MASSNAHME
Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Mittelfristige Verfahrensbeschleunigung gegenüber 2010: durchschnittliche Verfahrensdauer bei Bescheidbeschwerden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
n.v.Monat
Zielzustand
23Monat
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
23
Kennzahl: Mittelfristige Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes gegenüber 2010: Anzahl neuer Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ohne AsylGH
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
4,851Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
4.851