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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2018 wurden weitere Bemühungen dahingehend gemacht, dass flexible Arbeitszeitmodelle geprüft wurden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern zu erleichtern. Berücksichtigt wurden Anfahrtszeiten an den Dienstort, Betreuungszeiten für Kinder und etwaiger privater Pflegebedarf. Auf Sessionszeiten inklusive Vorbereitungsarbeiten wurde Bedacht genommen, um die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes zu gewährleisten. Auch auf die technischen Komponenten, um ein einwandfreies Arbeiten von extern zu ermöglichen, wurde entsprechendes Augenmerk gelegt.

Der Verfassungsgerichtshof ermöglicht neben der Nutzung von Telearbeit auch flexible Arbeitszeitmodelle, soweit der Aufgabenbereich dies zulässt. Bei diesen Arbeitszeitmodellen wird darauf geachtet, dass z.B. bei Müttern nach der Karenz auf etwaige eingeschränkte Kinderbetreuungszeiten Rücksicht genommen wird. Ebenso wird Vätern ermöglicht, durch flexiblere Arbeitszeitmodelle aktiv an der Kinderbetreuung teilzunehmen. Ein im Jahr 2017 eingerichtetes schnelleres Internet und damit verbunden ein rascher Zugang zum elektronischen Arbeitsplatz unter Bereitstellung des erforderlichen technischen Equipments erleichtert auch das Arbeiten der Telearbeiterinnen und Telearbeiter. Es fördert auch die Zufriedenheit jener Bediensteten, die bei Bedarf, z.B. während einer Dienstreise, ebenfalls auf ihren elektronischen Schreibtisch zugreifen können. Aufgrund der optimalen Festlegung der Qualitätskriterien an die technische Ausgestaltung des Telearbeitsplatzes, die vereinbarte Anwesenheit am Arbeitsplatz zur sozialen Interaktion, das Erfordernis der Führung von Leistungsblättern, das regelmäßige Feedback der Vorgesetzten zur Evaluierung und die Akzeptanz der unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen, steht für den Verfassungsgerichtshof im Vordergrund, eine wesentliche gleichstellende Wirkung zu erreichen. Die Telearbeitsplätze im Verfassungsgerichtshof entsprechen im Berichtsjahr zu 100% den Qualitätskriterien.