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WIRKUNGSZIEL
BürgerInnen – insbesondere die erwerbstätige Bevölkerung – sind in der Pension ausreichend finanziell versorgt und weniger armutsgefährdet
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Vorrangig soll die im Budgetbegleitgesetz 2011 und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 gesetzten Maßnahmen den versicherten Personen erlauben länger im Arbeitsprozess zu verbleiben und somit einen ausreichenden Pensionsanspruch zu erwerben. Darüber hinaus besteht das Auffangnetz einer jährlich angepassten Ausgleichszulage.
Das Ziel wurde erreicht. So verringerte sich die Zahl der AusgleichszulagenbezieherInnen von 239.800 (2010) auf 227.592 (2014) und weiter auf 215.609 (2015). Im gleichem Zeitraum verringerte sich auch die von EU-SILC erhobene Quote der Armutsgefährdung von 16,8 % (2010) auf 14,2 % (2014) und weiter auf 13,2 % (2015).