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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines Lasten- und Leistungsausgleiches zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Sicherstellung eines Lasten- und Leistungsausgleiches zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

2024
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen – insbesondere zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder – steht im Fokus der Aktivitäten zur Zielerreichung. Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ist in diesem Zusammenhang mit rund 8,651 Milliarden an (auszahlungsseitigem) Gebarungsvolumen die zentrale Säule der Familienförderung. Er weist im Wesentlichen eine unveränderte Struktur – sowohl hinsichtlich der Einzahlungsseite als auch Auszahlungen und Finanzierungsströme – auf.

Die letzten Jahre waren von unterschiedlichen Herausforderungen, wie z.B. dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der Corona-Pandemie, geprägt. Als Folgewirkung dieser wurden auch Maßnahmen im Bereich des Familienlastenausgleiches gesetzt, die sich auf die finanzielle Situation des Familienlastenausgleichsfonds sowie den Reservefonds für Familienbeihilfen ausgewirkt haben. Trotz der verminderten Wirtschaftsleistung, der Möglichkeit der Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,9 % auf 3,7 % der Beitragsgrundlage ab dem Jahr 2023 und der Mehrausgaben wegen der Valorisierung der Familienleistungen seit Jänner 2023 war auch im Jahr 2024 ein Überschuss in der Höhe von 252,2 Millionen Euro für den FLAF zu verzeichnen.

Der Dienstgeberbeitrag ist die wichtigste Einzahlungsquelle des FLAF. Als Teil der Lohnnebenkosten ist dieser von der wirtschaftlichen Entwicklung und vor allem von der Beschäftigungslage abhängig. Die Finanzierung der Familienleistungen des FLAF ist für die Zukunft jedenfalls sichergestellt, zumal im Hinblick auf dessen gesetzlich festgelegter Konstruktion der Bund verpflichtet ist, Abgänge aus dem FLAF abzudecken.

Die Familienquote belief sich im Jahr 2024 auf 3,3. Die Familientransferleistungen reduzierten im Jahr 2024 die Armutsgefährdung von Personen in Familien mit Kindern unter 24 Jahren um 9 Prozentpunkte. Die Gesamtfertilitätsrate für das Jahr 2024 beträgt laut Auskunft der Statistik Austria 1,31. Im Vergleich zum Jahr 2023 sank die Gesamtfertilitätsrate um 0,01.

Trotz der Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,9 % auf 3,7 % der Beitragsgrundlage und der Valorisierung der Familienleistungen ab dem Jahr 2023 sowie dem leichten Rückgang an Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr war auch im Jahr 2024 ein Überschuss aus der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu verzeichnen. Dieser Überschuss wurde dem Reservefonds zugeführt. Dadurch wurde die Globalbudgetmaßnahme 25.01. „Nachhaltige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)“ zur Gänze erfüllt.

Die Globalbudgetmaßnahme „Durchführung der Schulbuchaktion gemäß § 31 Familienlastenausgleichsgesetz 1967“ als Beitrag zum Wirkungsziels 1 beschreibt die Aufwendungen für Schulbücher für Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr. Die Schulbuchaktion ist eine Sachleistung zur Erleichterung der Lasten, die den Eltern durch die Erziehung und Ausbildung der Kinder erwachsen und leistet einen Beitrag zur Ausbildung und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler. Für das Schuljahr 2023/24 erfolgte bei Gesamtaufwendungen iHv. rund 133,75 Mio. (EUR) für insgesamt rund 1,18 Mio. Schülerinnen und Schüler eine Pro-Kopf-Entlastung iHv. 113,37 (EUR).

Die Ergebnisse der Wirkangaben betreffend das Wirkungsziel 1 führen nach Meinung des Bundeskanzleramts zu einer Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „teilweise erreicht“: Kennzahl 25.1.1 „überwiegend erreicht “, Kennzahl 25.1.2 „überplanmäßig erreicht“, Kennzahl 25.1.3 „nicht erreicht“, Kennzahl 25.1.4 „nicht erreicht“, Maßnahme 1 des Globalbudgets 25.01 (Nachhaltige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)) „zur Gänze erreicht“, Maßnahme 2 des Globalbudgets 25.01 (Durchführung der Schulbuchaktion gemäß § 31 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 – Finanzielle Entlastung der Eltern durch unentgeltliche Überlassung der erforderlichen Schulbücher für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen bzw. Schulen mit Öffentlichkeitsrecht) „überwiegend erreicht“.

Das Unterziel 1.3 „Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen“ der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 1 insofern signifikant, als das Wirkungsziel 1 mit dem horizontalen Lastenausgleich für Familien zu einem Sozialschutzsystem – auch für Arme und Schwache – beiträgt.
Das Unterziel 4.1 „Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt“ der Sustainable Development Goals (SDG) ist im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 1 insofern signifikant, als dass das Wirkungsziel 1 mit dem horizontalen Lastenausgleich einen Beitrag zur Ausbildung und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler leistet.