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WIRKUNGSZIEL

Gleichstellung im FTI-Sektor

2017
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es sind keine wesentlichen Beeinflussungen des Umfelds durch externe Faktoren (wie z. B. wirtschaftliche Entwicklung, EU-Rahmenprogramm, globaler Wettbewerb, Bewusstseinsbildung) sowie von Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben (intern) seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen zu verzeichnen. Änderungen gesetzlicher Vorgaben (bspw. Quotenregelungen in Aufsichtsräten) führen bereits zu einer verstärkten Gleichstellung in Entscheidungspositionen und –prozessen. Insbesondere im Bereich der Gleichstellungspolitik wäre aber eine darüber hinausgehende stärkere Dynamik des Umfelds notwendig und wünschenswert, um nachhaltig eine bessere Geschlechterparität auch in wissenschaftlichen und gehobenen akademischen Positionen zu ermöglichen.

Neben einer allgemeinen Steigerung der Zahl von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen wird vor allem eine deutliche Erhöhung des derzeit unterdurchschnittlichen Anteils von Frauen an diesen Arbeitsplätzen angestrebt. Während bei der absoluten Anzahl der weiblichen Beschäftigten in F&E im Unternehmenssektor weitere Erfolge erzielt werden konnten, konnte bisher noch keine Erhöhung des Anteils an Frauen beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten nichtwissenschaftlichen Personal im Unternehmenssektor erreicht werden. Veränderungen – in der Bewusstseinsbildung sowie strukturell – finden nur langsam statt, die Erreichbarkeit der gesetzten Zielzustände unter der Annahme von Steigerungen muss somit als sehr ambitioniert eingeschätzt werden. Eine verstärkte Fortführung der bisherigen Maßnahmen und eine weiterhin konsequente Förderungspolitik erscheinen daher umso notwendiger. Als Beispiel kann die Weiterentwicklung des Gendermonitorings sowohl in der FFG als auch im BMVIT erwähnt werden.
Eine Koordination von haushaltsrechtlich relevanten Aspekten der Gleichstellung findet in regelmäßigen Abständen durch das BMÖDS über alle Ressorts hinweg statt, die UG 34 übernimmt hierbei die Rolle der Cluster-Koordination zu „Frauen in Entscheidungspositionen und –prozessen“. Zusätzliche Maßnahmen (zur Bewusstseinsbildung) befinden sich im Aufbau. Eine Abstimmung zur Gleichstellung erfolgt im Rahmen des Berichts zur WO (Berichtskapitel zur „Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“) im Rahmen des gemeinsamen Themenclusters und auch regelmäßig direkt mit dem BMDW (UG 33).