Das Klimaabkommen von Paris (2015) erkennt die Gleichberechtigung der Geschlechter und das Empowerment von Frauen als grundlegende Prinzipien zur Bewältigung des Klimawandels an. Auch der Gender-Aktionsplan zur Klimarahmenkonvention (UNFCCC Gender Action Plan) zielt darauf ab, die Beteiligung von Frauen bei Klimaverhandlungen zu stärken und eine gendersensible Klimapolitik voranzubringen.
Die sozialen Folgen des Klimawandels sind nicht geschlechtsneutral – Frauen sind stärker betroffen als Männer, vor allem in Ländern des globalen Südens. In ihrer Rolle als Versorgerinnen auf Haushaltsebene sind sie mit Problemen der Wasserversorgung, der Nahrungssicherheit und der Gesundheit der Familie konfrontiert. In vielen Bereichen haben Frauen großes Potenzial, aktiv auf den Klimawandel zu reagieren und alternative Strategien zu entwickeln, beispielsweise die Nutzung erneuerbarer Energiequellen voranzutreiben. Wenn die Rolle der Frauen gestärkt wird, kann dies zur Energiesicherheit und gleichzeitig zur Minderung des Treibhausgasausstoßes und zum Schutz der Ökosysteme beitragen.
Das Ziel der Kennzahl der Anzahl der geförderten Frauen konnte zwar nicht erreicht werden, die Maßnahme „Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie“ wurde jedoch übererfüllt. Daher kann von einer teilweisen Erreichung des Wirkungsziels ausgegangen werden. 2024 haben einige aus den Vorjahren noch laufende Projekte geendet, daher ist die Zahl der geförderten Frauen im Vergleich zu 2023 etwas geringer. Die Zahl der geförderten Frauen hängt auch von der jeweiligen thematischen Ausrichtung der laufenden Projekte ab, eine Detaileinschätzung vorab ist daher immer mit Unsicherheit verbunden.
Im Rahmen des Gleichstellungsziels werden Projekte zur Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz und im Bereich Energie gefördert, womit ein Betrag zu SDG-Unterziel 5.5 „Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen“, geleistet wird. Mit den Mitteln und Projekten im Bereich der internationalen Klimafinanzierung des ehemaligen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird SDG-Unterziel 13.a „Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird“ und 13.b „Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen“ erfüllt.