MASSNAHME
Zurverfügungstellung v.Vorbereitungslehrgängen z. Nachholen d.Pflichtschulabschlusses u.v.Lehrgängen i.Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen
Zurverfügungstellung von Vorbereitungslehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses und von Lehrgängen im Bereich Basisbildung/ Grundkompetenzen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl TeilnehmerInnen am Programm "Nachholen des Pflichtschulabschlusses"
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2.008Anzahl
Zielzustand
1.600Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
1.500
Quelle
Monitoringdatenbank, die entsprechend den Bestimmungen in Art. 12 und 13 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses seit 1. Jänner 2012 eingerichtet ist.
Berechnungsmethode
Absolute Zahl der AbsolventInnen von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Kennzahl: Anzahl der TeilnehmerInnen am Modul "Basisbildung"
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
5.565Anzahl
Zielzustand
2.300Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
1.300
Quelle
Monitoringdatenbank, die entsprechend den Bestimmungen in Art. 12 und 13 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses seit 1. Jänner 2012 eingerichtet ist.
Berechnungsmethode
Absolute Zahl der TeilnehmerInnen von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich "Basisbildung"