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WIRKUNGSZIEL

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsziel)

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein gesellschaftspolitisch relevantes Thema, das zum einen entsprechende Rahmenbedingungen erfordert und zum anderen einen Veränderungsprozess von Einstellungen und Grundhaltungen in Gang setzt und unterstützt. Ein solcher Veränderungsprozess erfordert Zeit.
Eine wesentliche Rahmenbedingung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf bildet ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativen Kinderbildung- und Betreuungseinrichtungen bis zum Schuleintritt sowie an Nachmittagsbetreuung für Schulkinder.

Ziel des Kinderbetreuungsgeldes ist u.a. die stärkere Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung. Es ist in den letzten Jahren gelungen, diese hohe Niveau zu halten und insbesondere die Partnerschaftlichkeit zu thematisieren : Väter nehmen mehr als die geforderten 2 Mindestbezugsmonate und sogar mehr als die in der jeweiligen Variante vorbehaltenen Bezugsmonate in Anspruch. Durch die Kostenbeteiligung des Bundes am Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots ist dieses kontinuierlich gestiegen. So ist die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen seit Beginn der Ausbauoffensive um 11 Prozentpunkte gestiegen und beträgt im Jahr 2013 unter Berücksichtigung der von Tageseltern betreuten Kinder 25,1%.