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WIRKUNGSZIEL

Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

In Hinblick auf eine angemessene Altersversorgung und um den demografischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, war die Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters das Ziel. Da das BMF keine legistische Zuständigkeit im Bereich der Beamtenpensionen hat, setzte es mit der Erhebung und Übermittlung des Pensionsantrittsalters der einzelnen Beamtengruppen an die legistisch zuständigen Ressorts eine Maßnahme, um das Bewusstsein zur Notwendigkeit der Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters zu erhöhen.

Die Daten zum Pensionsantrittsalter lagen dem BMF mit dem 1. Quartal 2019 vor und wurden den legistisch zuständigen Ressorts übermittelt. Zusätzlich wurden die Daten der einzelnen Beamtengruppen in einer gemeinsamen Besprechung mit den legistisch verantwortlichen Ressorts analysiert. Dabei wurde auch die Wirkung der zuletzt gesetzten Maßnahmen zur Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters erörtert sowie die erwartete mittel- bis langfristige Entwicklung besprochen.