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WIRKUNGSZIEL

Verringerung Armut, Festigung Frieden und Sicherheit, Erhaltung Umwelt unter Berücksichtigung Geschlechtergleichstellung u. Behinderungen

Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

2019
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel wurde überplanmäßig erreicht, wobei zwischen 12.4.2. und 12.4.4. ein gewisser Zielkonflikt besteht. Der Prozentsatz, der Vorhaben, die Zugang zu Wasser, Land sowie Basisdienstleistungen (Gesundheits- und Rechtsdienste, Bildung) ermöglichen, Einkommen schaffen und Armut verringern wurde gegenüber dem Basisjahr 2010 wesentlich gesteigert. Ergänzend erfolgte eine Präzisierung bzw. Bereinigung der Sektoren, die eingerechnet werden. Die Umsetzung der überarbeiteten Gender-Strategie wird zu einem weiteren Ansteigen der Istwerte führen. Im Bereich der Programme zur Förderung der Geschlechtergleichstellung koordiniert sich das BMEIA mit den in diesem Bereich zuständigen Ressorts und arbeitet unter anderem im Rahmen interministerieller Arbeitsgruppen auch eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Das BMEIA beteiligt sich aktiv an den verschiedenen bestehenden Dialogformaten und begleitet aktiv mit dem BKA den Umsetzungsprozess von Menschenrechtsempfehlungen, die Österreich von internationalen Monitoringinstrumenten erhalten hat.