Mit dem Bundes-Sportfördergesetz 2017 (BSFG 2017) wurde auf Bundesebene die Bundes-Sport GmbH (BSG) geschaffen, welche für die Vergabe der Bundes-Sportfördermittel, die sich aus dem § 20 des Glückspielgesetzes speisen, zuständig ist. Die BSG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und mit dieser Gesellschaft wird ein Bereich der Förderverwaltung des Bundes ausgegliedert.
Durch die weitgehend durch Gesetz und darauf aufbauende Richtlinie geregelten Vorgaben der Fördervergabe durch die BSG konnte die Fördertätigkeit in diesem Bereich einheitlicher und transparenter gestaltet werden. Der Lernprozess aus den laufenden Förderungen ist jedoch nicht abgeschlossen, sondern es werden immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und in den kommenden Vergaben berücksichtigt.
Das Ziel der Bundes-Sportförderung konnte übererfüllt werden.
Dabei wurde dem Zukunftsaspekt intensiver Rechnung getragen, indem der Bewegung im Rahmen des schulischen Tagesablaufs unserer Kinder noch mehr Beachtung geschenkt wurde.
Die Förderprojekte „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ und „Kinder gesund bewegen“ sind wichtige Projekte innerhalb der Wirkungszielerreichung.
Auf die Weiterentwicklung von angebotenen Bewegungseinheiten im Öffentlichen Raum für alle Altersklassen wurde ein besonderes Augenmerk gelegt. Mit dem Förderprojekt „Bewegt im Park“ wird ein breites Publikum, mit einem unbürokratisch zu nutzenden sowie einem gesundheitsfördernden Bewegungsangebot, erreicht.
Die im Rahmen der Arbeitssitzungen zur Sport-Strategie-Austria bis dato erarbeiteten Themen im Bereich Breitensport wie etwa „Schaffung rechtlicher Voraussetzungen, dass Übungsleiterinnen und Übungsleiter Stunden ohne gleichzeitige Anwesenheit von Pädagoginnen und Pädagogen halten dürfen und dass Vereine in der Nachmittagsbetreuung/Hort Bewegung und Sport anbieten können“ und „Stärkung der Sportvereine als anerkannte Bewegungspartner in der Schule“ werden durch bestehende Programme wie „Kinder gesund bewegen 2.0“ zum größten Teil abgedeckt und weiterentwickelt.