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Vorhaben

BÜNDELUNG e-card Foto Verordnung

BÜNDELUNG: e-card Foto Verordnung gebündelt mit e-card Foto Gesetz

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.508

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, BGBl. I Nr. 125/2017, wurde in § 31a ASVG ein neuer Abs. 8 angefügt, mit dem die Verpflichtung eingeführt wurde, die e-cards mit einem Lichtbild zu versehen.

Im Zuge der Erarbeitung der Verordnung wurde deutlich, dass die gesetzliche Grundlage im Hinblick auf eine „alternative Fotoerfassung“ für Personen, für die keine Lichtbilder in bestehenden Registern vorhanden sind, erweiterte Ausnahmen für bestimmte Altersgruppen und datenschutzrechtliche Begleitbestimmungen noch einmal nachzubessern war.

Die Fotoregistrierung für Österreicher/innen soll in Form einer dezentralen Teilerfassung mit zentraler Nacherfassung erfolgen. Dies bedeutet, dass die Erfassung aller Daten exkl. Scan des Fotos in der jeweiligen Dienststelle, der Scan des Fotos an zentraler Stelle (durch die ITSV) erfolgen soll.
Die gesetzlich vorgesehene Identitätskontrolle von bei den Leistungserbringern nicht bekannten Anspruchsberechtigten kann derzeit nur mittels Vorlage eines Ausweises erfolgen. Dies ist verwaltungsaufwendig und fehleranfällig. Zwecks Missbrauchsbekämpfung und leichteren Kontrollen der Kartenverwendung sieht § 31a Abs. 8 bis 12 ASVG vor, dass auf der e-Card ein Lichtbild angebracht werden soll. Näheres ist in einer Verordnung der Bundesregierung zu regeln.

Bündelung:
Auf der e-card, die in der Sozialversicherung als Schlüsselkarte zur Bestätigung von Ansprüchen vorgesehen ist, ist derzeit kein Lichtbild angebracht. Zur Identitätskontrolle der Patientinnen und Patienten ist es bei einer Leistungsinanspruchnahme daher erforderlich, dass ein Ausweis vorgelegt und kontrolliert wird. Diese Verpflichtung ergibt sich für den niedergelassenen Bereich aus § 342 Abs. 1 Z 3 ASVG und für den Spitalsbereich aus den §§ 148 Z 6 ASVG und 149 Abs. 2 ASVG. Zwecks Missbrauchsbekämpfung und leichterer Kontrolle der Kartenverwendung sieht § 31a Abs. 8 bis 10 ASVG vor, dass ab 1.1.2020 auf der e-card ein Lichtbild angebracht werden soll. Rund 1,5 Millionen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Krankenversicherung anspruchsberechtigt sind, benötigen künftig eine e-card mit Lichtbild, haben aber weder einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis noch eine österreichische Lenkerberechtigung. Dazu zählen vor allem EU-Bürger (mit oder ohne Wohnsitz in Österreich, „Grenzgänger“, die in Österreich erwerbstätig sind und im Nachbarland wohnen) sowie Angehörige von Drittstaaten, die in Österreich erwerbstätig sind oder Personen, die von Unternehmen nach Österreich zur Verrichtung einer Dienstleistung entsendet werden, sofern sie in Österreich ihren Wohnort im Sinne des Mittelpunkts ihrer Lebensinteressen begründen. Es wird nunmehr die Beibringung von Lichtbildern durch den Karteninhaber in jenen Fällen, in denen im IDR oder im Führerscheinregister und im Fremdenregister keine Lichtbilder vorhanden sind, geregelt. Die Beibringung des Lichtbildes lässt dem/der Karteninhaber/in offen, ob er/sie dies durch Beantragung eines Ausweises oder eines E-ID macht. Um eine zusätzliche Möglichkeit zur Beibringung zu schaffen, soll ergänzend auch ein eigener „Fotoerfassungsprozess“ errichtet werden. Die Verantwortung für die Organisation dieses Prozesses für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger liegt beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ab 1. Jänner 2020 beim Dachverband der Sozialversicherungsträger). Die Beibringung erfolgt bei den Dienststellen der Sozialversicherungsträger. Der Dachverband kann sich ebenso für die Beibringung von Lichtbildern durch entsprechende Vertragsabschlüsse auch der als Passbehörden (§ 16 des Passgesetzes 1992) tätigen Behörden sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bedienen. Sofern es sich beim Betroffenen/bei der Betroffenen nicht um einen/eine österreichischen/österreichische Staatsbürger/Staatsbürgerin handelt, soll die Beibringung bei den Landespolizeidirektionen erfolgen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Wirkungsziel: Die Anbringung von Fotos auf der e-card setzt einen weiteren Schritt im Bereich der Missbrauchsbekämpfung und trägt somit zum Wirkungsziel der Sicherstellung der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens und der Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens bei.

SDG 3.8: Eine allgemeine Gesundheitsversorgung gewährleisten, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und des Zugangs zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle.
Die Verordnung trägt zur langfristigen Absicherung des Gesundheitssystems bei, indem sie durch die visuelle Identitätsprüfung sicherstellt, dass Leistungen nur von tatsächlich versicherten Personen in Anspruch genommen werden. Dies schützt die finanziellen Ressourcen der Solidargemeinschaft vor Missbrauch. Um gleichzeitig den barrierefreien Zugang zur Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu wahren, sieht die Verordnung weitreichende Ausnahmen von der Fotopflicht für vulnerable Gruppen vor. Dazu zählen Personen mit Pflegegeldanspruch ab Stufe 4, Menschen in stationärer Anstaltspflege sowie Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder bis Ende 2031 vollenden werden.

SDG 17.17: Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien von Partnerschaften unterstützen und fördern.
Die Umsetzung dieses Vorhabens basiert auf einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und staatlichen Behörden. Zur Erreichung einer effizienten und wirtschaftlichen Verwaltung stellt der Bund seine Fotodatenregister (wie etwa das Reisepass- oder Führerscheinregister) zur Verfügung. Diese wirksame öffentliche Partnerschaft zeigt sich auch in der koordinierten Finanzierung, bei der Kosten bedarfsgerecht zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Sozialversicherung aufgeteilt werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ausstattung von e-cards mit Lichtbildern für österreichische und nicht österreichische Staatsbürger/Staatsbürgerinnen

Beschreibung des Ziels

Ziel ist es, Versicherte und Angehörige mit e-cards auszustatten, die ein Lichtbild aufweisen, das zweifelsfrei den Karteninhaber abbildet.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beibringung von Lichtbildern für e-card

Ausgangszustand 2019:

Bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen war ursprünglich die Rechtmäßigkeit der Verwendung der e-card mittels eines Ausweises nachzuweisen. Bündelung: Auf Basis der bisherigen Konzeption des Systems können rd. 1,5 Mio. Personen nicht mit einer e-card mit Foto ausgestattet werden.

Zielzustand 2025:

Ausstattung aller Versicherten und Angehörigen mit einer e-card mit Lichtbild.

Istzustand 2025:

Bis Ende 2023 wurden bereits knapp 7,7 Mio. neue e-cards versendet, das entspricht in etwa 85 % aller aktiven e-cards, davon knapp 7 Mio. mit Foto. Knapp 716.000 e-cards wurden ohne Foto ausgestellt, da entweder Personen unter 14 Jahre betroffen sind oder eine Ausnahme (über 70 Jahre oder Pflegestufe 4+) vorliegt. 88 % der Fotos für die e-card entstammen dem Identitätsdokumentenregister (IDR), 7 % dem Führerscheinregister (FSR) und 5 % dem Fremdenregister (IZR). Die Kartenproduktion läuft genauso verlässlich wie mit der letzten e-card-Generation. Ca. 191.000 e-cards konnten bis Ende 2023 aufgrund eines fehlenden Fotos nicht ausgestellt werden. Mit einem Zielerreichungsgrad von rund 98 % erachten wir das Ziel als "zur Gänze erreicht".

Datenquelle:
Bericht der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Prozessfestlegung für Fotobeibringung durch Österreicher

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verordnung stellt die rechtliche Grundlage für die nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf den e-cards dar.

Bündelung:
In den Dienststellen der SV-Träger ist ein Registrierungsprozess gem. den Bestimmungen § 31a Abs. 9 und 10 zu etablieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Nähere Determinierung der Ausnahmen von der verpflichtenden Beibringung eines Lichtbildes

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Neben den gesetzlichen Ausnahmen (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sollen Personen ab der Vollendung des 70. Lebensjahres, befristet bis zum 31. Dezember 2031, ausgenommen werden. Ebenso sind aus gesundheitlichen Gründen ua Personen ab der Pflegestufe 4 bzw. im Falle stationärer Anstaltspflege ausgenommen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Prozessfestlegung für Fotobeibringung durch Nichtösterreicher

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für die Erfassung der fehlenden Bilder von Nichtösterreichern und Nichtösterreicherinnen sind die Landespolizeidirektionen zuständig, welchen die diesbezüglich anfallenden Aufwendungen teilweise durch das BMF (€ 500.000,– im Jahr 2020) und durch den Dachverband (€ 250.000,– jährlich in den Jahren 2020 bis 2023) ersetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.508

Tsd. Euro

Plan

-9.174

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.341

Tsd. Euro

Plan

1.345

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.186

Tsd. Euro

Plan

2.723

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.333

Tsd. Euro

Plan

4.333

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3.330

Tsd. Euro

Plan

3.463

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.849

Tsd. Euro

Plan

10.519

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.341

Tsd. Euro

Plan

1.345

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-62

Tsd. Euro

Plan

-388

Tsd. Euro

Erträge

Ist

91

Tsd. Euro

Plan

95

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

153

Tsd. Euro

Plan

483

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

153

Tsd. Euro

Plan

483

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

91

Tsd. Euro

Plan

95

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.485

Tsd. Euro

Plan

-1.803

Tsd. Euro

Erträge

Ist

750

Tsd. Euro

Plan

750

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

845

Tsd. Euro

Plan

786

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

500

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

890

Tsd. Euro

Plan

1.267

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.235

Tsd. Euro

Plan

2.553

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

750

Tsd. Euro

Plan

750

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.422

Tsd. Euro

Plan

-4.511

Tsd. Euro

Erträge

Ist

250

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

582

Tsd. Euro

Plan

727

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.936

Tsd. Euro

Plan

2.936

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.154

Tsd. Euro

Plan

1.098

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.672

Tsd. Euro

Plan

4.761

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

250

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.539

Tsd. Euro

Plan

-2.472

Tsd. Euro

Erträge

Ist

250

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

606

Tsd. Euro

Plan

727

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

897

Tsd. Euro

Plan

897

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.286

Tsd. Euro

Plan

1.098

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.789

Tsd. Euro

Plan

2.722

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

250

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens e-card Foto Verordnung für den Bund wurden im Zuge der WFA mit 10,52 Mio. Euro bis 2022 dargestellt. Die Erhebung der Istwerte ergaben Kosten im Ausmaß von 9,85 Mio. Euro. Neben den in den Planwerten dargestellten Kosten wurden von Seiten des Bundesministeriums für Inneres angefallene Personalkosten im Ausmaß von 170.000 Euro und Kosten durch die Einbeziehung des Bundeamtes für Fremdenwesen und Asyl im Ausmaß von 2,18 Mio. Euro für den Zeitraum 2018-2022 gemeldet. Ebenfalls von Seiten des Bundesministeriums für Inneres wurde angemerkt, dass Kosten für die Schnittstelle für das Fremdenregister betreffend im Zuge der Umsetzung des Projektes e-card Foto nicht angefallen bzw. verrechnet wurden (Planwert für 2018-2022: 415.000 Euro).

Betrachtet man die Kosten des Gesamtprojektes, wurde bei der Gesetzwerdung mit Kosten von 23,5 Mio. Euro für 2018 bis 2023 gerechnet, die Erhebung der tatsächlichen Kosten der geplanten Kostenpunkte ergab eine Summe von 16,5 Mio. Euro. Die Differenz lässt sich wie folgt darstellen:
– Für Information und Fotoaufbringung wurde im Bereich der Sozialversicherung mit Kosten im Ausmaß von 10,9 Mio. Euro gerechnet, welche sich laut Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. – SVC auf 7,3 Mio. Euro beliefen
– Die Kosten für die Fotoaufbringung durch Register wurden auf 1,7 Mio. Euro geschätzt und beliefen sich auf 1,2 Mio. Euro
– Im Bereich der Fotobeibringung für Österreicher und Fremde (inklusive technische Umsetzung) wurden Kosten von 10,6 Mio. Euro veranschlagt, welche sich auf 7,9 Mio. Euro beliefen
– Zusätzliche Kosten waren bei Gesetzwerdung mit 271.000 Euro veranschlagt und beliefen sich auf 130.000 Euro
Zusätzlich zu den in den Planwerten geschätzten Kosten ergaben sich folgende Kostenpunkte im Zeitraum 2019-2023:
– Kosten für Clearingfälle der SVC im Ausmaß von rund 1,17 Mio. Euro
– Kosten für die Einbeziehung des Bundesamts für Fremdenwesens und Asyl im Ausmaß von 3 Mio. Euro
– Personalkosten von Seiten des BMIs im Ausmaß von 180.000 Euro
Unter Einbeziehung der zusätzlichen Kosten ergeben sich Gesamtkosten von 20,9 Mio. Euro.

Die Umsetzung „Foto auf der e-card“ kann insgesamt als sehr erfolgreich beurteilt werden. Das Projekt konnte um rund 2,6 Mio. Euro kostengünstiger umgesetzt werden, als im Jahr 2018 geplant.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Bürger:innen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Jene Personen, für die kein Lichtbild in einem Personenregister des BMI oder im Führerscheinregister des BMVIT vorhanden ist, wurden zur Registrierung im E-ID des BMI für Zwecke der Beibringung des Lichtbildes für die e-card verpflichtet. Für knapp 900.000 Nichtösterreicher/Nichtösterreicherinnen entfiel die Zuständigkeit auf die Landespolizeidirektionen bzw. das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, für weitere 600.000 auf den Dachverband der Sozialversicherungsträger.
Über 792.000 Fotos wurden bis Ende 2023 registriert. Davon 92,2 % bei den 50 Landespolizeidirektionen und Bundesämtern für Fremdenwesen und Asyl, 7,5 % bei den 151 SV-Dienststellen und 0,3 % bei den Gemeinden. Bei der SV-Clearingstelle, die mit der Bereinigung von Datenschiefständen betraut ist, wurden seit Oktober 2019 bis Ende 2023 insgesamt 23.114 Fälle eingemeldet und bereits 22.945 Fälle erfolgreich gelöst.

Gesamtbeurteilung

Bis Ende 2023 wurden bereits knapp 7,7 Mio. neue e-cards versendet, das entspricht in etwa 85 % aller aktiven e-cards, davon knapp 7 Mio. mit Foto. Knapp 716.000 e-cards wurden ohne Foto ausgestellt, da entweder Personen unter 14 Jahre betroffen sind oder eine Ausnahme (über 70 Jahre oder Pflegestufe 4+) vorliegt.
88 % der Fotos für die e-card entstammen dem Identitätsdokumentenregister (IDR), 7 % dem Führerscheinregister (FSR) und 5 % dem Fremdenregister (IZR). Die Kartenproduktion läuft genauso verlässlich wie mit der letzten e-card-Generation.
Ca. 191.000 e-cards konnten bis Ende 2023 aufgrund eines fehlenden Fotos nicht ausgestellt werden. Diese teilen sich wie folgt auf:
– Ca. 45.000 Personen haben trotz Aufforderung durch die Sozialversicherung oder ÄrztInnen kein Foto zu einer der zuständigen Registrierungsstellen gebracht. Da die Übergangsfrist von 150 Tagen abgelaufen ist, wurde eine alte e-card, sofern eine vorlag, gesperrt. Eine Inanspruchnahme von Leistungen auf SV-Kosten ist daher nur mehr mit Ausstellung eines elektronischen Ersatzbeleges möglich.
– Ca. 23.000 Versicherte wurden in den vergangenen Monaten informiert, dass sie ein Foto bringen müssen. Arztbesuche sind für diese Personen innerhalb der Übergangsfrist mit der alten e-card bzw. mit Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich. Nach Ablauf der Frist wird die e-card gesperrt.
– Für ca. 122.000 Versicherte wurde im e-card System vorgemerkt, dass sie ab dem nächsten Kontakt mit ÄrztInnen oder der Sozialversicherung gebeten werden, ein Foto zu bringen. Die Übergangsfrist beginnt dann nach einem solchen Kontakt.
Auswertungen zeigen, dass die Mehrheit der Versicherten (knapp 61 %) ein Foto bringt, nachdem sie von ÄrztInnen dazu aufgefordert werden. Hingegen bringen nur 6 % der Versicherten ein Foto nachdem sie von der SV dazu aufgefordert werden. 33 % der Versicherten bringen ein Foto, ohne dass sie aufgefordert wurden.
Bis Ende 2023 wurden knapp 224.000 elektronische Ersatzbelege ausgestellt. Diese dienen dazu, Versicherten, für die aufgrund eines fehlenden Fotos keine (neue) e-card ausgestellt werden konnte, eine Behandlung auf SV-Kosten zu ermöglichen. Das zeigt, dass somit eine große Anzahl an Versicherten problemlos ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Über 792.000 Fotos wurden bis Ende 2023 registriert. Davon 92,2 % bei den 50 Landespolizeidirektionen und Bundesämtern für Fremdenwesen und Asyl, 7,5 % bei den 151 SV-Dienststellen und 0,3 % bei den Gemeinden. Bei der SV-Clearingstelle, die mit der Bereinigung von Datenschiefständen betraut ist, wurden seit Oktober 2019 bis Ende 2023 insgesamt 23.114 Fälle eingemeldet und bereits 22.945 Fälle erfolgreich gelöst. Die e-card Serviceline steht allen Versicherten für Fragen und Informationen zum Thema „Foto auf der e-card“ zur Verfügung. In 2023 wurden über 376.000 Anfragen (telefonisch und schriftlich) beantwortet, überwiegend zur Frage „Ablauf Fotoregistrierung“, „Auskunft kein Foto vorhanden“, „Auskunft Foto vorhanden“. Bis Ende 2023 wurde der Foto-Sofort-Check gut 335.000 Mal durchgeführt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen