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MASSNAHME

Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.

Gewährleistung der Qualität der Rechtssprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (FINDOK)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Haltbarkeit von Entscheidungen des BFG bzw. des UFS

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

98,74

%

Zielzustand

98,35

%

Erläuterung der Entwicklung

Die hohe Qualität der Entscheidungen durch das BFG wird auch im Jahr 2015 mit einer Haltbarkeit von 98,74% fortgesetzt. Eine Haltbarkeit von Entscheidungen zwischen 90% und 100% zeigt eine hohe Qualität der Entscheidungen durch das Bundesfinanzgericht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

98,4


Quelle

Rechtsmittelinformationssystem

Berechnungsmethode

Verhältnis der im Jahr 2015 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2015