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WIRKUNGSZIEL

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

2013
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Trotz der budgetären Kürzungen konnte das Budget für Entwicklungszusammenarbeit auf der Höhe des Vorjahres gehalten werden.

Die Zielzustände des Wirkungsziels wurden bis auf geringe Abweichungen erreicht oder übererreicht. So wurden die Landesstrategien für den Kosovo, Georgien und Armenien umgesetzt, sodass die Entwicklungspläne mit diesen übereinstimmen. Der Prozentsatz der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land sowie Basisdienstleistungen ermöglichen bzw. Einkommen schaffen und Armut verringern, stieg bei einer Vorgabe von 60% auf 64%. Die Zielsetzung »Anteil der Programme der OEZA zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern« resultiert aus dem entsprechenden Indikator des im Jahre 2010 durch Ratsbeschluss verabschiedeten EU Gender Action Plans. Die anzustrebende Erhöhung der Anzahl der Projekte mit Gendermarker 1 und 2 wurde der ADA intern kommuniziert, der Anteil konnte bereits signifikant erhöht werden, die Erreichung des Zielzustands bleibt für 2014 weiters auf der Agenda.