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Ressort - Untergliederung 10

Bundeskanzleramt

UG 10 - Bundeskanzleramt

2013

Leitbild der Untergliederung

Das Bundeskanzleramt koordiniert die allgemeine Regierungspolitik und die gesamte Verwaltung des Bundes, vertritt die Republik Österreich bzw. den Bund gegenüber den Ländern, den obersten Verfassungsorganen und vor Gerichtshöfen. Das Bundeskanzleramt trägt für eine effektive und effiziente Verwaltung – insbesondere in Bezug auf Personal, E-Government, und Verwaltungsinfrastruktur – Verantwortung, besorgt grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der EU (einschließlich des Europäischen Rats ) und Angelegenheiten der Fachbereiche wie öffentlicher Dienst, Verwaltungsreform, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, Frauen und Gleichstellungspolitik, Medien-, Volksgruppen-, Archivangelegenheiten und Datenschutz. In den Ressortbereich gehören die amtliche Statistik und der Asylgerichtshof.

Wirkungsziele 2013

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Sicherstellung der ressortübergreifenden Koordination und Strategie in den Bereichen der allgemeinen Regierungspolitik sowie in den grundsätzlichen Angelegenheiten der EU-Mitgliedschaft inklusive der EU-Regionalpolitik und effektive Vertretung der Interessen Österreichs im internationalen und europäischen Rahmen, vor allem im Europäischen Rat und in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Hohes Vertrauen der NutzerInnen in die von der Statistik Österreich publizierten Ergebnisse.

UG 10 Bundeskanzleramt

Sicherstellung einer umfassenden Information der BürgerInnen über Staat, Verwaltung und Regierungsarbeit sowie von elektronischen Verwaltungsservices. Gewährleistung der langfristigen Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Verwaltungshandelns.

UG 10 Bundeskanzleramt

Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im Wege von Legistik, Rechtsberatung und –vertretung sowie Dokumentation. Weiterentwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und qualitätsgesicherte Arbeitsabläufe des Asylgerichtshofes im Beschwerdeverfahren.

UG 10 Bundeskanzleramt

Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagements zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Erbringung der öffentlichen Leistungen im Interesse des Gemeinwohls.

UG 10 Bundeskanzleramt

Forcierung der umfassenden Gleichstellung, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt durch Entwicklung, Umsetzung und Koordination frauen- und gleichstellungspolitischer Strategien der Bundesregierung.

UG 10 Bundeskanzleramt

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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