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WIRKUNGSZIEL

Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof

Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof

2013
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Beauftragung der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZG) erfolgte erst Ende 2013. Im 3. Quartal 2014 sollte nach Auskunft der BRZG die erste Ausbaustufe produktiv gestellt werden.

Das Projekt »Elektronischer Rechtsverkehr – ERV« wird gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsgericht abgewickelt. Im Jahr 2013 hat es einerseits bei der Abstimmung aber auch andererseits bei der Auswahl des Kommunikationskanals (ELAK im Bund) Verzögerungen bei der Umsetzung gegeben, sodass erst im 4. Quartal 2013 die Entscheidung zur Realisierung gefallen ist. Die Beauftragung der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZG) erfolgte Ende 2013. Im 3. Quartal 2014 sollte nach Auskunft der BRZG die erste Ausbaustufe produktiv gestellt werden.