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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 gibt hier die strategische Richtung der Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Österreich unterstützt aktiv die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Im Jahr 2016 wurden die mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossenen Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung des Abgabenbetrugs sowie der Abgabenhinterziehung umgesetzt.

Die Finanzverwaltung konnte die vorgesehenen Maßnahmen umsetzen und so das Wirkungsziel positiv beeinflussen. Die Finanzverwaltung setzt in allen Bereichen Maßnahmen, um zum einen das Aufkommen zu sichern und zum anderen die Qualität der Leistungen für die Kundinnen und Kunden aufrechtzuerhalten. Als moderne Verwaltung ist das BMF aber auch stets bemüht, die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger nicht nur aufrechtzuerhalten sondern stetig weiterzuentwickeln. Mit der Einführung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sowie der Implementierung des Kontenregisters im Jahr 2016 wurden wesentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung umgesetzt. Durch die Vorbereitungen zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung und der automatisierten Übermittlung von Spendendaten wurde die Umsetzung bedarfsorientierter Services als auch die Forcierung der Automatisierung und Digitalisierung zur positiven Beeinflussung der Steuerehrlichkeit weiter ausgebaut. Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden.

Aufgrund der Implementierung eines neuen Wirkungsziels in der UG 15 wird das Gleichstellungsziel „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral“ ab dem BFG 2017 nicht mehr als Gleichstellungsziel gem. § 4 (3) Angaben zur Wirkungsorientierung-VO ausgewiesen.