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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Daseinsvorsorge in den Gemeinden

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020) war, ein Investitionsvolumen iHv 200 Mio. Euro im Jahr 2022 zu erreichen. Dieses wurde mit über 800 Mio. Euro deutlich übertroffen. Die Investitionskategorie mit dem größten Volumen an ausbezahlten Zweckzuschüssen war der Bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen mit über 70 Mio. Euro bzw. rund 34%. Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 wurden im Jahr 2022 mehr als 2.000 Projekte bezuschusst und dabei knapp 220 Mio. Euro ausbezahlt. Die zum Wirkungsziel 3 entsprechende Maßnahme wurde überplanmäßig erreicht (Summe des jährlichen Investitionsvolumens).
Der Konnex zu den SDG besteht darin, dass die Gemeinde mit den Zweckzuschüssen des KIG 2020 ua die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie die Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, etwa von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Flächen finanzieren können.