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WIRKUNGSZIEL

Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die materiell-rechtliche Gestaltung der Pensionen und Pflegegelder der Beamtinnen und Beamten sowie der pragmatisierten Landeslehrerinnen und Landeslehrer liegt aufgrund der Kompetenzverteilung gemäß Bundesministeriengesetz 1986 nicht im Zuständigkeitsbereich des BMF, sondern beim BMKÖS, BMK sowie BMSGPK. In den Verantwortungsbereich des BMF fällt die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der geltenden Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel auszuzahlen. Aufgrund der rechtzeitigen und korrekten Erstellung der Monatsvoranschläge sowie der Überweisung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die auszahlenden Stellen der ÖBB und Landeslehrer, konnte die fristgerechte und vollumfängliche Auszahlung 2019 zu 100 % eingehalten werden.