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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung von Arbeitszeit und -umfeld wirkt leistungssteigernd. Motivation und Bereitschaft zum Erwerb von beruflicher Qualifikation werden dadurch gefördert. Mit der Umsetzung dieses Wirkungszieles soll ein nachhaltiger Beitrag mit Vorbildwirkung zur Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde im Bereich der Justizverwaltung Homeoffice verstärkt genutzt. Mit Ende 2021 wurde in einem Pilotverfahren Homeoffice in größerem Umfang eingeleitet.