MASSNAHME
Monatl. Überw. der Ruhe- und Versorgungsgen. vom BMF an das Untern. sowie an die Versicherungsanst. für Eisenbahnen und Bergbau (Pflegegeld)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Pflegegelder werden zu den vorgegebenen Terminen und im vollen Umfang überwiesen. 100 % der finanziellen Leistungen werden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Pflegegelder werden zu den vorgegebenen Terminen und im vollen Umfang überwiesen. 100 % der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100 % der finanziellen Leistungen werden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen (Datenquelle: Haushaltsinformationssystem).
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Pflegegelder werden zu den vorgegebenen Terminen und im vollen Umfang überwiesen. 100 % der finanziellen Leistungen werden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen
Erläuterung der Entwicklung
Leermeldung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze