Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Familienhilfe

2013
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das veränderte Geschlechterverständnis, die Überalterung der Gesellschaft, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen unterschiedlicher Zugang zu Bildung und ähnliche Entwicklungen bringen neue Fragestellungen für unsere Gesellschaft mit sich. Mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Belastung und Druck am Arbeitsplatz, komplexe und häufig konfliktanfällige zwischenmenschliche Beziehungen, Probleme in der Kindererziehung und finanzielle Sorgen – Herausforderungen des täglichen Lebens können von vielen Menschen nicht ohne professionelle Unterstützung bewältigt werden. Die Dotierung der Personalkostenförderung in der Familienberatung ist seit 2007 nominell unverändert geblieben. Kollektivvertraglich vorgesehene Lohnerhöhungen können damit nicht mehr abgedeckt werden, weshalb tendenziell mit einer Reduktion des Beratungsstundenangebotes und dem zufolge auch mit einem Rückgang der Beratungszahlen zu rechnen ist. Dennoch wurde als ambitioniertes Ziel jeweils das Erreichen des Niveaus des vorvergangenen Jahres für die Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen angesetzt. („Halten der“ oder „Stabile“ Inanspruchnahme).

Die einkommensabhängige Unterstützung in der Familienhospizkarenz ermöglicht auch finanziell schwächeren Personen die Inanspruchnahme, im Familienhärteausgleich werden Familien in einer finanziellen Notsituation unterstützt, wenn das soziale Netz für die Bewältigung des Problems nicht ausreicht. Die Kompetenz von Familien in ihrer Zuständigkeit für den Erhalt von Humanvermögen wird durch professionelle Beratung gestärkt. Können Familien ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, sind – ohne Gegensteuerung durch Unterstützungsmaßnahmen der Gesellschaft – im Bereich Finanzen, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit u.a. Kosten von rd. € 2 Mio. pro Kind im Lebensverlauf zu erwarten. Von einer Trennung oder Scheidung betroffene Eltern und Kinder sollen bei der Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit Scheidung, Trennung, Obsorge- und Besuchsrechtsfragen unterstützt werden, um negative Trennungsfolgen zu vermeiden.