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WIRKUNGSZIEL

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Intention des Wirkungszieles ist, dass durch den Lasten- und Leistungsausgleich für Eltern die Grundlagen für ein stabiles Familienleben geschaffen werden und Familie auch „leistbar“ gemacht wird. Die Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen – insbesondere zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder – steht im Fokus der Aktivitäten zur Zielerreichung.
Eine nachhaltige Sicherstellung der Mittel des FLAF ist Basis für die Zielerreichung.
Der FLAF, mit rund 7 Milliarden an Gebarungsvolumen, weist im Wesentlichen eine unveränderte Struktur – sowohl hinsichtlich der Einnahmenseite als auch Ausgaben- und Finanzierungsströme – auf. Als ausgabenseitige Verbesserung sei die Erhöhung der Familienbeihilfe um weitere 1,9 % ab 1.1.2016 mit einem zusätzlichen jährlichen Ausgabenvolumen von rund 190,5 Millionen € hervorgehoben.

Die finanzielle Situation des FLAF (Reservefonds für Familienbeihilfen) hat eine positive Entwicklung genommen und die Familienförderung wurde ausgebaut. Es kann festgehalten werden, dass Überschüsse bei der Gebarung des FLAF verzeichnet werden konnten und sich der Schuldenstand des FLAF (Reservefonds für Familienbeihilfen) verringert hat. Mit der Erhöhung der Familienbeihilfe – beginnend ab dem zweiten Halbjahr 2014 (+4 %) und in einem weiteren Schritt ab 2016 (weitere +1,9 %) – konnte die Familienförderung ausgeweitet und der Intention des Wirkungszieles entsprochen werden. Die Gesamtfertilitätsrate ist weiter angestiegen.