Papierimpfpass müssen gefunden und mit Unterstützung des Betroffenen geklärt werden. Papiergestützte Impfdokumentationen können vielfach aufgrund ihres Alters oder handschriftlicher Eintragungen nicht oder nur zeitaufwändig entziffert werden. Wenn nicht gebräuchliche Impfstoffe verwendet werden und nur Handelsnamen angegeben sind, von denen teilweise Impfindikationen für einzelne Gesundheitsdiensteanbieter nicht bekannt sind, müssen diese erst zeitintensiv eruiert werden. Aufgrund der unvollständigen oder nicht vorhandenen Dokumentation im Papierimpfpass ist für die Bürger/innen oft selbst nicht ersichtlich, gegen welche Erreger die erhaltenen Impfungen schützen und ob der jeweilige Schutz noch aufrecht ist bzw. wann die nächsten Impfungen zur Aufrechterhaltung eines Impfschutzes erfolgen sollten. Dadurch kommt es zum Auftreten von Erkrankungen, die durch Impfungen vermieden werden könnten oder zu Komplikationen bei Erkrankungen wie Influenza. Andererseits kann mangelnde Kenntnis des Impfstatus zu Impfungen führen, die nicht notwendig sind (Mehrfachimpfungen). Aktuell kann nicht mit ausreichender Sicherheit nachvollzogen werden, welche Charge eines Impfstoffen wann und an wen verimpft wurde.
Zielzustand 2025:
Im eImpfpass wird niederschwellig und komprimiert erkennbar sein, welche Impfungen verabreicht wurden, wogegen die Impfungen schützen und wann die nächsten Impfungen anstehen. Gesundheitsdiensteanbieter können sich rasch einen Überblick über den Impfstatus der betroffenen Person verschaffen. Die Digitalisierung erleichtert die Lesbarkeit und führt zu einer schnelleren Impfanamnese, Lese- bzw. Übertragungsfehler werden reduziert. Die Vollständigkeit und leichte Erfassbarkeit der Informationen werden die Rechercheaufwände der Gesundheitsdiensteanbieter erkennbar verringern. Vollständigere Impfinformation tragen dazu bei, Mehrfachimpfungen und/oder vermeidbare unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu verhindern. Damit reduzieren sich auch die Systemkosten, etwa für die Behebung der gesundheitlichen Folgen vermeidbarer unerwünschter Arzneimittelwirkungen oder die Kosten für die Wirtschaft, die durch Arbeitsausfallszeiten verursacht werden.
Istzustand 2025:
Prinzipiell sind die notwendigen technischen Rahmenbedingungen zur vollständigen Digitalisierung der Impfdokumentation gegeben. Um diese lückenlos zu ermöglichen, sind aktuell noch operative und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche derzeit in Abstimmung sind.
Datenquelle:
eImpfpass
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 2: Verfügbarkeit digitaler Impfinformationen für die Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens
Beschreibung des Ziels
Durchimpfungsraten sollen aufgrund der durchgängig digitalen Erfassung der Impfdaten bestimmt werden können und Maßnahmen ermöglichen, die im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens zur Verhinderung der Ausbreitung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten gesetzt werden müssen. Bei Auftreten eines Krankheits- oder Verdachtsfalles einer hoch ansteckenden und durch Impfung vermeidbaren Erkrankung (wie z. B. Masern) sollen beispielsweise im Rahmen von Umfeldanalysen alle Kontaktpersonen dieses Krankheits- oder Verdachtsfalles identifiziert werden, um zielgerichtete postexpositionelle Maßnahmen zur Eindämmung des Krankheitsausbruchs treffen zu können. Österreich hat sich gegenüber der WHO im Rahmen des globalen Polio-Eradikationsprogramms und des Masern- und Röteln-Eliminationsprogramms verpflichtet, im Rahmen der internationalen Anstrengungen Maßnahmen zu setzen, um die für die Eradikation bzw. Elimination der genannten Erreger notwendigen Durchimpfungsraten zu erreichen. Im Rahmen dieser Programme ist die regelmäßige Übermittlung von flächendeckend und lückenlos erhobenen Daten an die zuständigen Koordinationsstellen der genannten Programme ein essentieller Parameter. Durch die vollständige und lückenlose Erhebung der Impfdaten und der damit einhergehenden dringend erforderlichen Identifikation von „Impflücken“ können gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Durchimpfungsraten gesetzt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Digitalisierung der Steuerungsprozesse im Impfwesen
Ausgangszustand 2019:
Die Durchimpfungsraten in Österreich liegen nach wie vor deutlich unter den empfohlenen Quoten, die eine Unterbrechung der Krankheitsübertragung ermöglichen würden. Rezente Berechnungen aus Zahlen des kostenfreien Kinderimpfkonzepts – allerdings nur basierend auf einem agentenbasierten Simulationsmodell – zeigen beispielsweise, dass bei 2 – 4-jährigen Kindern der Anteil an nicht ausreichend gegen Polio geimpften Kindern bei 17 % liegt. Über das kostenfreie Impfkonzept hinaus ist es derzeit in Österreich praktisch nicht möglich, Durchimpfungsraten zu errechnen, weil die Datenbasis fehlt. Impflücken können aus diesem Grund nur abgeschätzt werden, was in weiterer Folge dazu führt, dass diese auch nicht effektiv bzw. gezielt bekämpft werden können. Analysen, beispielsweise ob Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen eingehalten werden oder Impfungen in definierten Gruppen verabreicht wurden, sind nicht möglich. Bekannte Datenlage (Berechnungsmethode: agentenbasiertes, dynamisches Simulationsmodell, das 2016 entwickelt wurde): Durchimpfungsrate bei Kindern und Jugendlichen für HPV (derzeit keine Modellberechnungen verfügbar; Schätzungen: ca. 50 %) Durchimpfungsrate bei Kindern und Jugendlichen für MMR1: ca. 90 % Durchimpfungsrate bei Kindern und Jugendlichen für MMR2: ca. 85 %
Zielzustand 2025:
Die Umsetzung einer flächendeckenden und lückenlosen Erfassung von digitalen Impfdaten ist Voraussetzung dafür, mit entsprechenden elektronischen Werkzeugen die tatsächliche Impfversorgung der österreichischen Bevölkerung feststellen zu können. Diese Daten tragen auch dazu bei, die Wirksamkeit und Annahme von Impfprogrammen zu überwachen und zu optimieren. Systemische Impflücken können dargestellt und gezielt bekämpft werden, um so den Impfstatus der gesamten Bevölkerung verbessern. Analysen, beispielsweise ob Impfintervalle konform den Empfehlungen eingehalten werden oder Impfungen definierter (exponierter) Gruppen erfolgt sind, können durchgeführt werden. Daraus resultierend können auch entsprechende gesundheitspolitische Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden. Die bessere Datengrundlage ermöglicht qualitativ entsprechende Meldungen an die Koordinationsstellen und trägt dadurch bei, den internationalen Ruf Österreichs im eHealth-Bereich weiter zu verbessern.
Istzustand 2025:
In seiner aktuellen Form liefert der eImpfpass wertvolle Informationen zur Beurteilung der Annahme diverser öffentlicher Impfprogramme sowie zu Abschätzung von Durchimpfungsraten. Damit ist ein wesentliches Werkzeug in der Planung öffentlicher Impfprogramme, etwa hilft er bei der Schätzung zu bestellender Impfstoffmengen. Aufgrund teilweise lückenhafter Erfassung von Impfungen im eImpfpass (bspw. mangels Möglichkeit zur Eintragung ohne e-Card) muss jedoch aktuell auch auf andere Informationsquellen zurückgegriffen werden.
Datenquelle:
eImpfpass
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Meilenstein 2: Digitale Unterstützung im Ausbruchsmanagement
Ausgangszustand 2019:
Um abzuklären, ob bei den betroffenen Kontaktpersonen ein aufrechter Schutz gegen die entsprechende Erkrankung vorhanden ist, müssen diese Kontaktpersonen mit einem enormen Zeit- und Ressourcenaufwand kontaktiert sowie deren persönliche Impfdokumentation einzeln kontrolliert werden. Dabei kommt es neben Zeitverzögerungen auch zu hohen Kosten, wenn bei ungeschützten Kontaktpersonen neben persönlichen und individuellen Kontrollen der Impfdokumentation auch Antikörpertestungen durchgeführt werden müssen. Für die Einleitung entsprechender postexpositoneller Maßnahmen ist jedoch der Faktor Zeit der wichtigste Parameter, damit die gesetzten Maßnahmen erfolgreich sein können, wie z. B. die medikamentöse Prophylaxe oder postexpositionelle Impfung. Andernfalls müssen Absonderungen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Erkrankung angeordnet werden. Durch den Zeitverlust kommt es nicht nur zu einer beträchtlichen Steigerung des Erkrankungsrisikos für die jeweiligen Kontaktpersonen selbst, sondern es wird auch die Gefahr größerer Krankheitsausbrüche erhöht, die eine Gefährdung für größere Bevölkerungsgruppen darstellen können.
Zielzustand 2025:
In Ausbruchssituationen kann der Impfstatus von Kontaktpersonen zweifelsfrei und mit geringem Zeitaufwand ermittelt werden. Es müssen nur mehr jene Personen, die über keinen Impfschutz oder (noch) keine ausreichende Dokumentation im eImpfpass verfügen, kontaktiert werden, um weitere eindämmende Maßnahmen zu ergreifen. Dies wird den Aufwand nicht nur für die betroffenen Behörden, sondern auch für die betroffenen Bürger/innen deutlich reduzieren, Extra-Vorstellungen beim Gesundheitsdiensteanbieter (in solchen Fällen idR die Bezirksverwaltungsbehörde) können unterbleiben. Durch die schnellere Reaktionsmöglichkeit können zeitkritische postexpositionelle Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. Die raschere Identifikationsmöglichkeit des empfänglichen Kontaktpersonenkreises führt zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit der Betroffenen, der Gesundheitsdiensteanbieter sowie auch der gesamten Bevölkerung.
Istzustand 2025:
Der eImpfpass ist prinzipiell in der Lage, alle Impfdaten in digitaler Form an einer Stelle zusammenzuführen und kann damit besonders in Ausbruchssituationen als zeitnahe, niederschwellige und vollständig digitale Informationsquelle ortsunabhängig eingesetzt werden. Gemäß § 4 Abs.1 eHealth-Verordnung 2025 sind derzeit sechs Impfungen verpflichtend und die übrigen freiwillig in den eImpfpass einzutragen. In den letzten Jahren der COVID-19-Pandemie wurde der Grüne Pass mit den Daten des eImpfpass gespeist, wodurch ein wesentlicher Beitrag zum Ausbruchsmanagement geleistet wurde.
Datenquelle:
eImpfpass
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 3: Optimierung von ELGA und generische Weiterentwicklung der zentralen ELGA-Infrastruktur für eHealth-Anwendungen
Beschreibung des Ziels
Die Qualität der Metadaten in den Verweisregistern ist von zentraler Bedeutung für das zuverlässige Auffinden (Accessibility und Usability) von Dokumenten in ELGA. Dazu müssen eBefunde/Entlassungsbriefe aller ELGA-GDA mit korrekten und einheitlichen Metadaten registriert werden. Deren Evaluierung soll flächendeckend durchgeführt werden dürfen, um Anhaltspunkte für nutzungsorientierte Verbesserungen zu gewinnen. Die im Kontext des Primärversorgungsgesetzes begonnene Öffnung der zentralen Komponenten der ELGA-Infrastruktur wird für Zwecke des eImpfpasses fortgeführt und als generische Lösung für künftige eHealth-Anwendungen rechtlich weiterentwickelt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ausbau der öffentlichen Gesundheitstelematikinfrastruktur
Ausgangszustand 2019:
Mangels ausreichender Rechtsgrundlage kann die Evaluierung der Metadaten in den Verweisregistern nicht umfassend durchgeführt werden. ELGA-Infrastrukturkomponenten dürfen derzeit nur sehr eingeschränkt über ELGA hinausgehend verwendet werden (etwa der Patientenindex), obwohl ihre Nutzung technisch auch außerhalb bzw. unabhängig von ELGA möglich und ökonomisch zweckmäßig wäre.
Zielzustand 2025:
Die nunmehr rechtlich zulässige umfassendere Evaluierung der in den Verweisregistern gespeicherten Metadaten ist erfolgt, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind umsetzungsreif konzipiert. Die vorhandenen ELGA-Komponenten dürfen rechtlich auch für sogenannte eHealth-Anwendungen genutzt werden. Damit wird der Aufbau redundanter Infrastruktur vermieden bzw. Mehrwert (Synergien) geschaffen.
Istzustand 2025:
Derzeit können ELGA-Komponenten auch für den eImpfpass genutzt werden. Vorbereitung zur Nutzung weiteren Services ist geschaffen.
Datenquelle:
GTelG 2012 Erweiterungen der neuen Funktionen und Services (§ 24f)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung der Rechtsgrundlagen für die eHealth-Anwendung "eImpfpass"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Entsprechend der diesbezüglichen gesundheitspolitischen Zielsetzung, wie sie der Beschlusslage auf Ebene der Zielsteuerung Gesundheit im Kontext der Ausgestaltung und Finanzierung eines Pilotprojekts zu entnehmen ist, soll der eImpfpass umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte eHealth-Anwendung, d.h., eine Anwendung außerhalb des ELGA-Regimes (4. Abschnitt des GTelG 2012), die jedoch bestimmte ELGA-Infrastrukturkomponenten (mit-)nutzen soll. Kernstück der eHealth-Anwendung eImpfpass ist ein zentrales Impfregister, das der Dokumentation aller Impfungen dient und aus dem der individuelle eImpfpass generiert wird. Das Impfregister ist im Rahmen des Pilotprojekts von der ELGA GmbH zu errichten und im künftigen Vollbetrieb (nach bundesweitem Rollout) von der/dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister/in zu betreiben.
Daten aus bestehenden Impfdatenbanken, insbesondere jenen der Länder, dürfen unter der Voraussetzung, dass diese Daten die Qualitätsanforderungen erfüllen und eindeutige elektronische Identitäten der Bürger/inne/n enthalten, von der/dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister/in in das zentrale Impfregister übernommen werden. Die im Impfregister gespeicherten Daten sind 10 Jahre nach Sterbedatum, spätestens jedoch 120 Jahre nach der Geburt der Bürgerin/des Bürgers zu löschen. Bereits im zentralen Impfregister gespeicherte, aber unrichtige Daten dürfen bei Nicht-Verfügbarkeit des ursprünglich speichernden Gesundheitsdiensteanbieters von den Bezirksverwaltungsbehörden aktualisiert (berichtigt) werden. Damit wird dem Recht auf Richtigstellung auch über einen längeren Zeitraum entsprochen.
Für die Darstellung des persönlichen Impfkalenders auf Basis dokumentierter Impfungen sowie für die Erinnerung an empfohlene Impfungen ist der jeweils aktuelle Impfplan Österreich im zentralen Impfregister zu hinterlegen. Ferner sind standardisierte elektronische Schnittstellen zur Verfügung zu stellen, um den Zugriff auf die zusammenfassende Darstellung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, u.a. auch in ELGA, zu ermöglichen oder die Informationen anderen eHealth-Anwendungen gemäß dem 5. Abschnitt des GTelG 2012 zur Verfügung zu stellen. Die ELGA-Ombudsstelle unterstützt die Bürger/innen insoweit, als sie im Auftrag der/des jeweiligen Bürgerin/Bürgers auf die zusammenfassende Darstellung der Impfdaten (eImpfpass) und den persönlichen Impfplan zugreifen und auch ausdrucken darf.
Die zur Speicherung verpflichteten Gesundheitsdiensteanbieter, die zu speichernden Datenkategorien sowie die Zwecke, zu denen diese Daten personenbezogenen verarbeitet werden dürfen, sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Nachdem jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zukünftige Entwicklung neuer Berufsbilder oder Impfungen zusätzliche Speicherverpflichtungen (Berufsgruppen) erforderlich macht und um dem dringenden Erfordernis der Vollständigkeit des zentralen Impfregisters möglichst rasch entsprechen zu können, sollen mit Verordnung der/des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin/Bundesministers im Bedarfsfall auch weitere zur Speicherung verpflichtete Gesundheitsdiensteanbieter festgelegt werden können. Ebenso sollen mit Verordnung die konkret zu speichernden Datenarten im Detail festgelegt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluierung von Verweisregister-Metadaten sowie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
§ 20 Abs. 6 GTelG 2012 schafft die nötige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung der in ELGA verwendeten Metadaten.
Die für ELGA errichtete Infrastruktur soll auch für eHealth-Anwendungen genutzt werden dürfen. Für bestimmte ELGA-Komponenten ist dies schon jetzt ausdrücklich zulässig (§ 18 Abs. 1 Z 1, § 23 Abs. 4 GTelG 2012), durch die Anpassung des § 21 GTelG 2012 soll explizit geregelt werden, dass das ELGA-Berechtigungssystem auch der Verwaltung der spezifischen Zugriffberechtigungen und Steuerung der Zugriffe auf eHealth-Anwendungen sowie der Dokumentation dient. Gleiches gilt für das ELGA-Protokollierungssystem sowie den Gesundheitsdiensteanbieterindex. Die dazu erforderlichen technisch-inhaltlichen Adaptierungen erfolgen weitgehend im Rahmen des Pilotprojekts eImpfpass.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung der Rechtsgrundlagen für das Pilotprojekt eImpfpass
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der eHealth-Verordnung werden ergänzende Bestimmungen ausschließlich für die Umsetzung des Pilotprojekts eImpfpass geschaffen, wofür zum Zeitpunkt der Erstellung der Novelle zum GTelG 2012 die erforderlichen Unterlagen und Kenntnisse noch nicht abschließend verfügbar waren. Konkret werden damit der sogenannte und auf der Clinical Document Architecture – CDA basierende Implementierungsleitfaden und die daraus abgeleiteten Konformitätskriterien (zu befüllende Pflichtfelder) und der Veröffentlichungsort für die dabei zu verwendenden Vokabulare (Terminologien) festgelegt. Ferner wird für die am Pilotprojekt teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter mit dem Inkrafttreten der Verordnung die Speicherverpflichtung vorgesehen. Schließlich enthält der Verordnungsentwurf ergänzende Bestimmungen über die Portierung der Anwendung und der Daten des Impfregisters, die auf Grund der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens der Novelle zum GTelG 2012 notwendig geworden sind.
Die Maßnahme adressiert die Ziele 1 und 2 mit der Maßgabe, dass schon allein auf Grund der Einschränkungen des Pilotprojekts eine Zielerreichung nur insofern möglich ist, als die anforderungskonforme Umsetzung der Pilotfunktionalitäten feststellbar ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die resultierenden Planabweichungen begründen sich durch folgende Faktoren: Vorgezogene Implementierungsmaßnahmen durch die COVID-Pandemie, die Umkonzeptionierung des Pilotbetriebes, Erhöhte Personalaufwände durch ständig ändernde Anforderungen, Umsetzung der kurzfristig angeordneten Maßnahmen durch den Krisenstab bzw. Corona-Kommission. Der ursprüngliche Pilotbetrieb sah einen stufenweisen Einsatz des elektronischen Impfpasses vor. Pandemie-bedingt musste der Impfpass für die COVID-Impfungen bereits in der ersten Phase österreichweit in einen Vollbetrieb gehen. Dieser Umstand verursachte die oben angeführten Kostenerhöhungen und Mehraufwände.
Die ursprünglich angeführten Kosten der Bundesländer und der Sozialversicherung konnten Pandemie-bedingt nicht gehalten werden. Die Bedeckung dieser erfolgte durch die Corona-Sonderfinanzierungsgesetze.
Die langfristige Finanzierung des Impfpasses erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeszielsteuerungskommission durch die drei Systempartner: Bund, Länder und Sozialversicherung zu jeweils einem Drittel.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Bedingt durch die Standardisierungen der Schnittstellen entsprechend den internationalen Standards und Vorgaben ergaben sich für die Unternehmen nur einmalige Aufwände für eine Erstanpassung der Schnittstellen. Hierbei ist es wichtig festzuhalten, dass auch zukünftige Entwicklungen nach Vorgaben der IHE (Integrating the Healthcare Enterprise ist eine weltweite Initiative von Experten aus dem Gesundheitswesen und der IT-Industrie, die sich für den verbesserten, standardisierten Datenaustausch zwischen medizinischen IT-Systemen einsetzt.), HL7 (Health Level Seven ist ein internationaler Standard für den elektronischen Datenaustausch zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen) u.a. eingehalten werden. Wie schon in der ursprünglichen WFA angeführt, sind dem Ressort keine Auswirkungen bekannt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Der Vollbetrieb des eImpfpasses soll am 01.01.2029 aufgenommen werden (vgl. § 30 eHealthV 2015 bzw. die Ausführungen oben). Da ursprünglich geplant war, den Pilotbetrieb zu evaluieren und basierend auf diesen Ergebnissen den Flächenrollout durchzuführen, soll nunmehr im Jahr 2030 eine weitere Evaluierung durchgeführt werden.
Die Evaluierung soll nicht bereits im Jahr 2029 stattfinden, da § 32 Abs. 3 eHealthV 2025 zwar festlegt, dass alle Funktionen des eImpfpasses bis 31.12.2028 umgesetzt werden müssen, gleichzeitig aber eine Nachfrist bis 30.06.2029 einräumt. Eine Evaluierung vor Ende dieser Nachfrist scheint nicht zielführend zu sein.