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MASSNAHME

Berücksichtigung im Rahmen der Steuerreformgruppe

Berücksichtigung im Rahmen der Steuerreformgruppe

2014
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Untersuchung der im Rahmen der Steuerreformkommission erarbeiteten Ergebnisse. Empfehlungen der Steuerreformkommission berühren teilweise das Gleichstellungsziel

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2013: noch nicht verfügbar

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Durchforstung des EStG nach für das Gleichstellungsziel relevanten Bestimmungen

Erläuterung der Entwicklung

Die Steuerreformkommission hat im Jahr 2014 ihre Arbeit aufgenommen. Die Empfehlung, den Eingangsteuersatz auf 25% zu senken, unterstützt das Gleichstellungsziel, da es Anreize in Richtung einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit setzt. Eine Umsetzung soll in der Steuerreform 2015 erfolgen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend