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WIRKUNGSZIEL

Tiergesundheit und Tierschutz

2014
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

teilweise übersättigter Bildungsmarkt

Bildungsarbeit ist ein Entwicklungsprozess, welcher neben der Ausgabe von Unterrichtsmaterialien vor allem einen Wandel von Werten und Bewusstseinsschaffung beinhaltet. Der Bildungsauftrag des Vereins „Tierschutz macht Schule“ gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes umfasst nicht nur Schulen, sondern auch Kindergärten, Horte, Lehrlingsausbildungsstätten, Universitäten, Erwachsenenbildungseinrichtungen etc.. Weiters ist der kontinuierliche Aufbau von Bildungsnetzwerken mit wissenschaftlichen Institutionen, pädagogischen Einrichtungen, Produzentinnen/Produzenten, Tierhalterinnen/Tierhaltern, öffentlichen Einrichtungen und NGOs unerlässlich, um Tierschutzthemen in der Öffentlichkeit zu lancieren und das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Inhalten hochzuhalten. Kennzahlen alleine sind gerade im Tierschutz-Bildungsbereich keine 1:1-Abbildung der tatsächlichen Leistung und sind auch aufgrund des teilweise übersättigten Bildungsmarktes nicht ohne weiteres kontinuierlich zu erhöhen. Die hohen Qualitätsstandards bezüglich Tiergesundheit wurden beibehalten. Bei der Kennzahl „Tiergesundheitsstatus Österreichs“ besteht eine amtlich anerkannte Freiheit betreffend Tierkrankheiten (6 von 6 Tierkrankheiten).