MASSNAHME
Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.
Gewährleistung der Qualität der Rechtssprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (FINDOK)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Haltbarkeit von Entscheidungen des BFG bzw. des UFS
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
98,74%
Zielzustand
98,35%
Erläuterung der Entwicklung
Die hohe Qualität der Entscheidungen durch das BFG wird auch im Jahr 2015 mit einer Haltbarkeit von 98,74% fortgesetzt. Eine Haltbarkeit von Entscheidungen zwischen 90% und 100% zeigt eine hohe Qualität der Entscheidungen durch das Bundesfinanzgericht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
98,4
Quelle
Rechtsmittelinformationssystem
Berechnungsmethode
Verhältnis der im Jahr 2015 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2015