MASSNAHME
Berichterstellung zum NAP Gleichstellung im Rahmen des Berichts 2011/2012 betreffend d. Abbau v. Benachteiligungen v. Frauen(BGBl. 837/1992)
Erstellung des Berichts zur Umsetzung des NAP Gleichstellung im Rahmen des Berichts 2011/2012 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (Bundesgesetzblatt 837/1992)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bericht 2011/2012 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen liegt dem Parlament im 2. Quartal 2013 vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bericht 2009/2010 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen wurde im Parlament behandelt
Zielzustand (Beschreibung)
Bericht 2011/2012 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen liegt dem Parlament im 2. Quartal 2013 vor