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WIRKUNGSZIEL

Anhebung des Frauenanteils in Aufsichtsräten von BMF Unternehmensbeteiligungen

2016
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 % zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 soll die Beteiligung der Frauen auf 35 % angehoben werden. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden Stellen eingewirkt werden. Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen, hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den gemeinsamen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen. Die Bundesregierung bekräftigt in diesen Fortschrittsberichten ihr klares Bekenntnis zur Steigerung der Zahl von Frauen in Aufsichtsräten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen zu erhöhen, für die Entwicklung des Umfelds des Wirkungsziels wesentlich.

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 % zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 soll die Beteiligung der Frauen auf 35 % angehoben werden. Die Maßnahmen zur weiteren Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten bestehen aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen im Monitoring der aktuellen Aufsichtsgremien und deren Funktionsperioden sowie Berücksichtigung der Vorgaben des Ministerratsbeschlusses bei der Nominierung von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen in diesen Gremien. Die Mitgesellschafterinnen und Mitgesellschafter wurden eingeladen, die Nominierung ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsgremien – unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Frauenanteils bis 31.12.2018 auf 35 % – vorzunehmen.