MASSNAHME
Evaluierung und allenfalls Einrichtung der Familiengerichtshilfe zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit
Evaluierung und allenfalls Einrichtung der Familiengerichtshilfe, welche die schnelle und nachhaltige Konfliktlösung in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren unterstützen soll, zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Verkürzung der Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
54,49Tage
Zielzustand
52,58Tage
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
63,82