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MASSNAHME

Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit

2013
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Mittelfristige Verfahrensbeschleunigung gegenüber 2010: durchschnittliche Verfahrensdauer bei Bescheidbeschwerden

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Monat

Zielzustand

23

Monat

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

23

Kennzahl: Mittelfristige Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes gegenüber 2010: Anzahl neuer Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ohne AsylGH

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

4,851

Anzahl

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

4.851