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MASSNAHME

Rückführung von Partizipationskapital gem. § 2 Abs 1 Z 3 FinStaG in 2014

Die Partizipationskapital-Verträge sehen eine nach fünf Jahren Laufzeit steigende Dividende vor, ferner endet die Anrechenbarkeit als Eigenkapital per 31.12.2017. Die Banken werden laufend im Rahmen des Monitorings auf diese Umstände hingewiesen

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Wert des ausständigen Partizipationskapital (ausgehend vom nominellen Wert 2011 (100%)

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

29

%

Zielzustand

29

%

Erläuterung der Entwicklung

In 2014 wurde Partizipationskapital iHv 2,1 Mrd EUR seitens der Banken rückgeführt (BAWAG – letzte Teilrückführung und Raiffeisenbank International AG). Auf Basis des nominellen Werts des aushaftenden Partizipationskapitals per Ende 2011 beträgt die Rückführung 2014 daher rund 44%. Insgesamt wurde Partizipationskapital iHv 3,524 Mrd. EUR zurückgezahlt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

72


Quelle

BMF/Haushaltsverrechnungssystem des Bundes

Berechnungsmethode

Abfrage Budgetstandsbericht