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Vorhaben

BÜNDELUNG: Novelle Gesundheitstelematikgesetz 2012 & eHealth-Verordnung - eImpfpass

BÜNDELUNG: Bundegesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird & eHealth-Verordnung

2025
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -20.554

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Im österreichischen Impfwesen wird der papierbasierte Impfpass als zentrales Instrument für die Dokumentation und den Nachweis von Impfungen der Betroffenen verwendet. Obwohl der papierbasierte Impfpass über viele Jahre verwendet wurde, erfüllt er aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr die Anforderungen an ein modernes Gesundheitswesen:
Die Dokumentation des Impfstatus einer Person ist in Österreich häufig unvollständig oder nicht durchgängig, was unter anderem daran liegt, dass bei Nichtvorhandensein eines Papierimpfasses ein neuer Impfpass ausgestellt wird, sodass Impfungen, die eine Person über mehrere Jahre erhalten hat, auf mehrere Papierdokumente verteilt sind und daraus resultierend der Impfstatus nicht mehr oder nur aufwändig ermittelt werden kann. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung werden Impfdienstleistungen im Zeitverlauf von vielen verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern erbracht, sodass auch beim einzelnen Gesundheitsdiensteanbieter keine vollständige Aufzeichnung über den Impfstatus einer Person vorhanden ist. Die Auswertung des Papierimpfasses ist überdies oft aufgrund der mit der Zeit eingeschränkten Lesbarkeit handschriftlicher Eintragungen erschwert, wodurch selbst bei Vorhandensein aller Papierimpfpässe die verabreichten Impfungen nicht zweifelsfrei nachvollzogen werden können.
Da die Auswertung des Papierimpfpasses aus den genannten Gründen schon für Gesundheitsdiensteanbieter, die über ein medizinisches Fachwissen verfügen, erschwert ist, besteht dieses Problem umso mehr für die Bürger/innen: Aus dem Papierimpfpass geht oftmals nicht klar hervor, gegen welche Erreger die erhaltenen Impfungen schützen, ob der jeweilige Schutz noch aufrecht ist bzw. wann die nächste Impfung zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes erfolgen sollte.
Die im Papierimpfpass bzw. in lokalen Dokumentationen der Gesundheitsdiensteanbieter (Impfstellen) enthaltenen Daten stehen zudem dem öffentlichen Gesundheitswesen nicht für statistische Auswertungen und/oder darauf aufbauende Steuerungsmaßnahmen zur Verfügung, sodass eine adäquate und seriöse Datengrundlage für zu setzende Maßnahmen nicht vorhanden ist. Eine valide Datengrundlage ist aber Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Nur mit vollständigen Daten können evidenzbasierte, effiziente und effektive Entscheidungen im Sinne der Wirkungsorientierung getroffen werden.
Da Österreich im internationalen Vergleich häufig mit unvollständigen Daten in Verbindung gebracht wird, kann die Reputation Österreichs und des österreichischen Gesundheitswesens beeinträchtigt werden.
Die Abrechnung der Arzthonorare im Rahmen kostenfreier Impfprogramme erfolgt derzeit – je nach Bundesland unterschiedlich – über Listen- oder Schecksysteme (voucher), welche pro Impfling von den Gesundheitsdiensteanbietern übermittelt werden müssen. Diese Daten müssen von den Verrechnungsstellen teilweise händisch in entsprechende Dokumentations- und Abrechnungssysteme übertragen werden, was einen beträchtlichen personellen Aufwand und potenzielle Fehlerquellen darstellt. Handschriftliche Unterlagen sind zudem unvollständig oder unleserlich, was beachtlichen Clearingaufwand nach sich zieht.
Das öffentliche Gesundheitswesen (public health) bzw. die für dessen Steuerung und Weiterentwicklung zuständigen Behörden und Entscheidungsträger haben aufgrund der nicht in digitaler Form vorhandenen Daten kaum die Möglichkeit, auf akute Ereignisse (Ausbrüche) in angemessener Zeit und mit angemessenen Mitteln zu reagieren (Krisenmanagement). Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind der Malaria-Zwischenfall mit Todesfolge und die Häufung von Masernausbrüchen. Dies ist aus epidemiologischer Sicht insbesondere hinsichtlich jener übertragbaren Krankheiten bedenklich, die in Österreich bereits als „ausgestorben“ galten, durch verschiedene Faktoren, wie etwa erhöhte Mobilität, jedoch wieder auftreten und denen daher versorgungsmäßig wieder mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben des Elektronischen Impfpasses (eImpfpass) trägt dazu bei, Impf- und versorgungsrelevante Gesundheitsinformationen strukturiert, zentral und orts- sowie zeitunabhängig für die am Gesundheitssystem beteiligten Akteure zu dokumentieren. Dadurch werden sowohl die Qualität der Gesundheitsversorgung als auch die Effizienz der Versorgungsprozesse gestärkt.
Der eImpfpass adressiert insbesondere die lückenlose, digitale Dokumentation verabreichter Impfungen und dient damit der Erhöhung der Niederschwelligkeit, was in der Folge positive Auswirkungen auf die Akzeptanz und Abwicklung von Impfungen hat. Damit leistet der eImpfpass einen Beitrag zur Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs sowie zur Verbesserung des Ressourceneinsatzes. Gleichzeitig fördert er die Koordination, Konzeption und Umsetzung moderner eHealth-Anwendungen unter Nutzung und Weiterentwicklung der ELGA-Infrastruktur sowie die Organisation der Impfungen in Österreich.
Das Vorhaben steht im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen von Bund und Ländern gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die die Schaffung von Rahmenbedingungen für den breiteren Einsatz elektronischer Gesundheitsdienste vorsieht. Darüber hinaus unterstützt der eImpfpass die Zufriedenheit der Bevölkerung durch die Optimierung von Versorgungs- und Behandlungsprozessen sowie durch eine zentrale und vollständige Datenerfassung als Grundlage einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung.
Der Zusammenhang zu SDG 3.8 ergibt sich hinsichtlich des Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsdiensten insofern, als durch die mit dem eImpfpass verbundenen Auswertungen auch der Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und der Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren Impfstoffen für alle erreicht werden kann.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung

Beschreibung des Ziels

Die bislang papiergestützte Dokumentation (Papierimpfpass) wird durch eine durchgängige digitale Dokumentation abgelöst. Das Impfregister, in dem bundesweit alle Impfungen erfasst werden, stellt die Primärdokumentation dar, eine separate Dokumentation (durch die Gesundheitsdiensteanbieter) für die Betroffenen ist nicht mehr erforderlich. Mit der digitalen Verarbeitung von Impfdaten einher geht die Verbesserung der Vollständigkeit und der Verfügbarkeit von Impfinformationen für Bürger/innen wie auch für Gesundheitsdiensteanbieter („Impfstellen“). Bürger/inne/n wird der Zugang zu ihren Gesundheitsdaten (hier: Impfdaten) erleichtert. Damit verbunden sind die Stärkung der Eigenverantwortung und die Förderung der Prävention. Aufgrund der Verfügbarkeit einer digitalen Datenbasis können auch öffentliche Impfprogramme wesentlich genauer auf Zielgruppen ausgerichtet und Beschaffungsvorgänge für Impfstoffe exakter am nunmehr einfacher festzustellenden Bedarf ausgerichtet werden. Digitale Impfdaten sollen in Verbindung mit weiteren Informationen dazu beitragen, vermeidbare unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder unnötige Mehrfachimpfungen zu verhindern. Ferner sollen Aufwände für die Beteiligten und das Gesundheitssystem reduziert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ablöse des Papierimpfpasses und Einführung zusätzlicher Funktionen

Ausgangszustand 2019:

Die Dokumentation von Impfungen ist häufig unvollständig oder nicht durchgängig, weil sie auf mehrere Papierimpfpässe verteilt ist oder Papierimpfpässe in Verlust geraten sind. Da Impfungen in der Regel nicht von einem einzigen, sondern von verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern verabreicht werden, ist auch bei den Gesundheitsdiensteanbietern keine vollständige Information über den Impfstatus einer Person vorhanden. Die Zusammenführung von Impfinformationen im Anlassfall ist kaum möglich, sodass sich der Gesundheitsdiensteanbieter kein ausreichendes Bild über den Impfstatus und die mit der anstehenden Impfung allenfalls zusammenhängenden Rahmenbedingungen (z. B. Kontraindikationen) machen kann. Dies führt u.a. zu vermeidbaren zeitlichen Mehraufwänden, sowohl für den Gesundheitsdiensteanbieter als auch für die Bürgerin/den Bürger.

Zielzustand 2025:

Durch den eImpfpass, der alle Impfdaten in digitaler Form an einer Stelle (Impfregister) zusammenführt, wird das Problem der auf mehrere Papierdokumente verteilten und/oder unvollständigen Impfinformationen gelöst. Manche Impfungen werden einmalig verabreicht, die Information darüber muss über einen sehr langen Zeitraum (potenziell lebenslang) verfügbar sein; auch dies wird der eImpfpass sicherstellen. Bürger/innen profitieren vom eImpfpass somit dahingehend, dass sie über eine vollständige und dauerhafte Impfdokumentation verfügen und nicht länger als "Datenträger" fungieren müssen. Der einfache und niederschwellige Zugang zu ihren Impfdaten wird über eine Erweiterung des ELGA-Portals (digital) bzw. eine Erweiterung der Aufgaben der Ombudsstelle (analog) gewährleistet. Additive Services, wie etwa ein Erinnerungssystem, fördern einerseits die Compliance der Betroffenen und unterstützen andererseits die Prävention.

Istzustand 2025:

Der eImpfpass ist prinzipiell in der Lage, alle Impfdaten in digitaler Form an einer Stelle zusammenzuführen. Gemäß § 4 Abs.1 eHealth-Verordnung 2025 sind derzeit sechs Impfungen verpflichtend und die übrigen freiwillig in den eImpfpass einzutragen. Hinsichtlich der bereits verpflichtend einzutragenden Impfungen wurde der Meilenstein erreicht. Die Etablierung weiterer Services, wie etwa ein Erinnerungssystem, ist noch nicht abgeschlossen.

Datenquelle:
eImpfpass

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Meilenstein 2: Abklärung des Impfstatus und Auswertung erfasster Impfungen

Ausgangszustand 2019:

Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe müssen unabhängig vom Vorliegen der dafür notwendigen Daten über den Impfstatus durchgeführt werden, was zu zeitlichem und finanziellen Mehraufwand für die Bürger/innen und die Gesundheitsdiensteanbieter führt. Im Rahmen des "contact tracing" aller Kontaktpersonen beim Auftreten eines Krankheits- oder Verdachtsfalles einer durch Impfung vermeidbaren Erkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragbar ist, müssen diese Kontaktpersonen mit einem enormen Zeit- und Ressourcenaufwand festgestellt, kontaktiert sowie deren Impfdokumentation kontrolliert werden, um entsprechende postexpositionelle Maßnahmen treffen zu können. Für Impfungen, die außerhalb öffentlicher Impfprogramme verabreicht werden, können derzeit praktisch keine Durchimpfungsraten berechnet werden. Allenfalls könnten die Verkaufszahlen der Hersteller von Impfstoffen, sofern diese überhaupt verfügbar gemacht werden, den Bevölkerungszahlen gegenüberstellt werden, was jedoch wenig aussagekräftig ist. Um dennoch einen Anhaltspunkt über die Impfversorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewinnen, muss man sich derzeit aufwändiger Hilfsberechnungen (Simulationen) bedienen. Die Erfassung und Abrechnung der Arzthonorare im Rahmen kostenfreier Impfprogramme erfolgt derzeit zumeist über Listen oder Schecks (voucher), welche pro Impfling von den impfenden Gesundheitsdiensteanbietern übermittelt werden. Diese Daten müssen bislang oft händisch in entsprechende Dokumentations- und Abrechnungssysteme übertragen werden, was einen beträchtlichen personellen Aufwand bedingt und zu vermeidbaren Fehlerquellen führt.

Zielzustand 2025:

Die notwendigen Impfdaten liegen vor, sodass Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe bei bereits geschützten Personen vermieden werden. Der eImpfpass ermöglicht es, den Impfstatus betroffener Kontaktpersonen zeitnah und lückenlos zu überprüfen, woraus eine deutliche Aufwands- und Kostenreduktion bei der Erstellung der Umgebungsanalysen resultiert. Dies kann viel rascher als bisher erfolgen, was besonders wichtig ist, weil postexpositionelle Maßnahmen schnell und konsequent gesetzt werden müssen, um effektiv zu sein. Auch dadurch ergibt sich eine Ressourcen- und Kostenersparnis. Bei Vorliegen der entsprechenden Impfdaten im eImpfpass können Durchimpfungsraten deutlich schneller, präziser und sogar geografisch eingegrenzt ermittelt werden. Durch die höhere Datenqualität werden die Ergebnisse ein deutlich besseres und exakteres Abbild der tatsächlichen Situation ermöglichen.

Istzustand 2025:

Gemäß § 4 Abs. 1 eHealth-Verordnung 2025 sind derzeit sechs Impfungen verpflichtend und die übrigen freiwillig in den eImpfpass einzutragen. Hinsichtlich der bereits verpflichtend einzutragenden Impfungen wurde der Meilenstein erreicht; die Überprüfung des Impfstatus kann niederschwellig digital erfolgen und auch eine Auswertung der im eImpfpass erfassten Impfungen ist über ein nicht öffentlich zugängliches Online-Dashboard möglich.

Datenquelle:
eImpfpass

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Meilenstein 3: Vollständige Digitalisierung der Impfdokumentation

Ausgangszustand 2019:

Die im Papierimpfpass dokumentierten Impfungen müssen systematisch kontrolliert werden, ob sie vollständig erfasst sind oder nicht. Lücken im Papierimpfpass müssen gefunden und mit Unterstützung des Betroffenen geklärt werden. Papiergestützte Impfdokumentationen können vielfach aufgrund ihres Alters oder handschriftlicher Eintragungen nicht oder nur zeitaufwändig entziffert werden. Wenn nicht gebräuchliche Impfstoffe verwendet werden und nur Handelsnamen angegeben sind, von denen teilweise Impfindikationen für einzelne Gesundheitsdiensteanbieter nicht bekannt sind, müssen diese erst zeitintensiv eruiert werden. Aufgrund der unvollständigen oder nicht vorhandenen Dokumentation im Papierimpfpass ist für die Bürger/innen oft selbst nicht ersichtlich, gegen welche Erreger die erhaltenen Impfungen schützen und ob der jeweilige Schutz noch aufrecht ist bzw. wann die nächsten Impfungen zur Aufrechterhaltung eines Impfschutzes erfolgen sollten. Dadurch kommt es zum Auftreten von Erkrankungen, die durch Impfungen vermieden werden könnten oder zu Komplikationen bei Erkrankungen wie Influenza. Andererseits kann mangelnde Kenntnis des Impfstatus zu Impfungen führen, die nicht notwendig sind (Mehrfachimpfungen). Aktuell kann nicht mit ausreichender Sicherheit nachvollzogen werden, welche Charge eines Impfstoffen wann und an wen verimpft wurde.

Zielzustand 2025:

Im eImpfpass wird niederschwellig und komprimiert erkennbar sein, welche Impfungen verabreicht wurden, wogegen die Impfungen schützen und wann die nächsten Impfungen anstehen. Gesundheitsdiensteanbieter können sich rasch einen Überblick über den Impfstatus der betroffenen Person verschaffen. Die Digitalisierung erleichtert die Lesbarkeit und führt zu einer schnelleren Impfanamnese, Lese- bzw. Übertragungsfehler werden reduziert. Die Vollständigkeit und leichte Erfassbarkeit der Informationen werden die Rechercheaufwände der Gesundheitsdiensteanbieter erkennbar verringern. Vollständigere Impfinformation tragen dazu bei, Mehrfachimpfungen und/oder vermeidbare unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu verhindern. Damit reduzieren sich auch die Systemkosten, etwa für die Behebung der gesundheitlichen Folgen vermeidbarer unerwünschter Arzneimittelwirkungen oder die Kosten für die Wirtschaft, die durch Arbeitsausfallszeiten verursacht werden.

Istzustand 2025:

Prinzipiell sind die notwendigen technischen Rahmenbedingungen zur vollständigen Digitalisierung der Impfdokumentation gegeben. Um diese lückenlos zu ermöglichen, sind aktuell noch operative und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche derzeit in Abstimmung sind.

Datenquelle:
eImpfpass

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 2: Verfügbarkeit digitaler Impfinformationen für die Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens

Beschreibung des Ziels

Durchimpfungsraten sollen aufgrund der durchgängig digitalen Erfassung der Impfdaten bestimmt werden können und Maßnahmen ermöglichen, die im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens zur Verhinderung der Ausbreitung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten gesetzt werden müssen. Bei Auftreten eines Krankheits- oder Verdachtsfalles einer hoch ansteckenden und durch Impfung vermeidbaren Erkrankung (wie z. B. Masern) sollen beispielsweise im Rahmen von Umfeldanalysen alle Kontaktpersonen dieses Krankheits- oder Verdachtsfalles identifiziert werden, um zielgerichtete postexpositionelle Maßnahmen zur Eindämmung des Krankheitsausbruchs treffen zu können. Österreich hat sich gegenüber der WHO im Rahmen des globalen Polio-Eradikationsprogramms und des Masern- und Röteln-Eliminationsprogramms verpflichtet, im Rahmen der internationalen Anstrengungen Maßnahmen zu setzen, um die für die Eradikation bzw. Elimination der genannten Erreger notwendigen Durchimpfungsraten zu erreichen. Im Rahmen dieser Programme ist die regelmäßige Übermittlung von flächendeckend und lückenlos erhobenen Daten an die zuständigen Koordinationsstellen der genannten Programme ein essentieller Parameter. Durch die vollständige und lückenlose Erhebung der Impfdaten und der damit einhergehenden dringend erforderlichen Identifikation von „Impflücken“ können gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Durchimpfungsraten gesetzt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Digitalisierung der Steuerungsprozesse im Impfwesen

Ausgangszustand 2019:

Die Durchimpfungsraten in Österreich liegen nach wie vor deutlich unter den empfohlenen Quoten, die eine Unterbrechung der Krankheitsübertragung ermöglichen würden. Rezente Berechnungen aus Zahlen des kostenfreien Kinderimpfkonzepts – allerdings nur basierend auf einem agentenbasierten Simulationsmodell – zeigen beispielsweise, dass bei 2 – 4-jährigen Kindern der Anteil an nicht ausreichend gegen Polio geimpften Kindern bei 17 % liegt. Über das kostenfreie Impfkonzept hinaus ist es derzeit in Österreich praktisch nicht möglich, Durchimpfungsraten zu errechnen, weil die Datenbasis fehlt. Impflücken können aus diesem Grund nur abgeschätzt werden, was in weiterer Folge dazu führt, dass diese auch nicht effektiv bzw. gezielt bekämpft werden können. Analysen, beispielsweise ob Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen eingehalten werden oder Impfungen in definierten Gruppen verabreicht wurden, sind nicht möglich. Bekannte Datenlage (Berechnungsmethode: agentenbasiertes, dynamisches Simulationsmodell, das 2016 entwickelt wurde): Durchimpfungsrate bei Kindern und Jugendlichen für HPV (derzeit keine Modellberechnungen verfügbar; Schätzungen: ca. 50 %) Durchimpfungsrate bei Kindern und Jugendlichen für MMR1: ca. 90 % Durchimpfungsrate bei Kindern und Jugendlichen für MMR2: ca. 85 %

Zielzustand 2025:

Die Umsetzung einer flächendeckenden und lückenlosen Erfassung von digitalen Impfdaten ist Voraussetzung dafür, mit entsprechenden elektronischen Werkzeugen die tatsächliche Impfversorgung der österreichischen Bevölkerung feststellen zu können. Diese Daten tragen auch dazu bei, die Wirksamkeit und Annahme von Impfprogrammen zu überwachen und zu optimieren. Systemische Impflücken können dargestellt und gezielt bekämpft werden, um so den Impfstatus der gesamten Bevölkerung verbessern. Analysen, beispielsweise ob Impfintervalle konform den Empfehlungen eingehalten werden oder Impfungen definierter (exponierter) Gruppen erfolgt sind, können durchgeführt werden. Daraus resultierend können auch entsprechende gesundheitspolitische Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden. Die bessere Datengrundlage ermöglicht qualitativ entsprechende Meldungen an die Koordinationsstellen und trägt dadurch bei, den internationalen Ruf Österreichs im eHealth-Bereich weiter zu verbessern.

Istzustand 2025:

In seiner aktuellen Form liefert der eImpfpass wertvolle Informationen zur Beurteilung der Annahme diverser öffentlicher Impfprogramme sowie zu Abschätzung von Durchimpfungsraten. Damit ist ein wesentliches Werkzeug in der Planung öffentlicher Impfprogramme, etwa hilft er bei der Schätzung zu bestellender Impfstoffmengen. Aufgrund teilweise lückenhafter Erfassung von Impfungen im eImpfpass (bspw. mangels Möglichkeit zur Eintragung ohne e-Card) muss jedoch aktuell auch auf andere Informationsquellen zurückgegriffen werden.

Datenquelle:
eImpfpass

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Meilenstein 2: Digitale Unterstützung im Ausbruchsmanagement

Ausgangszustand 2019:

Um abzuklären, ob bei den betroffenen Kontaktpersonen ein aufrechter Schutz gegen die entsprechende Erkrankung vorhanden ist, müssen diese Kontaktpersonen mit einem enormen Zeit- und Ressourcenaufwand kontaktiert sowie deren persönliche Impfdokumentation einzeln kontrolliert werden. Dabei kommt es neben Zeitverzögerungen auch zu hohen Kosten, wenn bei ungeschützten Kontaktpersonen neben persönlichen und individuellen Kontrollen der Impfdokumentation auch Antikörpertestungen durchgeführt werden müssen. Für die Einleitung entsprechender postexpositoneller Maßnahmen ist jedoch der Faktor Zeit der wichtigste Parameter, damit die gesetzten Maßnahmen erfolgreich sein können, wie z. B. die medikamentöse Prophylaxe oder postexpositionelle Impfung. Andernfalls müssen Absonderungen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Erkrankung angeordnet werden. Durch den Zeitverlust kommt es nicht nur zu einer beträchtlichen Steigerung des Erkrankungsrisikos für die jeweiligen Kontaktpersonen selbst, sondern es wird auch die Gefahr größerer Krankheitsausbrüche erhöht, die eine Gefährdung für größere Bevölkerungsgruppen darstellen können.

Zielzustand 2025:

In Ausbruchssituationen kann der Impfstatus von Kontaktpersonen zweifelsfrei und mit geringem Zeitaufwand ermittelt werden. Es müssen nur mehr jene Personen, die über keinen Impfschutz oder (noch) keine ausreichende Dokumentation im eImpfpass verfügen, kontaktiert werden, um weitere eindämmende Maßnahmen zu ergreifen. Dies wird den Aufwand nicht nur für die betroffenen Behörden, sondern auch für die betroffenen Bürger/innen deutlich reduzieren, Extra-Vorstellungen beim Gesundheitsdiensteanbieter (in solchen Fällen idR die Bezirksverwaltungsbehörde) können unterbleiben. Durch die schnellere Reaktionsmöglichkeit können zeitkritische postexpositionelle Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. Die raschere Identifikationsmöglichkeit des empfänglichen Kontaktpersonenkreises führt zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit der Betroffenen, der Gesundheitsdiensteanbieter sowie auch der gesamten Bevölkerung.

Istzustand 2025:

Der eImpfpass ist prinzipiell in der Lage, alle Impfdaten in digitaler Form an einer Stelle zusammenzuführen und kann damit besonders in Ausbruchssituationen als zeitnahe, niederschwellige und vollständig digitale Informationsquelle ortsunabhängig eingesetzt werden. Gemäß § 4 Abs.1 eHealth-Verordnung 2025 sind derzeit sechs Impfungen verpflichtend und die übrigen freiwillig in den eImpfpass einzutragen. In den letzten Jahren der COVID-19-Pandemie wurde der Grüne Pass mit den Daten des eImpfpass gespeist, wodurch ein wesentlicher Beitrag zum Ausbruchsmanagement geleistet wurde.

Datenquelle:
eImpfpass

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht

Ziel 3: Optimierung von ELGA und generische Weiterentwicklung der zentralen ELGA-Infrastruktur für eHealth-Anwendungen

Beschreibung des Ziels

Die Qualität der Metadaten in den Verweisregistern ist von zentraler Bedeutung für das zuverlässige Auffinden (Accessibility und Usability) von Dokumenten in ELGA. Dazu müssen eBefunde/Entlassungsbriefe aller ELGA-GDA mit korrekten und einheitlichen Metadaten registriert werden. Deren Evaluierung soll flächendeckend durchgeführt werden dürfen, um Anhaltspunkte für nutzungsorientierte Verbesserungen zu gewinnen. Die im Kontext des Primärversorgungsgesetzes begonnene Öffnung der zentralen Komponenten der ELGA-Infrastruktur wird für Zwecke des eImpfpasses fortgeführt und als generische Lösung für künftige eHealth-Anwendungen rechtlich weiterentwickelt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ausbau der öffentlichen Gesundheitstelematikinfrastruktur

Ausgangszustand 2019:

Mangels ausreichender Rechtsgrundlage kann die Evaluierung der Metadaten in den Verweisregistern nicht umfassend durchgeführt werden. ELGA-Infrastrukturkomponenten dürfen derzeit nur sehr eingeschränkt über ELGA hinausgehend verwendet werden (etwa der Patientenindex), obwohl ihre Nutzung technisch auch außerhalb bzw. unabhängig von ELGA möglich und ökonomisch zweckmäßig wäre.

Zielzustand 2025:

Die nunmehr rechtlich zulässige umfassendere Evaluierung der in den Verweisregistern gespeicherten Metadaten ist erfolgt, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind umsetzungsreif konzipiert. Die vorhandenen ELGA-Komponenten dürfen rechtlich auch für sogenannte eHealth-Anwendungen genutzt werden. Damit wird der Aufbau redundanter Infrastruktur vermieden bzw. Mehrwert (Synergien) geschaffen.

Istzustand 2025:

Derzeit können ELGA-Komponenten auch für den eImpfpass genutzt werden. Vorbereitung zur Nutzung weiteren Services ist geschaffen.

Datenquelle:
GTelG 2012 Erweiterungen der neuen Funktionen und Services (§ 24f)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung der Rechtsgrundlagen für die eHealth-Anwendung "eImpfpass"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Entsprechend der diesbezüglichen gesundheitspolitischen Zielsetzung, wie sie der Beschlusslage auf Ebene der Zielsteuerung Gesundheit im Kontext der Ausgestaltung und Finanzierung eines Pilotprojekts zu entnehmen ist, soll der eImpfpass umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte eHealth-Anwendung, d.h., eine Anwendung außerhalb des ELGA-Regimes (4. Abschnitt des GTelG 2012), die jedoch bestimmte ELGA-Infrastrukturkomponenten (mit-)nutzen soll. Kernstück der eHealth-Anwendung eImpfpass ist ein zentrales Impfregister, das der Dokumentation aller Impfungen dient und aus dem der individuelle eImpfpass generiert wird. Das Impfregister ist im Rahmen des Pilotprojekts von der ELGA GmbH zu errichten und im künftigen Vollbetrieb (nach bundesweitem Rollout) von der/dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister/in zu betreiben.

Daten aus bestehenden Impfdatenbanken, insbesondere jenen der Länder, dürfen unter der Voraussetzung, dass diese Daten die Qualitätsanforderungen erfüllen und eindeutige elektronische Identitäten der Bürger/inne/n enthalten, von der/dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister/in in das zentrale Impfregister übernommen werden. Die im Impfregister gespeicherten Daten sind 10 Jahre nach Sterbedatum, spätestens jedoch 120 Jahre nach der Geburt der Bürgerin/des Bürgers zu löschen. Bereits im zentralen Impfregister gespeicherte, aber unrichtige Daten dürfen bei Nicht-Verfügbarkeit des ursprünglich speichernden Gesundheitsdiensteanbieters von den Bezirksverwaltungsbehörden aktualisiert (berichtigt) werden. Damit wird dem Recht auf Richtigstellung auch über einen längeren Zeitraum entsprochen.

Für die Darstellung des persönlichen Impfkalenders auf Basis dokumentierter Impfungen sowie für die Erinnerung an empfohlene Impfungen ist der jeweils aktuelle Impfplan Österreich im zentralen Impfregister zu hinterlegen. Ferner sind standardisierte elektronische Schnittstellen zur Verfügung zu stellen, um den Zugriff auf die zusammenfassende Darstellung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, u.a. auch in ELGA, zu ermöglichen oder die Informationen anderen eHealth-Anwendungen gemäß dem 5. Abschnitt des GTelG 2012 zur Verfügung zu stellen. Die ELGA-Ombudsstelle unterstützt die Bürger/innen insoweit, als sie im Auftrag der/des jeweiligen Bürgerin/Bürgers auf die zusammenfassende Darstellung der Impfdaten (eImpfpass) und den persönlichen Impfplan zugreifen und auch ausdrucken darf.

Die zur Speicherung verpflichteten Gesundheitsdiensteanbieter, die zu speichernden Datenkategorien sowie die Zwecke, zu denen diese Daten personenbezogenen verarbeitet werden dürfen, sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Nachdem jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zukünftige Entwicklung neuer Berufsbilder oder Impfungen zusätzliche Speicherverpflichtungen (Berufsgruppen) erforderlich macht und um dem dringenden Erfordernis der Vollständigkeit des zentralen Impfregisters möglichst rasch entsprechen zu können, sollen mit Verordnung der/des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin/Bundesministers im Bedarfsfall auch weitere zur Speicherung verpflichtete Gesundheitsdiensteanbieter festgelegt werden können. Ebenso sollen mit Verordnung die konkret zu speichernden Datenarten im Detail festgelegt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluierung von Verweisregister-Metadaten sowie

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

§ 20 Abs. 6 GTelG 2012 schafft die nötige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung der in ELGA verwendeten Metadaten.

Die für ELGA errichtete Infrastruktur soll auch für eHealth-Anwendungen genutzt werden dürfen. Für bestimmte ELGA-Komponenten ist dies schon jetzt ausdrücklich zulässig (§ 18 Abs. 1 Z 1, § 23 Abs. 4 GTelG 2012), durch die Anpassung des § 21 GTelG 2012 soll explizit geregelt werden, dass das ELGA-Berechtigungssystem auch der Verwaltung der spezifischen Zugriffberechtigungen und Steuerung der Zugriffe auf eHealth-Anwendungen sowie der Dokumentation dient. Gleiches gilt für das ELGA-Protokollierungssystem sowie den Gesundheitsdiensteanbieterindex. Die dazu erforderlichen technisch-inhaltlichen Adaptierungen erfolgen weitgehend im Rahmen des Pilotprojekts eImpfpass.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung der Rechtsgrundlagen für das Pilotprojekt eImpfpass

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der eHealth-Verordnung werden ergänzende Bestimmungen ausschließlich für die Umsetzung des Pilotprojekts eImpfpass geschaffen, wofür zum Zeitpunkt der Erstellung der Novelle zum GTelG 2012 die erforderlichen Unterlagen und Kenntnisse noch nicht abschließend verfügbar waren. Konkret werden damit der sogenannte und auf der Clinical Document Architecture – CDA basierende Implementierungsleitfaden und die daraus abgeleiteten Konformitätskriterien (zu befüllende Pflichtfelder) und der Veröffentlichungsort für die dabei zu verwendenden Vokabulare (Terminologien) festgelegt. Ferner wird für die am Pilotprojekt teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter mit dem Inkrafttreten der Verordnung die Speicherverpflichtung vorgesehen. Schließlich enthält der Verordnungsentwurf ergänzende Bestimmungen über die Portierung der Anwendung und der Daten des Impfregisters, die auf Grund der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens der Novelle zum GTelG 2012 notwendig geworden sind.
Die Maßnahme adressiert die Ziele 1 und 2 mit der Maßgabe, dass schon allein auf Grund der Einschränkungen des Pilotprojekts eine Zielerreichung nur insofern möglich ist, als die anforderungskonforme Umsetzung der Pilotfunktionalitäten feststellbar ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-20.554

Tsd. Euro

Plan

-7.103

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

20.554

Tsd. Euro

Plan

7.103

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.554

Tsd. Euro

Plan

7.103

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.296

Tsd. Euro

Plan

-1.398

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.296

Tsd. Euro

Plan

1.398

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.296

Tsd. Euro

Plan

1.398

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.791

Tsd. Euro

Plan

-1.605

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.791

Tsd. Euro

Plan

1.605

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.791

Tsd. Euro

Plan

1.605

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.438

Tsd. Euro

Plan

-1.475

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

7.438

Tsd. Euro

Plan

1.475

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.438

Tsd. Euro

Plan

1.475

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.326

Tsd. Euro

Plan

-1.475

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.326

Tsd. Euro

Plan

1.475

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.326

Tsd. Euro

Plan

1.475

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.703

Tsd. Euro

Plan

-1.150

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.703

Tsd. Euro

Plan

1.150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.703

Tsd. Euro

Plan

1.150

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die resultierenden Planabweichungen begründen sich durch folgende Faktoren: Vorgezogene Implementierungsmaßnahmen durch die COVID-Pandemie, die Umkonzeptionierung des Pilotbetriebes, Erhöhte Personalaufwände durch ständig ändernde Anforderungen, Umsetzung der kurzfristig angeordneten Maßnahmen durch den Krisenstab bzw. Corona-Kommission. Der ursprüngliche Pilotbetrieb sah einen stufenweisen Einsatz des elektronischen Impfpasses vor. Pandemie-bedingt musste der Impfpass für die COVID-Impfungen bereits in der ersten Phase österreichweit in einen Vollbetrieb gehen. Dieser Umstand verursachte die oben angeführten Kostenerhöhungen und Mehraufwände.

Die ursprünglich angeführten Kosten der Bundesländer und der Sozialversicherung konnten Pandemie-bedingt nicht gehalten werden. Die Bedeckung dieser erfolgte durch die Corona-Sonderfinanzierungsgesetze.

Die langfristige Finanzierung des Impfpasses erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeszielsteuerungskommission durch die drei Systempartner: Bund, Länder und Sozialversicherung zu jeweils einem Drittel.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Bedingt durch die Standardisierungen der Schnittstellen entsprechend den internationalen Standards und Vorgaben ergaben sich für die Unternehmen nur einmalige Aufwände für eine Erstanpassung der Schnittstellen. Hierbei ist es wichtig festzuhalten, dass auch zukünftige Entwicklungen nach Vorgaben der IHE (Integrating the Healthcare Enterprise ist eine weltweite Initiative von Experten aus dem Gesundheitswesen und der IT-Industrie, die sich für den verbesserten, standardisierten Datenaustausch zwischen medizinischen IT-Systemen einsetzt.), HL7 (Health Level Seven ist ein internationaler Standard für den elektronischen Datenaustausch zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen) u.a. eingehalten werden. Wie schon in der ursprünglichen WFA angeführt, sind dem Ressort keine Auswirkungen bekannt.

Gesamtbeurteilung

In Art. 7 Abs. 4 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 98/2017, verpflichteten sich Bund und Länder zur Schaffung der Rahmenbedingungen für den breiteren Einsatz von elektronischen Gesundheitsdiensten einschließlich des eImpfpasses. Vor diesem Hintergrund wurde mit Beschluss der B-ZK vom 29.06.2018 die Ausgestaltung und Finanzierung des Pilotprojekts eImpfpass festgelegt und mit BGBl. I Nr. 115/2020 die Rechtsgrundlage für den eImpfpass geschaffen:
Alle Gesundheitsdiensteanbieter (GDA), die Impfungen durchführen, wurden verpflichtet, impfrelevante Daten im zentralen Impfregister zu dokumentieren. Mittels Verordnung festgelegt werden sollte zudem der Beginn der Speicherverpflichtung für konkrete Impfungen, wobei es zulässig ist, diesen Beginn nach Funktionalität, Region, Zeitpunkt und Rollen zu staffeln.
Vor diesem Hintergrund wurde ursprünglich beabsichtigt, den Pilotbetrieb inhaltlich auf Kinderimpfungen und regional auf drei Bundesländer zu beschränken. Nach einer Evaluierung des Pilotprojekts sollte der Flächenrollout vorgenommen werden und sodann der Vollbetrieb aufgenommen werden.
Die COVID-19-Pandemie machte eine Umkonzeptionierung des Pilotbetriebs erforderlich: Der Fokus des eImpfpasses wurde – entgegen der ursprünglichen Intention – weg von Kinderimpfungen und der Begrenzung auf drei Pilotbundesländer gerückt. In den Fokus rückte stattdessen die österreichweite Dokumentation von COVID-19- und Influenza-Impfungen. Die daraus gewonnenen Informationen sollen zur Unterstützung der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 beitragen. Vom Funktionsumfang sollte sich die Pilotierung auf die grundlegenden Funktionen des eImpfpasses beschränken: Elektronische Impfdokumentation, Lesen der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, Kalenderfunktion, Integration in Arztpraxis-/Krankenhausinformationssysteme und bestehende Impfsysteme sowie die Integration in das Zugangsportal.
In den vergangenen Jahren wurde die Speicherverpflichtung für bestimmte weitere Impfungen sukzessive erweitert, sodass aktuell sechs Impfungen verpflichtend in den eImpfpass einzutragen sind, nämlich Impfungen gegen COVID-19, Influenza, Affenpocken, Humane Papillomaviren (HPV), Herpes Zoster und Pneumokokken.
In der mittlerweile neu erlassenen eHealthV 2025 wurde auch klargestellt, dass der Vollbetrieb erst am 01.01.2029 aufgenommen wird (vgl. § 30 eHealthV 2025): Sämtliche Funktionen des eImpfpasses (vgl. § 24d Abs. 2 GTelG 2012) müssen bis dahin vorliegen.
Vor diesem Hintergrund lässt sich somit darlegen, dass die mit dem eImpfpass verfolgten Ziele teilweise erreicht wurden. Als wesentlicher Einflussfaktor für die Nicht-Erreichung lässt sich die unumgängliche Umkonzeptionierung des Pilotbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie identifizieren. Diese Umkonzeptionierung war zur Unterstützung der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 erforderlich, nicht zuletzt, weil die Eintragung der COVID-19-Impfung in den eImpfpass für die Erstellung der Impf-Zertifikate im Rahmen des Grünen Passes erforderlich war. Darüber hinaus wäre der eImpfpass bei der Abwicklung der Impfpflicht ein wesentliches Werkzeug zur Unterstützung der Behörden gewesen.
Um die Zielsetzung zur Gänze zu erreichen, sind weitere operative und gesetzliche Maßnahmen notwendig, etwa die Festlegung weiterer zur Speicherung verpflichtender Impfungen sowie die technische Umsetzung aller Funktionen.

Inwieweit hat sich die Verpflichtung auf die diesbezüglichen Durchimpfungsraten ausgewirkt? Die entsprechenden Informationen sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.impfdaten.at/


Verbesserungspotentiale

Das Vorankommen durch das Einhalten von internationalen Standards und Richtlinien stellt eine Verbesserung dar. Es soll auch zukünftig darauf geachtet werden.
• Schaffung einer Alternative zum e-card-Stecken im Fall, dass die e-card beim Arztbesuch vergessen wird (Wunsch nach o-card Nutzung oder einer anderen geeigneten Methode) –> Vervollständigung/Komplettierung
• Verpflichtung für die Dokumentation aller Impfungen im e-Impfpass –> Vervollständigung/Komplettierung
• Verlängerung der Zugriffsdauer (aktuell 28 Tage): Möglichkeit von Berichtigungen auch zu einem späteren Zeitpunkt
• Komplettierung GDA-Index: Ärzt:innen, die für Impfungen per GTelG 2012 berechtigt sind, aber derzeit nicht in Ärzteliste der ÖÄK geführt werden. (z.B. Mediziner, die kein Gehalt aus ärztlicher Tätigkeit beziehen)


Weitere Evaluierungen

Der Vollbetrieb des eImpfpasses soll am 01.01.2029 aufgenommen werden (vgl. § 30 eHealthV 2015 bzw. die Ausführungen oben). Da ursprünglich geplant war, den Pilotbetrieb zu evaluieren und basierend auf diesen Ergebnissen den Flächenrollout durchzuführen, soll nunmehr im Jahr 2030 eine weitere Evaluierung durchgeführt werden.
Die Evaluierung soll nicht bereits im Jahr 2029 stattfinden, da § 32 Abs. 3 eHealthV 2025 zwar festlegt, dass alle Funktionen des eImpfpasses bis 31.12.2028 umgesetzt werden müssen, gleichzeitig aber eine Nachfrist bis 30.06.2029 einräumt. Eine Evaluierung vor Ende dieser Nachfrist scheint nicht zielführend zu sein.


Weiterführende Informationen