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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Sicherung der Wasserressourcen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch und Natur

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die gewonnenen Erfahrungen aus der laufenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im 1. Planungszyklus (seit 2009) können in den 2. Planungszyklus einfließen. Es zeigt sich, dass die Nutzungsansprüche an die Wasserressourcen vor allem im Bereich der Energieerzeugung aber auch der Landwirtschaft weiterhin hoch sind und sogar weiter steigen. Die Auflösung dieses Spannungsfeldes zwischen Nutzung und Schutz des Wassers steht immer mehr im Mittelpunkt der Diskussionen im Zuge der Planungen. Die verfügbaren Budgetmittel zum Schutz des Wassers sind im Verhältnis zu den Maßnahmenerfordernissen zu gering, um ausreichend Anreiz für umfassendere freiwillige Maßnahmenumsetzungen zu bieten.

Das Wirkungsziel wurde (bezogen auf den im Jahr 2014 angestrebten Erfolg) überwiegend erreicht. Insgesamt läuft die Umsetzung der Maßnahmen planmäßig, sodass die erwarteten Wirkungen erreicht wurden. Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln des Bundes stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie dar. Die Umsetzung der Maßnahmen basiert in Österreich auf einer Kombination aus hoheitlichen Vorgaben und freiwilligen Initiativen ausgelöst durch finanzielle Anreize. Eventuelle budgetäre Restriktionen könnten somit maßgeblich die Zielerreichung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefährden.