Der Bundespräsident ist eines der obersten Organe in der Vollziehung des Bundes. Er ist aber auch Staatsoberhaupt im Sinne der allgemeinen Staatsrechtslehre, dem bestimmte typische, in der Verfassung festgelegte Funktionen übertragen sind (z.B. die völkerrechtliche Vertretung nach außen, die Ernennung von anderen Staatsorganen, Oberbefehl über das Heer, Gnadenrecht etc. – siehe Art. 65 B-VG). Die Präsidentschaftskanzlei hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen (Art. 67a B-VG). Diese Unterstützung erfolgt zum einen durch die Aufbereitung und administrative Behandlung der mit den Amtsgeschäften verbundenen Rechtsakte, darunter fallen etwa die Ratifikation von Staatsverträgen, die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Bundesgesetzen, die Entschließungen betreffend die dem Bundespräsidenten zustehenden Ernennungsrechte etc. Ebenso hat sie für die Abwicklung der mit den Kompetenzen des Bundespräsidenten verbundenen erforderlichen Veranlassungen zu sorgen, wie sie beispielsweise mit einer Ernennung oder Enthebung der Bundesregierung oder einer Angelobung der Landeshauptmänner verbunden sind. Gleiches gilt für die Organisation von internationalen Begegnungen in Ausübung der Vertretung nach außen im Rahmen von Besuchen ausländischer Staatsgäste bzw. von Besuchen des Bundespräsidenten im Ausland sowie sonstige Veranstaltungen. Die Präsidentschaftskanzlei erstellt darüberhinaus die Rechtsgutachten und Informationen zu allen Fragestellungen, die sich im Aufgabenbereich des Bundespräsidenten ergeben.
siehe „Beschreibung des Umfeldes“