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MASSNAHME

Berichterstellung zum NAP Gleichstellung im Rahmen des Berichts 2011/2012 betreffend d. Abbau v. Benachteiligungen v. Frauen(BGBl. 837/1992)

Erstellung des Berichts zur Umsetzung des NAP Gleichstellung im Rahmen des Berichts 2011/2012 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (Bundesgesetzblatt 837/1992)

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Bericht 2011/2012 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen liegt dem Parlament im 2. Quartal 2013 vor

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bericht 2009/2010 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen wurde im Parlament behandelt

Zielzustand (Beschreibung)

Bericht 2011/2012 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen liegt dem Parlament im 2. Quartal 2013 vor