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MASSNAHME

Evaluierung und allenfalls Einrichtung der Familiengerichtshilfe zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit

Evaluierung und allenfalls Einrichtung der Familiengerichtshilfe, welche die schnelle und nachhaltige Konfliktlösung in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren unterstützen soll, zur Stärkung der Familiengerichtsbarkeit

2013
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Verkürzung der Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

54,49

Tage

Zielzustand

52,58

Tage

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

63,82