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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung des Informationsstandes über die Verteilungswirkung öffentlicher Mittel im Bezug auf Frauen und Männer

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern stellt eine Querschnittsmaterie über alle Bereiche dar. Der Rechnungshof zeigte in seinem Einkommensbericht auf, dass der Gender Pay Gap mit 22,9 % in Österreich vergleichsweise hoch war (der EU-Durchschnitt lag bei 16,1 %). Ein Teil der Einkommensdifferenz zwischen den Geschlechtern lässt sich auf Teilzeitarbeit und atypische Beschäftigungsformen (geringfügige Beschäftigung, befristete Tätigkeiten sowie Anstellungen bei Leih- und Zeitarbeitsfirmen) zurückführen, bei denen der Frauenanteil höher ist als jener der Männer. 52 % aller ganzjährig erwerbstätigen Frauen befinden sich in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, während dieser Anteil bei den Männern bei lediglich 9 % liegt.
Außerdem sind Frauen in Führungspositionen in vielen Bereichen unterrepräsentiert. Dazu stellte der Rechnungshof im Jahr 2011 im Rahmen einer Schwerpunktprüfung fest, dass bei insgesamt 232 öffentlichen Unternehmen weniger als rd. 5 % der Managementfunktionen mit Frauen besetzt waren. Ein erhebliches Potenzial zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bestand nach Ansicht des Rechnungshofes auch im Förderungsbereich. Der Rechnungshof ist daher bestrebt, Bereiche aufzuzeigen, in denen Frauen oder Männer benachteiligt werden, um mit seinen Empfehlungen einen Beitrag zur Gleichstellung zu leisten.

Der Rechnungshof prüfte im Jahr 2015 Gleichstellungsaspekte in unterschiedlichsten Bereichen, wie etwa im Rahmen der Gebarungsüberprüfungen „Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung“ (Reihe Bund 2015/9), „Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds“ (Reihe Bund 2015/11), „Alpine Ski WM 2013“ (Reihe Bund 2015/16) oder „GESIBA – Errichtung der Wohnhausanlage Bike&Swim“ (Reihe Wien 2015/2).
Außerdem führte er Gebarungsüberprüfungen durch, die ausschließlich der Überprüfung von Genderaspekten dienten, wie beispielsweise „Gendergesundheit in Österreich“ (Reihe Bund 2015/3) oder „Gleichstellungsziel, Gleichstellungsmaßnahmen und Indikatoren im BMJ“ (Reihe Bund 2015/12). Dabei zeigte er u.a. auf, dass häufig Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht oder nicht ausreichend definiert waren. Nach Ansicht des Rechnungshofes stellt für die Erreichung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein effektives Gender Budgeting eine wesentliche Voraussetzung dar, weshalb die Überprüfung des Vorhandenseins valider und aussagekräftiger Datengrundlagen im Fokus stand. Der Rechnungshof wies daher in der Vergangenheit bereits mehrfach auf bestehende Verbesserungspotenziale bei Indikatoren hin.