Vorhaben
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -39.925
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft
Beschreibung des Ziels
Mit der Förderung von Handwerkerleistungen soll die Schwarzarbeit bekämpft und die redliche Wirtschaft gestärkt werden. Aufgrund der spezifischen Ausrichtung der Förderung (siehe Maßnahmenbeschreibung) sollen Mitnahmeeffekte gering gehalten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beschäftigungsindex insgesamt gemäß ÖNACE (Österreichische Systematik der Wirtschaftstätigkeiten) 2008 im Bereich F (Bau) [Index]
Istwert
109,3Index
Zielzustand
104,4Index
Datenquelle: Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Handwerkerleistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20% der förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit einer förderbaren Leistung stehen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber und Jahr dahingehend beschränkt, dass maximal 3 000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten geltend gemacht werden können. Somit beträgt die maximal ausschöpfbare Förderung pro Jahr und Förderungswerber 600 Euro. Insgesamt sollen für diese Förderungen (einschließlich Verwaltungskosten) Mittel im Ausmaß von bis zu 40 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung stehen. Die Fortführung im Jahr 2017 ist jedoch von der tatsächlichen konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig.
Gegenstand der Förderung soll weiterhin der Bereich der Wohnbaurenovierung, Wohnbauerhaltung und Wohnbaumodernisierung sein, wenn die betroffenen Gebäudeteile eigenen Wohnzwecken des Förderungswerbers (Eigentümer, Mieter) im Inland dienen.
Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit ist unter anderem, dass die Maßnahmen durch Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind. Weiters muss über die Erbringung der Leistung eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt werden, in der die auf die reine Arbeitsleistung (und die Fahrtkosten) entfallenden Kosten gesondert ausgewiesen werden.
Ein Förderungsansuchen kann nur von natürlichen Personen gestellt werden. Die beantragte Förderung und das Vorliegen der Voraussetzungen soll durch eine Abwicklungsstelle überprüft werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Jahr 2016 wurden 15.974.447,56 EUR und im Jahr 2017 23.950.430,07 EUR ausbezahlt. Um einen möglichst einfachen Übergang zwischen den beiden Förderperioden zu gewährleisten, wurden jene 4.025.552,44 EUR, die für 2016 „zu wenig“ ausbezahlt wurden, in das Jahr 2017 verschoben. Für die Förderungswerberinnen und Förderungswerber konnte so eine transparente, einfache und durchgängige Antragsstellung gewährleistet werden. Anträge, die bis 31.12.2016 gestellt wurden, wurden als 2016er Antrag gewertet, Anträge die ab dem 1.1.2017 gestellt wurden, wurden als 2017er Antrag gewertet, unabhängig davon, aus welchem Budget die Anträge gefördert wurden.
Im Jahr 2018 wurden von der Abwicklungsstelle noch 13.572,10 EUR rücküberwiesen, die von Förderungsempfängern zurückgefordert bzw. nicht ausbezahlt wurden. Zudem gab es im Jahr 2021 eine verzinste Rückforderung von 522,00 EUR.
Für die Abwicklung und Wirtschaftsprüfung fielen 550.530,56 EUR (2016) bzw. 1.056.013,78 EUR (2017) an.
Es erfolgte in der WFA keine separate Ausweisung der Werkleistungen, da die gesamte Auszahlung über einen Förderansatz erfolgt ist.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Antragsteller haben ihre Unterlagen überwiegend über die zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörigen Filialen persönlich bzw. elektronisch eingebracht. Der prognostizierte Zeit- und Kostenaufwand scheint damit in der erwarteten Dimension (0 Euro, 16.667 Stunden) bestätigt. Diese Einschätzung wird auch durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unterstützt: „Die Antragsunterlagen wurden so einfach wie möglich aufgesetzt. Damit konnte eine effiziente und kostengünstige Abwicklung unter Wahrung der Bürgernähe gewährleistet werden. Dies zeigt sich auch in der sehr niedrigen Quote an Beschwerden im Vergleich zur Gesamtantragszahl (0,01 %) sowie den vielen positiven Rückmeldungen per E-Mail und Telefon im Anschluss an den Versand der Förderungszusagen. Hier wurden seitens zahlreicher Förderungswerberinnen und Förderungswerber die rasche und einfache Abwicklung sowie die leicht verständlichen Rahmenbedingungen positiv erwähnt.“ Insgesamt wurden 94.395 Projekte eingereicht, die geschätzten 40.000 Anträge pro Jahr (für die gesamte Förderaktion somit 80.000) wurden damit leicht übertroffen.
Subdimension(en)
- Nachfrage
Die nominelle Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche stieg in Österreich jeweils im Vergleich zum Vorjahr absolut um 11,92 Mrd. EUR (2016) bzw. um 10,46 Mrd. EUR (2017). Die erwarteten positiven Effekte von 25 Mio. EUR (2016) und 28 Mio. EUR (2017) lassen sich davon aufgrund ihrer geringen Dimension nicht isolieren. Selbiges gilt für die Beschäftigung.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.