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WIRKUNGSZIEL

Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand

Das BMF stellt sicher, dass die Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Pflegegelder fristgerecht und im vollen Umfang ausbezahlt werden können, damit den Beamtinnen und Beamten im Ruhestand eine angemessene Altersversorgung bzw. eine finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit zu Teil wird.

2013
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Aufgrund der Kompetenzverteilung gem. Bundesministeriengesetz 1986 liegt die materiell-rechtliche Gestaltung der Beamtenpensionen (BKA), der Pensionen für Landeslehrer (BKA), der ÖBB-Pensionen (BKA/BMVIT) und des Pflegegelds (BMASK) nicht in der Zuständigkeit des BMF. In den Verwantwortungsberich des BMF fällt die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereit zu stellen. Für die Empfängerinnen und Empfänger der Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie der Pflegegelder ist die fristgerechte und vollumfängliche Auszahlung von hoher Bedeutung, um die Bedürnisse des täglichen Lebens abdecken zu können.

Angelegenheiten des Pensionsrechts der Beamtinnen und Beamten fallen in den Wirkungsbereich des BKA. Aufgabe des BMF ist die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereit zu stellen. Aus den Indikatoren geht hervor, dass dieses Ziel 2013 hinsichtlich Umfang und Fristen der Auszahlungen zur Gänze erreicht wurde.