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WIRKUNGSZIEL

Familienhilfe

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das veränderte Geschlechterverständnis, die Überalterung der Gesellschaft, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen unterschiedlicher Zugang zu Bildung und ähnliche Entwicklungen bringen neue Fragestellungen für unsere Gesellschaft mit sich. Mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Belastung und Druck am Arbeitsplatz, komplexe und häufig konfliktanfällige zwischenmenschliche Beziehungen, Probleme in der Kindererziehung und finanzielle Sorgen – Herausforderungen des täglichen Lebens können von vielen Menschen nicht ohne professionelle Unterstützung bewältigt werden.
Können Familien ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, sind – ohne Gegensteuerung durch Unterstützungsmaßnahmen der Gesellschaft – im Bereich Finanzen, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit u. a. Kosten von rd. € 2 Mio. pro Kind im Lebensverlauf zu erwarten. Von einer Trennung oder Scheidung betroffene Eltern und Kinder sollen bei der Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit Scheidung, Trennung, Obsorge- und Besuchsrechtsfragen unterstützt werden, um negative Trennungsfolgen zu vermeiden.
Die Dotierung der Personalkostenförderung in der Familienberatung konnte 2017 um weitere € 500.000 angehoben werden (4 % Budgeterhöhung gegenüber 2016). Damit konnten die Personalkostensteigerungen seit 2007 (kollektivvertraglich vorgesehene Lohnerhöhungen – als Richtwert Gehaltskostensteigerung öffentlicher Dienst 2007-2017: 20,3% – Förderbudgeterhöhung 2007-2017: 13%) teilweise weiter abgefangen werden. Anfang 2017 wurde darüber hinaus mit VO BGBl. II Nr. 21/2017 die Honorarobergrenze für selbständige Berater/innen, die seit 1997 bei € 37 (ATS 500) eingefroren war auf € 50 angehoben. Trotz dieser schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen wurde als ambitioniertes Ziel jeweils das Erreichen des Niveaus der letzten Jahre für die Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen angesetzt („Halten der“ oder „stabile“ Inanspruchnahme).

Die Bereitstellung des vielfältigen Beratungsangebots der Familienberatungsstellen stärkt die Kompetenz von Familien. Die Effekte der Beratungsleistungen können nicht laufend geprüft werden, weil dafür aufwändige Studien notwendig sind. Die stabile Inanspruchnahme der Familienberatungsangebote durch die Bevölkerung legt jedoch nahe, dass sowohl das Bewusstsein für diverse familiäre Problemfelder geschaffen als auch die Hemmschwellen zur Inanspruchnahme von professioneller Unterstützung beseitigt wurden. Diese Professionelle Beratung beugt negativen gesellschaftlichen Effekten, die aus familiären Konfliktsituationen entstehen können, vor.