Vorhaben
BÜNDELUNG e-card Foto Verordnung
BÜNDELUNG: e-card Foto Verordnung gebündelt mit e-card Foto Gesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -8.508
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Ausstattung von e-cards mit Lichtbildern für österreichische und nicht österreichische Staatsbürger/Staatsbürgerinnen
Beschreibung des Ziels
Ziel ist es, Versicherte und Angehörige mit e-cards auszustatten, die ein Lichtbild aufweisen, das zweifelsfrei den Karteninhaber abbildet.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Beibringung von Lichtbildern für e-card
Ausgangszustand 2019:
Bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen war ursprünglich die Rechtmäßigkeit der Verwendung der e-card mittels eines Ausweises nachzuweisen. Bündelung: Auf Basis der bisherigen Konzeption des Systems können rd. 1,5 Mio. Personen nicht mit einer e-card mit Foto ausgestattet werden.
Zielzustand 2025:
Ausstattung aller Versicherten und Angehörigen mit einer e-card mit Lichtbild.
Istzustand 2025:
Bis Ende 2023 wurden bereits knapp 7,7 Mio. neue e-cards versendet, das entspricht in etwa 85 % aller aktiven e-cards, davon knapp 7 Mio. mit Foto. Knapp 716.000 e-cards wurden ohne Foto ausgestellt, da entweder Personen unter 14 Jahre betroffen sind oder eine Ausnahme (über 70 Jahre oder Pflegestufe 4+) vorliegt. 88 % der Fotos für die e-card entstammen dem Identitätsdokumentenregister (IDR), 7 % dem Führerscheinregister (FSR) und 5 % dem Fremdenregister (IZR). Die Kartenproduktion läuft genauso verlässlich wie mit der letzten e-card-Generation. Ca. 191.000 e-cards konnten bis Ende 2023 aufgrund eines fehlenden Fotos nicht ausgestellt werden. Mit einem Zielerreichungsgrad von rund 98 % erachten wir das Ziel als "zur Gänze erreicht".
Datenquelle:
Bericht der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Prozessfestlegung für Fotobeibringung durch Österreicher
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Verordnung stellt die rechtliche Grundlage für die nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf den e-cards dar.
Bündelung:
In den Dienststellen der SV-Träger ist ein Registrierungsprozess gem. den Bestimmungen § 31a Abs. 9 und 10 zu etablieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Nähere Determinierung der Ausnahmen von der verpflichtenden Beibringung eines Lichtbildes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Neben den gesetzlichen Ausnahmen (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sollen Personen ab der Vollendung des 70. Lebensjahres, befristet bis zum 31. Dezember 2031, ausgenommen werden. Ebenso sind aus gesundheitlichen Gründen ua Personen ab der Pflegestufe 4 bzw. im Falle stationärer Anstaltspflege ausgenommen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Prozessfestlegung für Fotobeibringung durch Nichtösterreicher
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für die Erfassung der fehlenden Bilder von Nichtösterreichern und Nichtösterreicherinnen sind die Landespolizeidirektionen zuständig, welchen die diesbezüglich anfallenden Aufwendungen teilweise durch das BMF (€ 500.000,– im Jahr 2020) und durch den Dachverband (€ 250.000,– jährlich in den Jahren 2020 bis 2023) ersetzt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens e-card Foto Verordnung für den Bund wurden im Zuge der WFA mit 10,52 Mio. Euro bis 2022 dargestellt. Die Erhebung der Istwerte ergaben Kosten im Ausmaß von 9,85 Mio. Euro. Neben den in den Planwerten dargestellten Kosten wurden von Seiten des Bundesministeriums für Inneres angefallene Personalkosten im Ausmaß von 170.000 Euro und Kosten durch die Einbeziehung des Bundeamtes für Fremdenwesen und Asyl im Ausmaß von 2,18 Mio. Euro für den Zeitraum 2018-2022 gemeldet. Ebenfalls von Seiten des Bundesministeriums für Inneres wurde angemerkt, dass Kosten für die Schnittstelle für das Fremdenregister betreffend im Zuge der Umsetzung des Projektes e-card Foto nicht angefallen bzw. verrechnet wurden (Planwert für 2018-2022: 415.000 Euro).
Betrachtet man die Kosten des Gesamtprojektes, wurde bei der Gesetzwerdung mit Kosten von 23,5 Mio. Euro für 2018 bis 2023 gerechnet, die Erhebung der tatsächlichen Kosten der geplanten Kostenpunkte ergab eine Summe von 16,5 Mio. Euro. Die Differenz lässt sich wie folgt darstellen:
– Für Information und Fotoaufbringung wurde im Bereich der Sozialversicherung mit Kosten im Ausmaß von 10,9 Mio. Euro gerechnet, welche sich laut Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. – SVC auf 7,3 Mio. Euro beliefen
– Die Kosten für die Fotoaufbringung durch Register wurden auf 1,7 Mio. Euro geschätzt und beliefen sich auf 1,2 Mio. Euro
– Im Bereich der Fotobeibringung für Österreicher und Fremde (inklusive technische Umsetzung) wurden Kosten von 10,6 Mio. Euro veranschlagt, welche sich auf 7,9 Mio. Euro beliefen
– Zusätzliche Kosten waren bei Gesetzwerdung mit 271.000 Euro veranschlagt und beliefen sich auf 130.000 Euro
Zusätzlich zu den in den Planwerten geschätzten Kosten ergaben sich folgende Kostenpunkte im Zeitraum 2019-2023:
– Kosten für Clearingfälle der SVC im Ausmaß von rund 1,17 Mio. Euro
– Kosten für die Einbeziehung des Bundesamts für Fremdenwesens und Asyl im Ausmaß von 3 Mio. Euro
– Personalkosten von Seiten des BMIs im Ausmaß von 180.000 Euro
Unter Einbeziehung der zusätzlichen Kosten ergeben sich Gesamtkosten von 20,9 Mio. Euro.
Die Umsetzung „Foto auf der e-card“ kann insgesamt als sehr erfolgreich beurteilt werden. Das Projekt konnte um rund 2,6 Mio. Euro kostengünstiger umgesetzt werden, als im Jahr 2018 geplant.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Jene Personen, für die kein Lichtbild in einem Personenregister des BMI oder im Führerscheinregister des BMVIT vorhanden ist, wurden zur Registrierung im E-ID des BMI für Zwecke der Beibringung des Lichtbildes für die e-card verpflichtet. Für knapp 900.000 Nichtösterreicher/Nichtösterreicherinnen entfiel die Zuständigkeit auf die Landespolizeidirektionen bzw. das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, für weitere 600.000 auf den Dachverband der Sozialversicherungsträger.
Über 792.000 Fotos wurden bis Ende 2023 registriert. Davon 92,2 % bei den 50 Landespolizeidirektionen und Bundesämtern für Fremdenwesen und Asyl, 7,5 % bei den 151 SV-Dienststellen und 0,3 % bei den Gemeinden. Bei der SV-Clearingstelle, die mit der Bereinigung von Datenschiefständen betraut ist, wurden seit Oktober 2019 bis Ende 2023 insgesamt 23.114 Fälle eingemeldet und bereits 22.945 Fälle erfolgreich gelöst.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.