Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 gibt hier die strategische Richtung der Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Österreich unterstützt aktiv die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde ein Bündel an Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung des Abgabenbetrugs sowie der Abgabenhinterziehung beschlossen.

Die Finanzverwaltung konnte die gesetzten Maßnahmen planmäßig umsetzen und so das Wirkungsziel positiv beeinflussen. So wurden im Jahr 2015 einige Neuerungen im Hinblick auf ein bedarfsorientiertes Service sowie auf die Forcierung der Automatisierung und Digitalisierung umgesetzt. Auch zielgruppenorientierte Informationsveranstaltung des BMF auf Messen und Veranstaltungen lieferten einen wichtigen Beitrag zur positiven Beeinflussung der Steuerehrlichkeit in Österreich. Das Bundesfinanzgericht konnte das Qualitätsniveau der Rechtsprechung aufrecht erhalten. Es wurden die richtigen Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Wirkung gesetzt. Die Finanzverwaltung setzt in allen Bereichen Maßnahmen, um zum einen das Aufkommen zu sichern und zum anderen die Qualität der Leistungen für die Kundinnen und Kunden aufrechtzuerhalten. Als moderne Verwaltung ist das BMF aber auch stets bestrebt, die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger nicht nur aufrechtzuerhalten sondern stetig weiterzuentwickeln.