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MASSNAHME

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Erhöhung des Anteils an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

25

%

Zielzustand

25

%

Erläuterung der Entwicklung

Entsprechend der Vorgabe laut Ministerratsbeschluss vom März 2011 wurde der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen erhöht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

20


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anteil an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen