Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.

Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2013

Ziele erreicht

9
16

4

Ziele
überplanmäßig

5

Ziele
zur Gänze

4

Ziele
überwiegend

2

Ziele
teilweise

1

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Ausbau der Parlamentsdirektion zum Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Parlamentarismus und Demokratie für die interessierte Öffentlichkeit.

Förderung der Public Awareness (= Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit) für die Bedeutung der Partizipiation in einer Demokratie unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterdemokratie.

Sicherstellung der außen- und sicherheitspolitischen sowie der europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern durch geeignete internationale Instrumente.

Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und – durchsetzung durch die Justizverwaltung

Gewährleistung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes für Jugendliche an der Schnittstelle Schule/Arbeitsmarkt zur Absicherung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt)

Mehr laden (11)

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Jugendliche TeilnehmerInnen an der Demokratiewerkstatt

Anteil der weiblichen jugendlichen TeilnehmerInnen an der Demokratiewerkstatt

Artikel zu genderspezifischen Themen in der von Kindern und Jugendlichen erstellten Zeitschrift „Demokratiewerkstatt aktuell“

Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat

Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe

Mehr laden (42)

Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Koordination des jährlichen Girls´ Day im Bundesdienst zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und zum Abbau von Rollen-Stereotypen

Schutz der Risikogruppen (Minderjährige, SeniorInnen) vor Gewalt (siehe Detailbudget 02.01. Landespolizeidirektionen)

Einbringen/Förderung des Zustandekommens von Initiativen (z.B. Resolutionen, Erklärungen, Schlussfolgerungen, Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen) zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, OSZE, Europarat etc.) und der EU

Förderung von Projekten für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen durch die OEZA

Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes für den Bereich der Obsorge, Besuchs- und Verfahrensrechtes in Pflegschaftssachen zur Förderung der gemeinsamen Obsorge, verstärkten Rechtssicherheit und Ausbau der „Familiengerichtshilfe“ zur Unterstützung der Gerichte bei der Sachverhaltsklärung

Mehr laden (25)

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

SPG-Novelle 2013

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2017

Änderung des Strafgesetzbuches (Sexualstrafrechtsänderung)

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2018

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 sowie das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013)

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2018

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013)

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2019

Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - B-KJHG 2013)

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2018

Mehr laden (6)

Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


Zum Glossar