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WIRKUNGSZIEL

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) wird auf Grundlage abgeschlossener KBG-Bezugsfälle errechnet. Datengrundlage für Evaluierung der Wirkungsziele im BFG 2022 ist der Geburtsjahrgang 2019. Das angestrebte Ziel von 11,5 % Väterbeteiligung beim KBG-Konto wurde 2022 mit 9,33 % überwiegend erreicht. Die Inanspruchnahme der KBG-Kontovariante wurde seit Einführung optimistischer eingeschätzt, zumal die Auswahlmöglichkeiten viel Gestaltungsspielraum für unterschiedlichste Lebensrealitäten und -modelle ermöglichen. Unabhängig von der Inanspruchnahme der Kontovariante ist die Väterbeteiligung beim ea KBG unverändert hoch geblieben. Das angepeilte Ziel von 30 % wurde nahezu erreicht.
Ein möglicher Erklärungsansatz für die nach wie vor ausbaufähige Väterbeteiligung beim KBG-Konto liegt in der Einführung des Familienzeitbonus, der offenbar für viele Väter ein interessantes, alternatives Angebot zum KBG-Bezug darstellt. Auch muss berücksichtigt werden, dass sich COVID-19 auf die Väterbeteiligung ausgewirkt haben könnte. Der Anteil der Väter, die das einkommensabhängige KBG bezogen, blieb jedoch konstant, was möglicherweise auch mit der finanziellen Attraktivität dieser Variante als Einkommensersatzmodell zusammenhängt.
Die Erwerbstätigenquote von Frauen mit Kindern unter 15 Jahren lag 2022 über dem erwarteten Zielzustand (Wirkungsziel-Kennzahl 25.2.2). Dies ist auf die Entwicklungen am Arbeitsmarkt zurückzuführen, könnte jedoch auch auf bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hindeuten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Die Anzahl der Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen ist in beiden Altersgruppen deutlich gestiegen (unter 3: + 2.407 Kinder; 3-6: + 2.928) und damit auch die Besuchsquoten. Da die Besuchsquote nur die tatsächlich angemeldeten Kinder erfasst (freie Plätze in Einrichtungen bleiben für die Berechnung außer Betracht), hängt diese Zahl nicht nur vom Angebot an Plätzen in elementaren Bildungseinrichtungen, sondern auch von der Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme derselben ab. Aber auch andere Parameter wie die Zahl zusätzlicher Gruppen bestätigen den Trend nach oben. Während die Zahl der Klein- und Kindergartenkinder in elementaren Bildungseinrichtungen gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist, ist die Zahl der Kinder, die Einrichtungen besuchen, deren Öffnungszeiten mit einer Vollbeschäftigung ihrer Eltern vereinbar sind (VIF-konform), wesentlich geringer angestiegen, wodurch der prozentuale Anteil gesunken bzw. nur marginal angestiegen ist. Die Ursachen dafür (verringerte Nachfrage der Familien durch Veränderung der Arbeitsbedingungen wie Homeoffice oder Teilzeitbeschäftigung usw.) sind unklar.

Das Unterziel 5.4 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Gleichstellungswirkungsziel insofern relevant, als sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Form von geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie zeigt.
Das Unterziel 4.2 der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 2 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 2 den Zugang von Mädchen und Jungen zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung anstrebt.