Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Monatl. Überw. der Ruhe- und Versorgungsgen. vom BMF an das Untern. sowie an die Versicherungsanst. für Eisenbahnen und Bergbau (Pflegegeld)

Monatliche Überweisung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse vom BMF an das Unternehmen sowie an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (Pflegegeld)

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Pflegegelder werden zu den vorgegebenen Terminen und im vollen Umfang überwiesen. 100 % der finanziellen Leistungen werden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Pflegegelder werden zu den vorgegebenen Terminen und im vollen Umfang überwiesen. 100 % der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

100 % der finanziellen Leistungen werden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen (Datenquelle: Haushaltsinformationssystem).

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse sowie die Pflegegelder werden zu den vorgegebenen Terminen und im vollen Umfang überwiesen. 100 % der finanziellen Leistungen werden fristgerecht und in der gebührenden Höhe angewiesen

Erläuterung der Entwicklung

Leermeldung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze